In Rossmann “geklaut” aber nicht mit absicht, was nun?
Hallo,
ich bin dummerweise heute aus dem Laden ohne bezahlen im wert von 50€ rausgelaufen und wurde dann von einem security typen bei den Rolltreppen angehalten und zurück zum Laden gebracht. Daraufhin wurde die Polizei gerufen. Die sache ist ,dass es WIRKLICH ausversehen war ,da ich auch am telefonieren war während ich eingekauft habe und ich habe nicht drauf geachtet... Der Security typ meinte, dass der eine anzeige macht und es ist so,dass ich auch Geld bei mir hatte und ich auch nicht verdächtig oder so war, da ich ganz normal einkaufen wollte für meine Freundin aber war zu dumm um zu bezahlen ... (。•ˇˍˇ•。)
Man sieht auch bestimmt auf der Kamera dass ich nicht geklaut habe ,da ich die sachen eigentlich in eine Tüte gepackt habe und nicht irgendwie in meiner Jackentasche. Ich bin 17 und daher wurde mein Vater angerufen und die Polizisten meinten dass ich irgendwohin muss um etwas auszusagen ,dass ich nicht geklaut habe sondern es vergesse habe und sowas. Weiß jemand wie das ablaufen wird? Wird es vors Gericht ablauen? Steht die Straftat in mein Führungszeugnis? Ist meine Zukunft jetzt kaputt wegen meiner Dummheit? Bekomme ich da eine Geldstrafe? Es wäre wirklich nett,wenn man mir weiterhelfen könnte...Ist auch meine erste Straftat!
MFG ^^
8 Antworten
Egal ob du die Sachen in die Jackentasche oder in eine Tüte gepackt hast, du hast sie eingesteckt. Du wirst eine Vorladung von der Polizei bekommen, kannst da eine Aussage machen oder auch nicht. Dann geht das zur Staatsanwaltschaft, diese entscheidet ob es vor Gericht geht oder nicht. Ich denke das dich nicht wirklich eine Strafe erwartet, höchstens ein paar Sozialstunden, wenn überhaupt. In deinem Führungszeugnis wird darüber kein Eintrag gemacht
Am besten einen anwalt dazuholen, und ihm die sache schildern ich hoffe du hast keine aussage bei der polizei gemacht, das problem ist auch wen es ausversehen war wird dir es keinen glauben da es jeder sagen könnte und dann damit davon kommen würde, aber wie gesagt einen anwalt dazuholen dem die sache schildern und sich anhören was er davon hält und ob er dir bei dem helfen kann, und noch ein kleiner tipp ruf bei dem Geschäft an und entschuldige dich und probier das denen auch nochmal zu erklären villeicht hast du ja glück und die sehen von einer anzeige ab.
Ja okay aber am besten noch entschuldigen das dem geschäft erklären Vill wird das verfahren ja auch eingestellt wenns dein erstes vergehen war
Ich habe nur gesagt das er sich von einem anwalt den rat vom anwalt holen kann das kostet nichts und vill hat er ja einen rechtsschutz
Aber ganz sicher kostet ein Rat vom Anwalt Geld. Oder lebt der von Luft und Liebe?
Von einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung mit 17 Jahren auszugehen halte ich für genauso irrsinnig.
Junge man will nur helfen dann kommt so ein keck wie du und tust hier einen auf Oberstaatsanwalt
Im Gegensatz zu dir empfehle ich keine sinnfreien Geldfressereien.
Die Frage ist zwar älter, aber wenn die Eltern einen Rechtsschutz haben, bezahlt der für den Anwalt des Kindes.
Die Rechtsschutz wird relativ sicher keinen Quatsch übernehmen.
,da ich die sachen eigentlich in eine Tüte gepackt habe
Das ist sicher kein überzeugendes Argument.
Tüte - Tasche, das macht wirklich keinen Unterschied.
meine Freundin aber war zu dumm um zu bezahlen
Du doch ganz offensichtlich auch.
Ist meine Zukunft jetzt kaputt wegen meiner Dummheit? Bekomme ich da eine Geldstrafe?
Wenn es Dummheit war, solltest Du diese nicht erkennbar vor Dir her tragen. Geldstrafe, Sozialstunden wären denkbare Strafen die Du zu erwarten hast.
Nö. Das steht so im Gesetz. Und Geldstrafen für Jugendliche gibt es nunmal nicht.
Und der setzt sich über geltendes Recht hinweg? Macht sich damit strafbar?
du hast den satz mit der Freundin falsch verstanden... Ich war was kaufen für “meine Freundin ” aber ich war zu dumm es zu zahlen...!
Davon geht die Welt nicht unter - aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Je nachdem, was das für eine "Tüte" war und wie gut deren Inhalt für einen Beobachter erkennbar war, könnte es sich objektiv bereits um vollendeten Diebstahl gehandelt haben (Gewahrsamsenklave).
Ob dir jemand glaubt, dass du subjektiv nicht vorhattest, zu klauen, sei mal dahingestellt.
Als Ersttäterin musst du allerdings keine großartige Strafe fürchten. Ein paar Sozialstunden höchsten, mehr wird's nicht werden.
Ne die haben schon eine Anzeige gemacht