Ich habe versehentlich meine Zunge gezeigt in der Ubahn in die Kamera?

6 Antworten

Eine Beleidigung kann nur gezielt gegen eine Person ausgesprochen werden. Das geht zwar auch mittelbar über eine Kamera, aber dazu muss sich auch erst eine Person finden, die sich beleidigt fühlt. Und selbst dann würde es ausreichen, dass Du abstreitest und angibst, Du hättest es so nicht gemeint. Du musst Dich nicht einmal entschuldigen.

Die Geste kann sogar als Äußerung eines mündigen Bürgers gelesen werden, der nicht ständig überwacht werden möchte. Und das wäre mal so gar nicht strafbar.

Solange Du Dich nicht "versehentlich ganz nackt" zeigst oder so, ist nichts passiert.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

Binneuhier27 
Beitragsersteller
 19.03.2025, 10:48

Danke für diese geniale Antwort

Ist nicht strafbar. Warum fährst du zufällig U-Bahn

Ist eigentlich fast genau so wie der Mittelfinger am Geldautomaten oder das Gepöbel in der Bahn zu bewerten.


ghost40  19.03.2025, 12:46

Habe die Frage auch schon gemeldet, ist laut GF keine Trollfrage. Na dann gib sowas mal als Antwort, da wirst du gleich für mehrere Tage gesperrt.

Sei doch froh, dass sich dein Schniedelwurz vornehm zurückgehalten hat und nicht versehentlich in die Kamera blickte.