In Österreich darf beim rasern das Auto beschlagnahmt werden?

7 Antworten

Es ist in dem Fall ein Tatwerkzeug und diese dürfen selbstverständlich beschlagnahmt werden.

Ist das nicht verfassungswidrig? 

Anscheinend nicht.

Das kann man ja nicht machen

Finde ich bei besonders schlimmen Verstößen nicht verkehrt. Führerscheinentzug und kleine Geldstrafen bewirken nicht viel. Sieht man ja auch ganz gut, dass viele aus der Schweiz / Österreich nach Deutschland zum rasen fahren, weil die Geldstrafen kaum wehtun.

Ich finde Strafen die sich am Einkommen orientieren ganz gut und wenn das Ultimatum ist, die Strafe ist so hoch wie der Wert des Wagens. Wer andere extrem gefährdet, braucht halt einen Denkzettel der sitzt.

Mario338823 
Fragesteller
 13.03.2024, 08:46

Am Wert des Wagens, das mach halt überhaupt kein Sinn. Ein Anwalt der arsch viel Geld verdient und in einem Opel Corsa fährt, bekommt dann eine niedrige Strafe

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adianthum  13.03.2024, 09:36
@Mario338823

Der würde aber auch nicht mit seinem Corsa auf einen Maserati mit 250 kmh von hinten angerast kommen, auf Tuchfühlung gehen und drängeln auf "Deubel komm raus". Und das alles nur, weil auf dem Streckenabschnitt keine Geschwindigkeitsbegrenzung ist.

Oder rechts überholen, weil ihm der Überholvorgang des Vordermanns zu lange dauert.

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TK1138  13.03.2024, 09:38
@Mario338823

Das stimmt zwar, aber auch der Fahrzeugwert der meisten Fahrzeuge übersteigt die Höchstsätze der Bußgelder. Aber ehrlich, die Geschwindigkeit zum Einzug des Fahrzeugs muss so hoch sein, dass es auch völlig gerechtfertigt ist. Wer mit 120 durch die Stadt rast, der könnte wegen mir auch direkt in den Knast wandern.

Wenn man davor Angst hat, muss sich beim rasen halt zurückhalten.

Übrigens ist es auch in Deutschland möglich, dass ein Fahrzeug ersatzlos vom Staat eingezogen wird. Das ist keine Regelstrafe bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber ein Mittel um z.b. Teilnehmer illegaler Straßenrennen aus dem Verkehr zu ziehen.

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Topses  13.03.2024, 12:08
@TK1138

Bei illegalen Straßenrennen nicht nur Einzug des Autos, sondern auch Anklage und Verurteilung wegen (versuchten) Mordes.

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Ist doch super, wenn jemand mit 150 durch die Stadt rast oder so ist das doch vollkommen verhältnismäßig und wenn in Österreich die Behörden so machen wird es auch nicht verfassungswidrig sein, ist doch eigentlich logisch…

Woher ich das weiß:Hobby – Autoliebhaberin, Oldtimerbesitzerin und Hobby Schrauberin

Ich finde das gut.

Da steht die Strafe wenigstens in direktem Bezug zum Delikt.

Und niemand wird gezwungen zu rasen oder sich wie ein Verkehrsrowdy aufzuführen.

Einem Kind nimmt man ja auch den Knüppel weg, den es seinem Bruder auf den Kopf haut. Wenn man sagen würde, also das ist aber nicht nett, dafür gibts heute keinen Nachtisch, wäre der Effekt gleich Null.

Das finde ich auch etwas übertrieben. Führerscheinentzug-OK, aber doch nicht das Auto einkassieren!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin großer Autofan

Müsste dringend hier auch eingeführt werden, dazu kein Ordnungsgeld, sondern Bußgeld nach Tagessätzen berechnet.

Ist völlig OK, da das Auto als Tatwerkzeug benutzt wird.

Aber dazu ist die Weicheijustiz hier in D leider nicht in der Lage.