In Rossmann “geklaut” aber nicht mit absicht, was nun?

8 Antworten

Egal ob du die Sachen in die Jackentasche oder in eine Tüte gepackt hast, du hast sie eingesteckt. Du wirst eine Vorladung von der Polizei bekommen, kannst da eine Aussage machen oder auch nicht. Dann geht das zur Staatsanwaltschaft, diese entscheidet ob es vor Gericht geht oder nicht. Ich denke das dich nicht wirklich eine Strafe erwartet, höchstens ein paar Sozialstunden, wenn überhaupt. In deinem Führungszeugnis wird darüber kein Eintrag gemacht

xKaya 
Fragesteller
 22.04.2022, 18:28

Okay vielen lieben dank ♡

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Am besten einen anwalt dazuholen, und ihm die sache schildern ich hoffe du hast keine aussage bei der polizei gemacht, das problem ist auch wen es ausversehen war wird dir es keinen glauben da es jeder sagen könnte und dann damit davon kommen würde, aber wie gesagt einen anwalt dazuholen dem die sache schildern und sich anhören was er davon hält und ob er dir bei dem helfen kann, und noch ein kleiner tipp ruf bei dem Geschäft an und entschuldige dich und probier das denen auch nochmal zu erklären villeicht hast du ja glück und die sehen von einer anzeige ab.

Jurafuchs  22.04.2022, 18:26
Am besten einen anwalt dazuholen,

Klar, wenn man zu viel Geld hat!

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DerNichtExperte  22.04.2022, 18:29
@Jurafuchs

Ich habe nur gesagt das er sich von einem anwalt den rat vom anwalt holen kann das kostet nichts und vill hat er ja einen rechtsschutz

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Jurafuchs  22.04.2022, 18:30
@DerNichtExperte

Aber ganz sicher kostet ein Rat vom Anwalt Geld. Oder lebt der von Luft und Liebe?

Von einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung mit 17 Jahren auszugehen halte ich für genauso irrsinnig.

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DerNichtExperte  22.04.2022, 18:38
@Jurafuchs

Junge man will nur helfen dann kommt so ein keck wie du und tust hier einen auf Oberstaatsanwalt

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schneeflocke55  02.07.2022, 16:31
@Jurafuchs

Die Frage ist zwar älter, aber wenn die Eltern einen Rechtsschutz haben, bezahlt der für den Anwalt des Kindes.

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xKaya 
Fragesteller
 22.04.2022, 18:27

Ne die haben schon eine Anzeige gemacht

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DerNichtExperte  22.04.2022, 18:36
@xKaya

Ja okay aber am besten noch entschuldigen das dem geschäft erklären Vill wird das verfahren ja auch eingestellt wenns dein erstes vergehen war

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,da ich die sachen eigentlich in eine Tüte gepackt habe

Das ist sicher kein überzeugendes Argument.

Tüte - Tasche, das macht wirklich keinen Unterschied.

meine Freundin aber war zu dumm um zu bezahlen

Du doch ganz offensichtlich auch.

Ist meine Zukunft jetzt kaputt wegen meiner Dummheit? Bekomme ich da eine Geldstrafe?

Wenn es Dummheit war, solltest Du diese nicht erkennbar vor Dir her tragen. Geldstrafe, Sozialstunden wären denkbare Strafen die Du zu erwarten hast.

xKaya 
Fragesteller
 22.04.2022, 18:31

du hast den satz mit der Freundin falsch verstanden... Ich war was kaufen für “meine Freundin ” aber ich war zu dumm es zu zahlen...!

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NonNam  22.04.2022, 18:36

Geldstrafe ist vollkommen ausgeschlossen.

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NonNam  22.04.2022, 18:39
@GutenTag2003

Nö. Das steht so im Gesetz. Und Geldstrafen für Jugendliche gibt es nunmal nicht.

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NonNam  22.04.2022, 18:43
@GutenTag2003

Und der setzt sich über geltendes Recht hinweg? Macht sich damit strafbar?

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Davon geht die Welt nicht unter - aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Je nachdem, was das für eine "Tüte" war und wie gut deren Inhalt für einen Beobachter erkennbar war, könnte es sich objektiv bereits um vollendeten Diebstahl gehandelt haben (Gewahrsamsenklave).

Ob dir jemand glaubt, dass du subjektiv nicht vorhattest, zu klauen, sei mal dahingestellt.

Als Ersttäterin musst du allerdings keine großartige Strafe fürchten. Ein paar Sozialstunden höchsten, mehr wird's nicht werden.