Installation einer Starkstromsteckdose (Rechtslage)?
Hey,
folgendes es geht um eine Starkstromsteckdose, diese soll neu verkabelt werden bis zum Zähler, sprich es wird nicht eingegriffen in den verplombten Bereich. So jetzt würde ich gern ein befreundeten Elektromeister Energie und Gebäudetechnik das Fachgerecht machen lassen. Diese ist aber momentan Angestellter.
Jetzt zur Frage wenn er es im privaten Bereich macht ist das erlaubt, auch wenn er nicht im Installateurverzeichnis eingetragen ist? Weil soweit ich mich eingelesen habe darf man hinter dem Panzerschrank alles tun und lassen. Und wenn es Fachgerecht ausgelegt ist, kann ja die Versicherung nicht dagegen haben.
Oder muss ich jetzt ein Elektrikerbetrieb beauftragen ? Der wahrscheinlich das nicht machen wird da noch Schmelzsicherung etc.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
5 Antworten
Wenn er Elektriker ist, darf er das machen. Es wäre sogar über seine private Haftpflicht gedeckt, wenn es es wirklich als "Freundschaftsdienst" macht.
Sozusagen nur wenn er an den Stromzähler muss, müsste er sich eintragen lassen
Wenn er ein Elektromeister ist, dann kann er dir die Frage sicher direkt beantworten - ruf ihn einfach an.
Ja bin mir unsicher ob ich ihn Fragen soll, weil kennen uns erst seit kurzen. Also wollte vor ich mit dem Wunsch an ihn ran tretet erstmal nach dem ob es überhaupt sinn machen fragen.
Ja, es geht nur ums fachgerechte Ausführen. Kann er machen...
nun ganz klar, für die kleine Starkstromsteckdose brauchst du andere Hausanschlussicherungen. für die große auch eine komplett neue Zähleranlage. stichgwort Wandlermessung. Direktmessungen erlauben viele Energieversorger nur noch bis 63, teilweise 50 Ampere. das ist einfach zu wenig für eine starkstromsteckdose!
bei einer kraftstromsteckdose schaut es wiederum anders aus. die 16 bzw. 32 Ampere ausführung kann, (ein vorhandener drehstromzähler vorrausgesetzt) jederzeit angeschlossen werden.
was die 32 Ampere Ausführung angeht, ist allerdings ein wenig darauf zu achten, welche geräte angeschlossen werden. die teschnischen anschlussbestimmungen der energieversorger (TAB) erlauben z.B. das direkte Anlassen von Drehstrommotoren nur bis z.B. 5 kW
kommen wir aber zum rechtlichen. änderungen an bestehenden Anlagen dürfen auch elektrofachkräfte ohne eintragung in das installateursverszeichnis vornehmen. bei neuerrichtungen von anlagen oder und ins besondere zählerplatzanlagen ist eine solche eintragung unumgänglich.
lg, Anna
@ Peppie: Sehr gute Antwort
@designerecke: Wenn es sich um Arbeiten an einer bestehende Anlage und nach dem verplombten Bereich handelt, darf er das jederzeit.
Hallo also das mit neuen Sicherungen, größerer Absicherung, Wandlermessung ist wohl doch etwas stark übertrieben. Ich gehe mal davon aus dass die Steckdose die schon dran ist, nur woanders hin soll, jetzt auch Sicherungen davor hat. Nur benötigen auch Kraftsteckdosen einen FI-Schutzschalter.den kann man, wenn es nicht anders geht, aber auch in einem separaten Gehäuse unterbringen. Der Elektriker darf das als Nachbarschaftshilfe. Manche Arbeitgeber haben einen Passus im Arbeitsvertrag das keine Facharbeiten in dieser Weise außerhalb der Arbeit ausgeführt werden. Dann ...
Naja dann wird er mir das schon sagen was er braucht. Ja ist ein neu verlegen bzw umlegen einer Stark / Kraftstromdose schon eine neuerrichtungen oder noch eine Änderung.