Inkassokosten Frage?

4 Antworten

Wende Dich an die Verbraucherzentrale oder ggf. an einen Anwalt.

Eine Rechtsberatung, so, wie Du sie vermutlich erwartest, wirst Du hier nicht bekommen, da sie hier nicht erfolgen darf.

Das wichtigste... es sind nicht 100%, es ist eine Forderung für den Aufwand des Inkassoverfahrens... bei 1€ Hauptforderung wären es bei der Denkweise sonst tausende Prozent.

Ob Inkassokosten durchsetzungsfähig sind hängt von vielen Punkten ab... Tipps wie "nur die Hauptforderung" zahlen sind schlichtweg falsch. Hier mal die Fakten:

  1. ist der Schuldner ein großer Konzern oder ein Finanzinstitut haben sie eine interne Buchhaltungsabteilung/Mahnabteilung und brauchen kein externes Inkasso. In der Regel (insb. wenn nur 1 Brief geschrieben wurde) sind Inkassokosten nicht zu ersetzen da diese Arbeit durch geschulte Mitarbeiter intern erledigt werden kann.
  2. ist der Schuldner ein Kleinbetrieb oder kleinerer Betrieb sind Inkassokosten durchsetzbar das Inkassoverfahren nicht zum üblichen Betriebsumfeld gehören.
  3. Wird nur ein Brief geschrieben kann man in dem Fall die Gebühren dennoch von 1,3 auf 0,3 kürzen da nur die Leistung "Schreiben einfacher Art" geleistet wird. Zur sicherheit dabei die Hauptforderung direkt an den Gläubiger, die Inkassokosten direkt ans Inkasso. So muss keine Abrechnung durchgeführt werden und es ist definitiv nur ein schreiben einfacher art.
  4. Durch Drohnungen nicht einschüchtern lassen. 1x widersprechen, das reicht. Weitere Reaktionen sind nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid nötig (erneuter widerspruch)

Ich habe für das Vorgängerinkasso von coeo gearbeitet.

Ist der Auftraggeber klarna ?

Falls ja : In diesem Zusammenhang werden Inkassogebühren nicht explizit eingeklagt da die Erfolgsaussichten extrem gering ist und Klarna selbst ein onlinebezahldienst ist.

Gib mal mehr Infos zur Forderung.

Die eigentliche Hauptforderung 65 € ist bezahlt ? An wen ?

Asukacan7 
Fragesteller
 06.09.2021, 11:38

Ja, Auftraggeber ist Klarna in diesem Fall.

Die Hauptforderung betrug etwa 60€, ich bekam allerdings nie Briefe und hab dann ständig vergessen das an Klarna zu zahlen.

Laut Klarna bekam ich allerdings Briefe. Mit Mahnkosten waren es am Ende 65€

Bezahlt wurde noch nichts, weil der Klarna Kundenservice mir sagte, die können nichts tun, da es schon ans Inkasso weitergeleitet wurde.

Also wie wäre denn Ihre Einschätzung, wie ich handeln soll?

1
EXInkassoMA  06.09.2021, 11:45
@Asukacan7

Überweise heute zweckgebunden die 65 an klarna. Nicht warten. ( rechnr xyz und "nur HF 60 € plus 5 € Mahnkosten)

Man wird das Geld vermutlich zurücküberweisen, danach einfach nochmal überweisen. Inzwischen hat sich rumgesprochen das Klarna Ink. Kosten mangels Erfolgsaussichten nicht explizit eingeklagt werden und versucht zu verunsichern.

Bei einer Rücküberweisung befindet sich klarna übrigens automatisch im Gläubigerannahmeverzug gem Bürgerliches Gesetzbuch § 293. Also gut für Dich

1
Asukacan7 
Fragesteller
 06.09.2021, 11:52
@EXInkassoMA

Vielen lieben Dank! Und die kompletten Inkassobriefe/-kosten ignorieren?

0
EXInkassoMA  06.09.2021, 11:54
@Asukacan7

Ja, am besten Du postest noch mal hier unter meiner Antwort sobald coeo oder klarna wieder schreibt.

0

Du bezahlst die Hauptforderung , die Porto kosten und die Verzugszinsen.

Danach kommen noch paar droh und bettek Briefe.

Wichtig ist, es im Verwendungszweck so auch angeben.

Asukacan7 
Fragesteller
 05.09.2021, 17:54

Hallo, danke für die Antwort! Die 65€ waren mitsamt allen Mahngebühren, also soll ich einfach 70€ zahlen und es dann sein lassen? Was genau gebe ich aber im Verwendungszweck an, das habe ich nicht genau verstanden?

0
geheim007b  06.09.2021, 08:23
@Asukacan7

Zweck: Hauptforderung + Portokosten/Verzugszinsen Forderung XY. Bitte meine andere Antwort beachten, denn das gilt nicht pauschal.

1
EXInkassoMA  06.09.2021, 11:24
@Asukacan7

Würde ich auch so machen wie @geheim007b.

Rechne noch mit Post von Monika Mumm (Hausanwältin von coeo)

Kann auch sein das man das Geld zurücküberweist. Dann nochmal überweisen.

Überweisung direkt an den Gläubiger und nicht ans Inkasso

0