Nein!

Die Schadenshöhe ist oft gering, nicht viel höher als beim Parken ohne Fahrschein. Für letzteres kommt man auch nicht in den Knast, weil es eine Ordnungswidrigkeit ist. Ein Häftling kostet den Staat pro Tag ca. 100-200 €, je nach Bundesland. Zur Schadenshöhe ist das ein krasses Missverhältnis. Ferner wirkt der zugehörige Straftatbestand nicht abschreckend, weil die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei einer Kontrolldichte von ca. 2 % aller Fahrgäste im ÖPNV verschwindend gering ist. Einzig häufigere Kontrollen wären hilfreich, und dann reichen die 60 € fürs erhöhte Beförderungsentgelt völlig aus. Dann lohnt sich Schwarz fahren einfach nicht mehr.

Fürs Schwarzfahren wird überwiegend eine Geldstrafe verhängt. Es kommen daher regelmäßig nur Leute ins Gefängnis, die diese Geldstrafe aus verschiedensten Gründen nicht entrichten können. Daher trifft es bei diesen Delikt vor allem die Armen der Gesellschaft.

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Die Einnahmen aus dem nationalen CO2 Preis landen im Klima- und Transformationsfonds und nicht im regulären Bundeshaushalt. Dadurch sind die Mittel Zweckgebunden, allerdings werden aus dem KTF auch Investitionen in die Halbleiterindustrie gefördert. Mit den Einnahmen aus dem CO2-Preis werden also keine Autobahnen oder Flughäfen errichtet.

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Ich habe das Deutschlandticket als ein Update für mein Semesterticket erworben, ich habe also nur die Differenz zwischen Semesterticket und Deutschlandticket bezahlt.. Bei mir in der Region wird das nur als Handyticket ausgegeben. Vor kurzem bin ich damit im Regionalzug zwischen Bremen und Bremerhaven gefahren und kontrolliert worden. Bei der Kontrolle gab es keine Probleme. Den Handyticketzwang in einigen Regionen, halte ich auch für problematisch, weil niemand gezwungen werden sollte, sich ein neues Smartphone mit bestimmten Betriebssystemen zu zulegen. Ferner können bei Apps technische Probleme auftreten, deren Ursache nicht genau festgestellt werden kann. Sollte es bei einer Kontrolle, besonders in einer fremden Verkehrsregion, zu Problemen kommen, kann die Verantwortlichkeit (Kunde, Ticketaussteller oder Beförderer) vielleicht nicht final geklärt werden. Werden vom Kunden nun ein erhöhtes Beförderungsentgelt oder sonstige Bearbeitungsgebühren gefordert, kann es für den Kunden schwierig bis unmöglich werden, diese als Schadensersatz geltend zu machen. Insbesondere können Probleme bei Apps durch plötzliche Updates zur Unzeit u.a. Ursachen auftreten.

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In diesem Jahr behält jeder Anbieter die Einnahmen aus den Deutschlandtickets, die bei ihm erworben wurden, unabhängig vom Wohnort des Kunden. Im nächsten Jahr soll es ein Verteilverfahren der Einnahmen nach der Postleitzahl der Wohnorte der Kunden geben. https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article239034663/49-Euro-Ticket-Warum-dem-HVV-hohe-Einnahmen-entgehen.html

Wer seinen örtlichen Verkehrsbetrieb also Unterstützen will, sollte das Ticket bei diesem erwerben.

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Ja, ein Kontrolleur muss seine Berechtigung zur Fahrkartenkontrolle nachweisen, zumindest auf Nachfrage. Hierzu verfügen sie meistens über entsprechende Ausweise von ihrem Arbeitgeber mit einem Lichtbild. Dass die Frage nach einem Ausweis, von dem Kontrolleur mit einer Rauswurfdrohung beantwortet wurde, ist eher ein Zeichen dafür, dass dein Misstrauen gerechtfertigt war. Meines Erachtens ist das Fragen nach dem Dienstausweis auch berechtigt, wenn der Kontrolleur Dienstkleidung trägt. Wie wir durch die Geschichte des Hauptmanns von Köpenick wissen, kann man Dienstkleidung und Uniformen auch fälschen. Ferner kann nicht erwarten werden, dass der Fahrgast steht’s mit der Dienstkleidung des jeweiligen Verkehrsunternehmens vertraut ist.

Bei der DB nutzen Sie mittlerweile auch ein handelsübliches Smartphone zur Ticketkontrolle. Dass ein Tablett genutzt wird, ist also durchaus Vorstellbar.

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Das in Mehrparteienhäusern nicht jeder Mieter seine eigene Mülltonne hat, ist die Regel und völlig in Ordnung, solange diese zur Entsorgung des gewöhnlichen Abfalls der Bewohner ausreichend groß sind. Es scheint sich bei dir also um eine Gemeinschafts Mülltonne zu handeln, also darfst und musst du deinen Papiermüll dort auch entsorgen. Ich würde den Nachbarn darauf ansprechen, dass es sich um eine Gemeinschafts Mülltonne handelt und er deinen Müll in Zukunft in der Mülltonne zu belassen hat. Sollte das zu keiner Besserung führen solltest du den Vermieter informieren und zur Lösung des Problems auffordern.
Sollte der Vermieter gegen die Belästigungen durch deine Nachbarn nichts unternehmen dürfte dies den vertragsgemäßen Gebrauch deiner Wohnung beeinträchtigen, denn zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört auch die Möglichkeit Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Das ist aber relativ schwierig, wenn ein Nachbar den entsorgten Müll immer wieder raus nimmt und vor die Tür legt. Es könnte sich daraus dann ein Anspruch auf Mietminderung ergeben, allerdings ist die Höhe schwer zu bestimmen, denn das sind immer Einzelfallentscheidungen, die im Zweifel ein Gericht trifft.
Du solltest derartige Vorfälle in Zukunft möglichst durch Fotos oder Zeugen dokumentieren.

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Der Busfahrer übt zwar für den Betreiber das Hausrecht aus, dieses wird aber durch die Beförderungspflicht im ÖPNV eingeschränkt, wenn man den Fahrpreis bezahlt hat. Der Fahrer darf dich nur ausschließen, wenn eine ordnungsgemäße Beförderung gefährdet ist (z.B. Randaliere) oder du eine unzumutbare Belästigung für andere Fahrgäste darstellst. Eine einfache Geruchsbelästigung durch Rauchen wird dazu im Regelfall nicht genügen. Unangenehme Gerüche müssen im ÖPNV bis zu einem gewissen Grad erduldet werden.

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Vorliegend möchtest du eine Erstattung für eine nicht erbrachte Beförderungsleistung am Streiktag. Der Verkehrsbetrieb ist wegen Unmöglichkeit ( § 275 I BGB) zur Erbringung der Beförderungsleistung am Streiktag nicht verpflichtet, auch wenn man ein gültiges und bezahltes Ticket besitzt, also ein Beförderungsanspruch grundsätzlich besteht. Somit entfällt auch nach § 326 I BGB die Gegenleistungspflicht (Geldzahlung), denn die Leistung eines ÖPNV Abos besteht in der jederzeitigen Nutzungsmöglichkeit der Verkehrsmittel im Gültigkeitszeitraum und Vertragsgebiet. Für die Streiktage wurde diese Leistung nicht erbracht, dass ein Streik möglicherweise höhere Gewalt ist, ist dafür irrelevant. Die höhere Gewalt spielt eine Rolle beim Schadensersatz.

Allerdings müsste der Monatspreis auf die Tage verteilt werden. Wenn man den Monat standardisiert, mit 30 Tagen veranschlagt, liegt der Tagespreis bei 1,66 €. Du könntest also wahrscheinlich höchstens 1,66€ pro Streiktag zurückfordern. Allerdings sind mir zu solchen fällen keine Gerichtsurteile bekannt, so dass eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht.

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Nein, unwahrscheinlich.

Das Gesetz wurde bereits im Bundestag beschlossen und Vorbereitungen bei allen Beteiligten getroffen. Das Gesetzgebungsverfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber ein Scheitern ist unwahrscheinlich. Wenn es die Politik jetzt noch scheitern lassen würde, wäre das eine politische Katastrophe für alle Beteiligten.

Sollten die verfassungsrechtlichen Bedenken tatsächlich zu treffen, müsste erst mal jemand in Karlsruhe klagen. Das könnten die Länder (unwahrscheinlich), 1/4 der Abgeordneten des Bundestages (auch unwahrscheinlich), Kommunen (Kommunalverfassungsbeschwerde) oder Bürger sein. Letztere müssten dafür durch das entsprechende Gesetz in ihren Rechten verletzt sein können, und das ist bei einem so günstigen Ticket nicht ersichtlich.

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Jeder darf so viele Kuscheltiere haben, auch im Bett, wie es ihm gefällt. Das gilt unabhängig vom Alter. Es ist völlig in Ordnung, wenn man auch als Erwachsener eines oder mehrere Kuscheltiere besitzt und damit schläft. Deine Freundin sollte deine Vorliebe respektieren und darüber keine Kritik äußern.

Einzige Ausnahme ist natürlich, wenn man in einem gemeinsamen Bett schläft, dann muss mit dem Partner oder der Partnerin ein Kompromiss gefunden werden.

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Da der Verkäufer sein Geld erhalten hat und wohl auch sonst alles in Ordnung war hat der Verkäufer keinen Anspruch auf die Rückgabe der Ware. Einzige für mich in Frage kommende Möglichkeit wäre noch eine wirksame Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB, wofür der Verkäufer aber einen Grund bräuchte, wie z.B. einen Irrtum. Dafür müsste er aber entsprechende Angaben machen.

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Internet über WLAN ist immer Störanfällig. Deshalb kann man mit Geschwindigkeitsmessungen über WLAN eine zu niedrige Geschwindigkeit des Internetanschlusses nicht nachweisen. Hierzu ist eine Messung über Lan-Kabel erforderlich. Die Bundesnetzagentur stellt dazu eine Desktop-App mit einem Nachweisverfahren bereit, mit der man die Geschwindigkeit messen kann und hat bei Einhaltung aller Kriterien einen ordentlichen Nachweis zur Hand, um den Vertragsbruch nachweisen zu können.

Näheres hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html

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Er muss nicht warten bis du dein Telefonat beendet hast, sondern kann sofort dein Ticket verlangen, umgekehrt musst du dein Telefonat nicht für die Kontrolle unterbrechen. Es genügt dem Kontrolleur das Ticket wortlos vorzuzeigen. Bei einem Handy-Ticket kann das ganze etwas schwieriger werden, dort müsste man evtl. das Telefonat doch unterbrechen.

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Es kommt auf die Situation. Allerdings verzichte ich in solchen Lagen grundsätzlich auf das „Entschuldigung“ bei, „Entschuldigung, kann ich mal durch“. Als Aussteige williger Fahrgast habe ich ja nichts falsch gemacht, für das ich mich entschuldigen müsste. Je nach Situation kommt einfach nur ein „darf ich durch“ oder „Bitte zur Seite gehen.“ oder andere Aussagen dieser Art. Der Tonfall und die Lautstärke passe ich dabei der Situation an. Während den Hinweisen gehe ich relativ stringent auf die Leute zu und erzwinge ein wenig die erforderliche Lücke, möglichst ohne zu rumpeln natürlich. Das ist die Variante wenn die Leute an der Haltestelle den Ausstieg blockieren.

in der Bahn hängt es von den Platzverhältnissen ab, meist versuche ich mich vor Haltestelle zur Tür durch zu schieben, verbunden mit der Frage wer noch raus möchte denn an denen muss ich mich nicht vorbei drängeln.

Zu bedenken ist natürlich auch dass der Fahrgastwechsel und der Ausstieg schnell von statten gehen müssen, damit das Fahrzeug keine Verspätung bekommt.

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Kontrolleur fotografiert meinen Ausweis?

Hallo meine Lieben,

Ich wohne in Berlin und fahre immer die selbe Strecke über die Warschauer Straße, dadurch sind mir mittlerweile viele Fahrkartenkontrolleure vom Aussehen her bekannt, deswegen gibt es auch eine Vorgeschichte: also ein mal war ein Mann in der Bahn mit mir und es kamen drei Kontrolleure, auf jeden Fall haben die Kontrolleure den Mann um das Ticket gebeten aber der hatte nicht das passende dabei und verstand auch kein deutsch, da ich jemanden mitnehmen darf auf mein Ticket, bin ich zu den Kontrolleuren gegangen und hab gesagt, dass der Mann zu mir gehört und wir auf mein Ticket zusammen fahren... Daraufhin war einer der Kontrolleure extrem unfreundlich zu mir und meinte ich soll mich nicht einmischen und so weiter....

Heute: war wieder dieser Kontrolleur von damals mit in der Bahn und ka wieso aber ich hab vercheckt den Ausweis zu meinem Ticket (Schüler/Azubi) verlängern zu lassen, der Kontrolleur (weil er mich vermutlich noch von damals kannte) hat natürlich nicht nur meine Fahrkarte prüfen wollen sondern auch meinen dazugehörigen Ausweis und hat sich dabei gefühlt überdurchschnittlich viel mehr Zeit gelassen als bei den anderen Fahrgästen, aber dann kamm der Schock (bis zu dem Zeitpunkt dachte ich ja dass mein Ausweis noch gültig ist) er sagte einfach ich solle nächste Station mit aussteigen und packt meine Fahrkarte und Ausweis in seine Bauchtasche, ich war total perplex und sagte ihm er soll mir sofort meine Sachen wiedergegeben und er meinte nur"Mal sehen ob du die wieder bekommen kannst" dann kam sein Kollege und hat mich gefragt was los sei... Dann kam die nächste Station und ich hab gleich (etwas hochnäsig vielleicht) gesagt dass er mir jetzt mein Ausweis und Fahrkarte zurück geben soll und als er es aus seiner Tasche geholt hat, habe ich direkt danach geschnappt, aber er hat es festgehalten... Dann meinte er dass ja das Datum auf meinem Ausweis nicht gültig ist und ich eine Betrügerin sei... Daraufhin meinte ich dass das ja wohl nicht stimmen kann (hat es aber). Auf jeden Fall meinte er dass, er mich jetzt aufschreibt weil ich kein gültiges Ticket habe und hält dabei immer noch die ganze Zeit meinen Ausweis in der Hand, dann nach dem er fertig war mit diesen Schein ausfüllen... Hat er einfach mit seinem Handy ein Foto von meinem Ausweis und Azubi Ausweis gemacht... Ich hab direkt gesagt dass er die Bilder löschen soll und ich nicht mein Einverständnis dazu gegeben habe... Der andere Kontrolleur, hat erst nach Aufforderung reagiert und meinte zu mir ich soll kurz warten, dann haben die kurz geredet und der andere Kontrolleur kam zu mir zurück gab mir meine Sachen und meinte ich hab 7 Tage Zeit mich um das Bußgeld zu kümmern, und das war's... Die sind dann einfach gegangen...

Darf der einfach mein Ausweis fotografieren? Kann ich irgendetwas dagegen unternehmen bzw dafür sorgen dass es Konsequenzen für den Kontrolleur hat?

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Auch wenn die Frage schon älter ist, beantworte ich sie, weil sie durchaus noch relevant ist: Nach § 20 Abs. 2 PAuswG ist das kopieren, fotografieren oder scannen des Personalsausweises nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers zulässig. Das gilt dem Wortlaut nach auch für abgelaufene Ausweise. Diese können übrigens durch eine zuständige Behörde nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eingezogen werden, der Kontrolleur arbeitet aber nicht für eine solche Behörde. Ansonsten werden durch das ablichten des Ausweises auch Daten erhoben, welche für die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeld unnötig sind, wie z.B. deine Größe oder Augenfarbe. Theoretisch könnte man solche Vorfälle dem für das Unternehmen zuständigen Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes (hier Berlin) melden. Im übrigen besteht ein Recht auf Löschung der Daten unter den Voraussetzungen des Art 17 DSGVO. Zumindest Daten wie Augenfarbe und Größe wären demnach sofort zu löschen, weil an diesen kein berechtigtes Interesse besteht, denn für die Anspruchsdurchsetzung sind sie nicht erforderlich. Auch die Erhebung durch Fotografieren dürfte bereits rechtswidrig sein.

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In Deutschland gab es mal Build a Bear Filialen. Allerdings ist Build a Bear Deutschland vor einigen Jahren pleite gegangen. Ein Anbieter in Deutschland für so etwas ist mir aktuell nicht bekannt.

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