Internetgeschwindigkeit?

7 Antworten

Weniger als 10 MBit/s gelten als nicht ausreichende Versorgung.

Falls also Glasfaser an diesem Standort verfügbar ist, muss der Vermieter einem Anschluss zustimmen.

Das durchzusetzen könnte natürlich eine schwierigere Aufgabe werden, jedoch sehe ich keine Alternative.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Einser1 
Beitragsersteller
 09.11.2024, 21:16

Aber zahlt er dan nicht den Anschluss? Ich hatte schonmal mit ihm drüber gesprochen. Er meinte er macht das nicht, weil er ja niemanden hat der 2 Jahre die Glasfaser Leitung nutzt. Ich meinte zu ihm das ich doch hier sei. Da war seine Aussage: Ist ja immer eine Frage des Vertrauens

lisaloge  10.11.2024, 00:03
@Einser1

Das ist dünnes Eis. Müsste er eigentlich sowieso bezahlen, weil Du ein Recht auf schnelles Internet in der Wohnung hast.

In der Praxis sieht es ja bei den meisten Anbietern so aus: Der Anschluss selbst ist kostenlos, wenn man sich ausreichend lange bindet. Insofern würde es zu einem vertraglichen Problem des Mieters werden.

Alternativ hilft noch der Mieterschutzbund.

Asporc  10.11.2024, 21:20
@lisaloge

Wo genau steht das jemand einen Anspruch auf schnelles Internet hat ?

Weiterhin zahlt der Mieter den DSL-Anschluß selber. Das ist nicht grundsätzlich Teil des Mietvertrages. Somit kann ein Mieter selbst entscheiden bei wem er bucht. lediglich bei Gebäudeumbauten müsste der Mieter zustimmen.

Das ist aber relativ sicher weil ein Glasfaser-Anschluß den MIetwert erhöht. Und da das bei Neukunden im Regelfall gratis ist ist das finanziell auch kein Problem wo der Mieter nein sagen würde.

Wer schnelles Internett will muss eben schnelles Internet bezahlen.

Asporc  11.11.2024, 13:40
@lisaloge

16 ist aber höher als 10. Obendrein betrifft das Gesetz nicht Mieter sondern Telekommunikationsunternehmen.

lisaloge  11.11.2024, 16:27
@Asporc

Korrekt, mein Fehler. Wobei die 10 MBit/s sich laut TKMV auf die tatsächlich erzielbare Bandbreite beziehen.

lisaloge  11.11.2024, 16:31
@Einser1

Wie hier
https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1273/telefon-und-internetanschluss-diese-rechte-haben-mieter
nachzulesen ist, darf der Vermieter einen Ausbau mit Glasfaser nicht verweigern. Das kannst und darfst Du auf eigene Kosten durchführen. Oder der Anbieter stellt Dir den Anschluss bei entsprechender Vertragsdauer komplett.
Achtung: Der Vermieter könnte Dich bei einem Auszug zum Rückbau verpflichten, was zwar unsinnig, aber mit weiteren Kosten für Dich verbunden wäre.

Asporc  11.11.2024, 16:31
@lisaloge

Die gerichtsurteile zu Internetgeschwindigkeiten sagen das du grundsätzlich 80% von der "bis zu" Leistung bekommen musst.

Das wären bei einer 16er Leitung also 12,8 die man grundsätzlich bekommen muss.

Wobei natürlich die 80% nicht für den gelten der Daten ins internet stellt somit kan nein Download auch viel langsamer sein.

Einser1 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 18:37
@Asporc

Also, was kann ich nun tun?

lisaloge  11.11.2024, 18:51
@Einser1

Ganz einfach und wie beschrieben: Dein Vermieter muss die Installation von Glasfaser zulassen.

Eventuell eben auf Deine Kosten, wenn der Anbieter diese nicht übernimmt, auch für einen möglichen Rückbau.

Asporc  11.11.2024, 18:52
@Einser1

Du kannst einen Vertrag buchen der schneller ist als der aktuelle ohne Glasfaser.

Du kannst fragen ob dein Vermieter einem Glasfaseranschluß zustimmt wenn Ihm dadurch keine Kosten entstehen und dann einen Glasfaseranschluß bestellen und bezahlen.

Du kannst mit deinem 16 Mbit-Vertrag weiter machen wie bisher.

Das sind so die Möglichkeiten die du hast.

Wobei 250 Mbit die man üblicherweise auch ohne Glasfaser bekommt für fast jeden eh reichen sollten.

Einser1 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 19:46
@Asporc

Ja. Dan muss ich den Vermieter mal überreden. Die Leitung ist laut meiner Info für eine 50er Leitung ausgelegt. Aufgrund der Länge von 4 Km, soll es egal sein was ich buche, da sowieso nur 2 MB ankommen. Danke für die Hilfe.

Einser1 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 19:49
@Einser1

Eine Frage noch. Wir liegen aktuell im Ausbau Gebiet. Die Leitung wird ja bis zur Haustür gelegt. Ab da an trägt der vermieter oder halt ich selbst, die Hausanschlusskosten oder?

lisaloge  11.11.2024, 20:20
@Einser1

Nein. Wenn er nicht mitspielen sollte, wären die Kosten ab dort von Dir zu tragen.

Asporc  11.11.2024, 20:51
@Einser1

Hole dir doch einfach ein Angebot von einem beliebigen anbieter. Wenn die dir eine 50er leitung anbieten muss auch zumindest 40 bei dir ankommen.

Wobei du natürlich bit und Byte nicht verwechseln solltest das tun nämlich verdamt viele.

Einser1 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 21:51
@Asporc

Habe mir schon mehrere Angebote eingeholt. Die schaffen das alle aber nicht

Sicher, dass du Mb/s und MB/s nicht verwechselst? Wie hast du herausgefunden, dass nur 2,3Mb/s ankommen?
Ich nehme immer speedtest.net zur Überprüfung. 2,3Mbit/s wären jedenfalls schon arg wenig.


Einser1 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 21:51

Ja habe es verwechselt MBit/s sind gemeint. Benutze auch Speedtest.net dan noch von der bundesnetzagentur direkt. Bei 1&1 im Control-Center ist es auch angegeben

Du kannst den Vertrag wegen verminderter Leistung per Sonderkündigungsrecht kündigen. Das geht immer, wenn dir mehr versprochen wird, als ankommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Einser1 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 21:12

Hallo. Dan habe ich aber garkein Wlan mehr.

Asporc  09.11.2024, 20:43

Nein es geht nicht immer.

Es müssen nicht 100% der Leistung ankommen und erst recht nicht von jeder Internetseite die existiert da es auch an der jeweiligen Seite liegen kann.

Im Regelfall müsste die Leistung über 80% von dem versprochenen "bis zu" sein.

Aber hilft nichts wenn man Mb und MB verwechselt.

tomdooley55  09.11.2024, 20:48
@Asporc

Er hat doch in Mbit/s angegeben. Und wenn da nur 2,3 Mbit/s statt 16 Mbit/s ankommen geht das schon. Hatte ich bei einem früheren Anbieter auch so gemacht.

Asporc  09.11.2024, 20:50
@tomdooley55

Ist dir noch nicht aufgefallen das die meisten User die Internet-Speed-Fragen stellen nicht wissen das es Mb und MB gibt ?

Wenn die MB/s lesen denken die das Mbit gemeint sind. Und bei dem Umrechnungsfaktor 8 passt das. Den gerade bei geringen Geschwindigkeiten (lt. Vertrag) kriegt man inzwischen oft mehr als 100% der versprochenen Leistung.

tomdooley55  09.11.2024, 20:57
@Asporc

Ja, ich weiß. Ich bin Anfangs über die beiden Begriffe oft ins Straucheln geraten. Bis ich es dann begriffen habe. 8 bit = 1 Byte😉

Also 16Mbit sind eigentlich nur 2 Megabyte Pro Sekunde. Wenn bei dir in Download Geschwindigkeit durchschnittlich 2MB/s zeigt, dann passt es eigentlich soweit so gut.

Für 16 MB/s braucht man mindistens 128Mbit Geschwindigkeit.


Einser1 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 21:34

Sorry. Von 16 MBit/s kommen nur 2 MBit/s an. Ich hoffe das es jetzt so richtig ist