Ich wurde mit Feinwaage erwischt was nun?

3 Antworten

die polizei achtet zb bei drogenfund (bei kontrollen oder hausdurchsuchungen) mit ! waage auch darauf bis wieviel gramm die geht ,wenn das nur ne pesola ist die nen paar gramm abwiegen kann ,ist das sowieso alles halb so wild ...problematischer wird das wenn du ne waage hast die zb schon hundert gramm abwiegen kann ,da wird einem dann nämlich gerne handel unterstellt ... nicht ganz so clever war es das du denen gesagt hast das du sie dafür brauchst um drogen abzuwiegen ,wenn sie allerdings nichts bei dir gefunden haben ist das auch halb so wild ,wenn du post (ne vorladung von der polizei) von denen bekommst ,gehst du am besten gar nicht erst hin ,wie realisti schon gesagt hat brauchst du wirklich nur antanzen wenn der brief von der staatsanwaltschaft oder nem richter ist ...wirst sehen ,das die ganze sache dann nen paar wochen später per brief eingestellt wird ..die waage ist allerdings weg ,weil sie ja zu illegalen zwecken von dir benutzt wurde ...falls die polizei dich noch mal mit ner waage erwischt ,sagste denen einfach das es ne schmuckwaage ist und du sie brauchst um ne alten goldring von deiner oma abzuwiegen ...und bei der nächsten polizeikontrolle nicht sofort losplappern und cool bleiben ;o) schweigen ist immer gold ...

orsbecker  09.02.2021, 03:56

ist doch für deine münzsammlung oder nicht ?!

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Blowjob1312  18.04.2022, 10:29

Aus Erfahrung: wenn du draußen mit einer wage erwischt wirst können sie dir nix, außer du hast gras,Tütchen mit oder ohne anhaftung (ist in der Situation irrelevant) oder eine Summe ab 50 Euro in kleinen Scheinen reicht schon aus dir den Handel vorzuwerfen (alles was mit Drogen zutun hat). Ist mir einmal passiert, hatte bissel gras ne feinwage (Kapazität spielt keine Rolle wage ist wage) und 1×20€ 3×5€.

Ich habe gesagt das ich die wage nicht zum verkaufen benutze sondern um sicher zu gehen ob ich auch das kriege für was ich zahle, und habe dem Bullen angeboten das er mein Handy durchsuchen darf, er hat die Staatsanwaltschaft angerufen und ich hatte Glück. Er hat mein Handy genommen hat sich alles angeschaut und nix gefunden. Jetzt bleibt es aber beim Besitz und nicht beim Handel.

Achso und wenn sie Verdacht haben das du handelst wollen sie dein Handy mitnehmen. wenn du es nach paar Monaten wieder hast würde ich es nicht weiter nutzen, die schweine bauen eine Wanze in dein Handy.

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ja und, hast du gesagt, das du damit Drogen abwiegst?

was soll passieren, die werden evtl. deine Eltern benachrichtigen und denen musst du das erklären.

evtl. brauchst du die aber auch für Physik, weil ihr da proben abwiegen müsst.

aber es sollte dir auch eine Warnung sein

Turtleback 
Fragesteller
 07.04.2016, 08:10

Ja leider habe ich gesagt dass es dafür da ist weil ich komplette Panik hatte

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Realisti  07.04.2016, 08:16
@Charlybrown2802

Egal was jetzt an Post kommt. Du erzählst den Polizisten am besten nichts mehr, gar nichts mehr! Kann sein, dass sie dich noch zum Verhör einladen. Dabei sammeln sie Beweise. Also besser nicht hingehen und dann kann man sich nicht noch mehr verplappern.

Eine Einladung von der Staatsanwaltschaft sollte man allerdings ernst nehmen und auch befolgen.

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Schaco  07.04.2016, 08:15

Da bist du selbst schuld. Polizei hat keine Beweise und du gibst zu, dass du Drogen abpackst. Was ist denn los mit dir?

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Turtleback 
Fragesteller
 07.04.2016, 08:18
@Schaco

Ja ich kann in solchen situationen nicht lügen, ist nicht gut aber naja, soweit ich weiß ist der konsum selbst nicht strafbar und was Besitz angeht gibt es keine beweise mehr. 

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Realisti  07.04.2016, 08:19
@Schaco

Wie alt bist du denn? Und wo um Himmelswillen bist du mit einer Waage rumgelaufen?

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Schaco  07.04.2016, 08:21

Ja, der Konsum ist nicht strafbar. Doch den Besitz mit evtl. Verkaufsabsicht hast du ja zugegeben. Und kleiner Tipp: wenn man nicht lügen kann, sollte man sich noch mehr als sowieso schon im Rahmen der Gesetze bewegen

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Abwarten.

Was könntest Du sonst tun, außer vielleicht die Feinwaage zurückzufordern, weil der Besitz eines solchen Teils nicht strafbar ist....?!