Internetgeschwindigkeit?
Moin.
Undzwar wohne ich in einer Wohnung wo ich einen DSL Vertrag mit 16Mbit/s habe. Das Problem: Es kommen nur 2,3 Mbit/s an. Beim Anbieter hatte ich schon angerufen und gefragt was man da machen kann. Die Antwort war: "Nichts". Über Mobilfunk kann ich leider auch nur 2 Mbits empfangen. Also bringt Hotspot auch nichts. Frage. Was kann ich noch machen? Der Vermieter möchte kein Glasfaser in der Wohnung ausgebaut haben.
Danke im Vorraus für Tipps
7 Antworten
Ja, kannst Du. Wende Dich an die Bundesnetzagentur. Es gibt ja mittlerweile ein “Recht auf schnelles Internet”, d. h. es stehen Dir immerhin mindestens 10 MBit/s zu:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html
Diese Situation ist eindeutig unhaltbar, Dein Vermieter oder der Provider werden sich schon etwas einfallen lassen müssen.
Weniger als 10 MBit/s gelten als nicht ausreichende Versorgung.
Falls also Glasfaser an diesem Standort verfügbar ist, muss der Vermieter einem Anschluss zustimmen.
Das durchzusetzen könnte natürlich eine schwierigere Aufgabe werden, jedoch sehe ich keine Alternative.
Das ist dünnes Eis. Müsste er eigentlich sowieso bezahlen, weil Du ein Recht auf schnelles Internet in der Wohnung hast.
In der Praxis sieht es ja bei den meisten Anbietern so aus: Der Anschluss selbst ist kostenlos, wenn man sich ausreichend lange bindet. Insofern würde es zu einem vertraglichen Problem des Mieters werden.
Alternativ hilft noch der Mieterschutzbund.
Wo genau steht das jemand einen Anspruch auf schnelles Internet hat ?
Weiterhin zahlt der Mieter den DSL-Anschluß selber. Das ist nicht grundsätzlich Teil des Mietvertrages. Somit kann ein Mieter selbst entscheiden bei wem er bucht. lediglich bei Gebäudeumbauten müsste der Mieter zustimmen.
Das ist aber relativ sicher weil ein Glasfaser-Anschluß den MIetwert erhöht. Und da das bei Neukunden im Regelfall gratis ist ist das finanziell auch kein Problem wo der Mieter nein sagen würde.
Wer schnelles Internett will muss eben schnelles Internet bezahlen.
Das steht hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html
10 MBit/s sind das vorgeschriebene Minimum.
Wie hier
https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1273/telefon-und-internetanschluss-diese-rechte-haben-mieter
nachzulesen ist, darf der Vermieter einen Ausbau mit Glasfaser nicht verweigern. Das kannst und darfst Du auf eigene Kosten durchführen. Oder der Anbieter stellt Dir den Anschluss bei entsprechender Vertragsdauer komplett.
Achtung: Der Vermieter könnte Dich bei einem Auszug zum Rückbau verpflichten, was zwar unsinnig, aber mit weiteren Kosten für Dich verbunden wäre.
Die gerichtsurteile zu Internetgeschwindigkeiten sagen das du grundsätzlich 80% von der "bis zu" Leistung bekommen musst.
Das wären bei einer 16er Leitung also 12,8 die man grundsätzlich bekommen muss.
Wobei natürlich die 80% nicht für den gelten der Daten ins internet stellt somit kan nein Download auch viel langsamer sein.
Du kannst einen Vertrag buchen der schneller ist als der aktuelle ohne Glasfaser.
Du kannst fragen ob dein Vermieter einem Glasfaseranschluß zustimmt wenn Ihm dadurch keine Kosten entstehen und dann einen Glasfaseranschluß bestellen und bezahlen.
Du kannst mit deinem 16 Mbit-Vertrag weiter machen wie bisher.
Das sind so die Möglichkeiten die du hast.
Wobei 250 Mbit die man üblicherweise auch ohne Glasfaser bekommt für fast jeden eh reichen sollten.
Sicher, dass du Mb/s und MB/s nicht verwechselst? Wie hast du herausgefunden, dass nur 2,3Mb/s ankommen?
Ich nehme immer speedtest.net zur Überprüfung. 2,3Mbit/s wären jedenfalls schon arg wenig.
Ja habe es verwechselt MBit/s sind gemeint. Benutze auch Speedtest.net dan noch von der bundesnetzagentur direkt. Bei 1&1 im Control-Center ist es auch angegeben
Du kannst den Vertrag wegen verminderter Leistung per Sonderkündigungsrecht kündigen. Das geht immer, wenn dir mehr versprochen wird, als ankommt.
Nein es geht nicht immer.
Es müssen nicht 100% der Leistung ankommen und erst recht nicht von jeder Internetseite die existiert da es auch an der jeweiligen Seite liegen kann.
Im Regelfall müsste die Leistung über 80% von dem versprochenen "bis zu" sein.
Aber hilft nichts wenn man Mb und MB verwechselt.
Er hat doch in Mbit/s angegeben. Und wenn da nur 2,3 Mbit/s statt 16 Mbit/s ankommen geht das schon. Hatte ich bei einem früheren Anbieter auch so gemacht.
Ist dir noch nicht aufgefallen das die meisten User die Internet-Speed-Fragen stellen nicht wissen das es Mb und MB gibt ?
Wenn die MB/s lesen denken die das Mbit gemeint sind. Und bei dem Umrechnungsfaktor 8 passt das. Den gerade bei geringen Geschwindigkeiten (lt. Vertrag) kriegt man inzwischen oft mehr als 100% der versprochenen Leistung.
Ja, ich weiß. Ich bin Anfangs über die beiden Begriffe oft ins Straucheln geraten. Bis ich es dann begriffen habe. 8 bit = 1 Byte😉
Also 16Mbit sind eigentlich nur 2 Megabyte Pro Sekunde. Wenn bei dir in Download Geschwindigkeit durchschnittlich 2MB/s zeigt, dann passt es eigentlich soweit so gut.
Für 16 MB/s braucht man mindistens 128Mbit Geschwindigkeit.
Sorry. Von 16 MBit/s kommen nur 2 MBit/s an. Ich hoffe das es jetzt so richtig ist
Aber zahlt er dan nicht den Anschluss? Ich hatte schonmal mit ihm drüber gesprochen. Er meinte er macht das nicht, weil er ja niemanden hat der 2 Jahre die Glasfaser Leitung nutzt. Ich meinte zu ihm das ich doch hier sei. Da war seine Aussage: Ist ja immer eine Frage des Vertrauens