Internet Beleidigung Anzeige?

4 Antworten

Ja, natürlich geht das.

dandy100  22.12.2018, 10:47

Beleidigungen haben überhaupt nur dann strafrechtliche Bedeutung, wenn sie öffentlich sind und nicht privat.

Wenn die Gerichte wegen jedes Schimpfworts, dass man sich privat an den Kopf wirft, ein Verfahren einleiten würden, hätten sie nichts anderes mehr zu tun...

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ErsterSchnee  22.12.2018, 10:47
@dandy100

Hat das IRGENDETWAS mit der Möglichkeit zu tun, angezeigt zu werden?

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Bitterkraut  22.12.2018, 10:48
@dandy100

Das stimmt nicht. Beledigung ist an sich strafbar, egal, wo sie ausgesprochen wird. Sie wird aber nur auf Antrag verfolgt, nicht von amts wegen.

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dandy100  22.12.2018, 11:11
@ErsterSchnee

Ja!

Weil es Nichtigkeiten sind, die einfach nur lächerlich sind und ganz sicher nicht verfolgt werden.

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ErsterSchnee  22.12.2018, 11:15
@dandy100

Und deshalb kann man das nicht anzeigen???

Dann hoffe ich mal, dass du NIE bei der Polizei arbeiten wirst...

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Zumquadrat 
Fragesteller
 22.12.2018, 11:18
@dandy100

Ich lese immer nur, dass im Fall einer Beleidigung auf den Privatklageweg verwiesen wird. Stimmt das, oder kann man auch Anzeige gegen Unbekannt erstatten?

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Beleidigungen haben überhaupt nur dann strafrechtliche Bedeutung, wenn sie öffentlich sind und nicht privat.

Wenn die Gerichte wegen jedes Schimpfworts, dass man sich privat an den Kopf wirft, ein Verfahren einleiten würden, hätten sie nichts anderes mehr zu tun....

Zumquadrat 
Fragesteller
 22.12.2018, 10:48

Im österreichischen Gesetz steht das auch so geschrieben, aber ob das auch hier in Deutschland so gilt, weiß ich nicht.

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ErsterSchnee  22.12.2018, 10:48

Das war aber nicht die Frage...

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Bitterkraut  22.12.2018, 10:49

Das stimmt nicht. Beledigung ist an sich strafbar, egal, wo sie ausgesprochen wird. Sie wird aber nur auf Antrag verfolgt, nicht von amts wegen.

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Zumquadrat 
Fragesteller
 22.12.2018, 10:55
@Bitterkraut

Derjenige kennt meinen Vornamen, hat ein Bild von mir gesehen, kennt den ungefähren Wohnort und wohlmöglich auch mein Geburtsdatum. Wäre es möglich, mich ausfindig zu machen? Vor dem Streit haben wir uns eigentlich gut verstanden.

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dandy100  22.12.2018, 11:10
@Bitterkraut

Ach, komm.....wenn jeder jeden anzeigen könnte, der Doofkopp oder sowas in der Art zu ihm gesagt hat, könnten die Gerichte zu machen - da sind Nichtigkeiten, die einfach nur lächerlich sind und ganz sicher nicht verfolgt werden.

Da ticken Gerichte bestimmt auch nicht anders als der normale Bürger, dem das ja schon der gesunde Menschenverstand sagt

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Zumquadrat 
Fragesteller
 22.12.2018, 11:15
@dandy100

Naja, die Beleidigung war schon etwas schlimmer..

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ErsterSchnee  22.12.2018, 11:16
@dandy100

Du verstehst es nicht, oder?

ANZEIGEN kann man prinzipiell jeden wegen allem. Ob die Staatsanwaltschaft das dann weiter verfolgt bzw. ob es vor Gericht zugelassen wird, ist eine vollkommen andere Baustelle!

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dandy100  22.12.2018, 11:32
@ErsterSchnee

Ob man das prinzipiell kann, ist doch wohl total egal!

DAS hat der Fragesteller garantiert nicht wissen wollen, aber das scheinst Du nicht verstehen zu wollen!

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ErsterSchnee  22.12.2018, 11:35
@dandy100

Oh sorry - meine Glaskugel zum Gedanken-lesen ist gerade zum Polieren... Ich beschränke mich daher auf das, was da geschrieben steht - und interpretiere nicht und gebe dadurch falsche Antworten...

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Beleidigungen sind immer strafbar.

Üble Nachrede dagegen ist nur strafbar, wenn es öffentlich geäußert wurde.

Eine Anzeige kan nman imemrerstatten, außer man behauptet vorsätzlich eine falsche Tatsache.

Erfolg hat diese Anzeige aber nicht. Vor allem nicht in diesem Fall, wenn eine Entschuldigung akzeptiert wurde.

Die Staatsanwaltschaft behandelt Beleidigungen im privaten Bereich meist unter dem "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich!" - Prinzip. Die meisten Verfahren wegen Beleidigungen werden eingestellt.

https://gangway.de/straftaten-gegen-die-ehre-beleidigung-ueble-nachrede-verleumdung-%C2%A7%C2%A7-185-187-stgb/

Beleidgungen in der Öffentlichkeit, auch bei Facebook, werden allerdings durchaus verfolgt. Was im privaten Chat kaum Folgen hat, kann bei FB durchaus Folgen haben.

Ja, könnte man, wird aber in der runden Ablage landen.

Beleidigungen werden nur auf Strafantrag verfolgt, den kann man stellen,wen man volljährig ist, andernfalls müssen das die Eltern machen.

Zumquadrat 
Fragesteller
 22.12.2018, 11:30

Im Falle einer Anzeige würde auf den Privatklageweg verwiesen werden?

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