Identitätsnachweis beim Abholen einer Sendung. Ist immer der Reisepass erforderlich?
Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. folgenden Vorfalls: Gestern wollte ich eine Sendung vom Hermes-Paketshop abholen und habe mich dabei - wie immer - mit meinem elektronischen Aufenthaltstitel, der seit fast zehn Jahren wesentliche Funktionen des deutschen Personalausweises übernimmt, ausgewiesen. Die Mitarbeiterin sprach von einer "neuen Verordnung" durch Hermes vom 23.6., demnach nichtdeutsche Staatsangehörige sich nunmehr nur noch mit Ihrem Reisepass ausweisen dürften. Hermes hat diesen Umstand per Nachfrage bestätigt.
Meine Frage: Ist das nun bei allen Versandunternehmen der Fall oder eine seltsame Sonderregelung von Hermes? Bislang genügte oftmals sogar nur der Führerschein, wenn man eine Sendung abholen wollte. Zudem ist das in Zeiten, in denen sich die Politik bewusst auf Bürokratieabbau konzentriert, völlig überflüssig. Wie ist das bei anderen Versandunternehmen und was habt Ihr so für Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank!
3 Antworten
Da ich nur einen Pass habe und keine Personalausweis, weiß ich ihr wie das ist.
Ich weiß nur dass bei uns es genügt egal welches Unternehmen einen Personalausweis zu zeigen
Meines Wissens sollte bei den meisten anderen der Aufenthaltstitel reichen. Außerdem habe ich Zweifel ob Hermes eine solche Regelung rechtmäßig treffen kann. Sie könnte dich als Paketempfänger nämlich unangemessen benachteiligen. Schließlich ist der elektronische Aufenthaltstitel meines Wissens nach ein amtliches Ausweisdokument und genauso sicher wie der Personalausweis. Somit kann ich bei Hermes kein berechtigtes Interesse erkennen auf deinen Reisepass zu bestehen und den eAT auszuschließen. Bei dir als Empfänger/in besteht hingegen ein berechtigtes Interesse für die Abholung möglichst ein Ausweisdokument zu nutzen was du häufig bei dir trägst und das ist wohl eher dein Aufenthaltstitel.
Benachteiligung hier meint eher, dass dir Hermes auf dem Weg zum Erhalt deines Paketes mit dem Reisepass unnötig hohe Hürden in den Weg stellt. Du bist also gegenüber Hermes benachteiligt, weil Hermes dir so die Durchsetzung deines Anspruches auf das Paket m.E. unnötig erschwert. Ich glaube, dass kaum jemand in Deutschland regelmäßig seinen Reisepass mitführt, sondern eher Dokumente wie den Personalausweis und den eAT. Und beide letztgenannten Dinger sind m.E. zur normalen Berechtigungsprüfung des Abholers völlig ausreichend.
Sollte dieses Problem weiter auftreten könnte eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale helfen. Theoretisch könntest du vielleicht auch den Rechtsweg beschreiten um dein Paket auch ohne Reisepass zu erhalten, aber aufgrund des Zeitaufwandes, Kosten und Prozessrisikos würde ich davon abraten.
DER Personalausweis ja
Danke, aber:
1. Bei welchem Versandunternehmen?
2. Welchen Personalausweis meinen Sie? Den deutschen oder den ausländischen oder aber etwa beide?
3. Was soll die Hervorhebung "DER" bezwecken?
Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Du meinst mit Benachteiligung eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kunden? Das mit der Rechtmäßigkeit frage ich mich nämlich auch schon die ganze Zeit. An wen sollte ich mich da deiner Ansicht nach wenden?