In der Ubahn erbrochen - muss ich zahlen?
Hallo.
Ich studiere in Köln und habe gestern alkoholmäßig über die strenge geschlagen. Bin in dem Wartebereich der Ubahn gewesen als ich plötzlich Erbrechen musste.
Dann kamen 2 Polizisten die meine Personalien aufgenommen haben und andeuteten dass ich von den Kölner Verkehrsbetrieben noch etwas hören könnte.
Ich kann überhaupt nicht einschätzen was ich da zu erwarten habe und hoffe dass da nichts kommt. Weiß hier jemand mehr?
11 Antworten
Je nachdem wo Du erbrochen hast wirst du wohl die Säuberungsaktion von der Bahn bezahlen müssen
die werden dir wohl die reinigungskosten in rechnung stellen
klar. du hast denbereich verschmutzt und mußt für die reinigung aufkommen - wer denn sonst?
Ich kann überhaupt nicht einschätzen was ich da zu erwarten habe und hoffe dass da nichts kommt. Weiß hier jemand mehr?
Abgesehen von der grds. Schadensersatzpflicht n. § 823 BGB hast du gem. 5.1 (1) der Beförderungsbedingungen der KVB die notwendigen Reinigungskosten zu bezahlen.
HTH
G imager761
Kann sein, wenn du den Mist nicht wieder entfernt hast, dass Reinigungskosten auf dich zukommen.