Internet Beleidigung Anzeige?
Angenommen es kommt in einem privaten Chat zu wechselseitigen Beleidigungen, könnte man deshalb noch wegen Beleidigung angezeigt werden, obwohl derjenige meine Entschuldigung angenommen hat und er seine Beleidigungen auch zurückgenommen hat? Beweise für die gegenseitigen Entschuldigungen habe ich gespeichert. Ich empfand im Nachhinein meine Beleidigung etwas heftiger, deshalb frage ich.
Vielen Dank.
4 Antworten
Ja, natürlich geht das.
Hat das IRGENDETWAS mit der Möglichkeit zu tun, angezeigt zu werden?
Das stimmt nicht. Beledigung ist an sich strafbar, egal, wo sie ausgesprochen wird. Sie wird aber nur auf Antrag verfolgt, nicht von amts wegen.
Ja!
Weil es Nichtigkeiten sind, die einfach nur lächerlich sind und ganz sicher nicht verfolgt werden.
Und deshalb kann man das nicht anzeigen???
Dann hoffe ich mal, dass du NIE bei der Polizei arbeiten wirst...
Ich lese immer nur, dass im Fall einer Beleidigung auf den Privatklageweg verwiesen wird. Stimmt das, oder kann man auch Anzeige gegen Unbekannt erstatten?
Beleidigungen haben überhaupt nur dann strafrechtliche Bedeutung, wenn sie öffentlich sind und nicht privat.
Wenn die Gerichte wegen jedes Schimpfworts, dass man sich privat an den Kopf wirft, ein Verfahren einleiten würden, hätten sie nichts anderes mehr zu tun....
Das stimmt nicht. Beledigung ist an sich strafbar, egal, wo sie ausgesprochen wird. Sie wird aber nur auf Antrag verfolgt, nicht von amts wegen.
Derjenige kennt meinen Vornamen, hat ein Bild von mir gesehen, kennt den ungefähren Wohnort und wohlmöglich auch mein Geburtsdatum. Wäre es möglich, mich ausfindig zu machen? Vor dem Streit haben wir uns eigentlich gut verstanden.
Ach, komm.....wenn jeder jeden anzeigen könnte, der Doofkopp oder sowas in der Art zu ihm gesagt hat, könnten die Gerichte zu machen - da sind Nichtigkeiten, die einfach nur lächerlich sind und ganz sicher nicht verfolgt werden.
Da ticken Gerichte bestimmt auch nicht anders als der normale Bürger, dem das ja schon der gesunde Menschenverstand sagt
Naja, die Beleidigung war schon etwas schlimmer..
Du verstehst es nicht, oder?
ANZEIGEN kann man prinzipiell jeden wegen allem. Ob die Staatsanwaltschaft das dann weiter verfolgt bzw. ob es vor Gericht zugelassen wird, ist eine vollkommen andere Baustelle!
Ob man das prinzipiell kann, ist doch wohl total egal!
DAS hat der Fragesteller garantiert nicht wissen wollen, aber das scheinst Du nicht verstehen zu wollen!
Oh sorry - meine Glaskugel zum Gedanken-lesen ist gerade zum Polieren... Ich beschränke mich daher auf das, was da geschrieben steht - und interpretiere nicht und gebe dadurch falsche Antworten...
Im österreichischen Gesetz steht das auch so geschrieben, aber ob das auch hier in Deutschland so gilt, weiß ich nicht.
Beleidigungen sind immer strafbar.
Üble Nachrede dagegen ist nur strafbar, wenn es öffentlich geäußert wurde.
Eine Anzeige kan nman imemrerstatten, außer man behauptet vorsätzlich eine falsche Tatsache.
Erfolg hat diese Anzeige aber nicht. Vor allem nicht in diesem Fall, wenn eine Entschuldigung akzeptiert wurde.
Die Staatsanwaltschaft behandelt Beleidigungen im privaten Bereich meist unter dem "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich!" - Prinzip. Die meisten Verfahren wegen Beleidigungen werden eingestellt.
Beleidgungen in der Öffentlichkeit, auch bei Facebook, werden allerdings durchaus verfolgt. Was im privaten Chat kaum Folgen hat, kann bei FB durchaus Folgen haben.
Ja, könnte man, wird aber in der runden Ablage landen.
Beleidigungen werden nur auf Strafantrag verfolgt, den kann man stellen,wen man volljährig ist, andernfalls müssen das die Eltern machen.
Im Falle einer Anzeige würde auf den Privatklageweg verwiesen werden?
Beleidigungen haben überhaupt nur dann strafrechtliche Bedeutung, wenn sie öffentlich sind und nicht privat.
Wenn die Gerichte wegen jedes Schimpfworts, dass man sich privat an den Kopf wirft, ein Verfahren einleiten würden, hätten sie nichts anderes mehr zu tun...