Ich wurde auf dem Fahrrad von einem Auto „angetürmt“. Kann ich Schadenersatz einfordern?

Tuerkenlouis2  29.05.2025, 12:46

Angetürt wäre das dann auf Deutsch^^

bluechip704 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 12:55

Angetürt ist es! danke

5 Antworten

Ja, wenn er schuldhaft war, schon.


bluechip704 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 12:45

Nun, ich weiß es nicht einmal, die Polizei kam nicht einmal und nahm keine Aussage von mir auf. Das ist für mich ehrlich gesagt unglaublich.

bluechip704 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 12:48
@Tuerkenlouis2

Ich habe tatsächlich ein Papier mit einer Nummer von der Polizei. Es wurde mir so schnell gegeben, während ich im Krankenwagen lag. Ich stand unter Schock.

bluechip704 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 12:48
@bluechip704

Heute ist eine Woche vergangen, und die Schmerzen halten an. Ich habe keinen Brief von der Polizei erhalten.

Tuerkenlouis2  29.05.2025, 12:48
@bluechip704

Ja, da ist grundsätzlich Schmerzensgeld möglich, auch Verdienstausfall und so, wenn du nicht arbeiten kannst.

Tuerkenlouis2  29.05.2025, 12:49
@bluechip704

Ja, das ist auch Zivilrecht. Die kümmern sich da nicht drum, wenn du keine Anzeige erstattest.

Du musst Ansprüche an den Verursacher stellen. Geht besser mit einem Anwalt.

Also wenn das stimmt was Du da sagst, wundere ich mich, warum Du nichts darüber sagst, ob die Polizei den Unfall aufgenommen hat oder nicht und wie Du ins Krankenhaus gekommen bist.


bluechip704 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 18:22

Die Polizei war sehr spät dran, kam aber schließlich und gab mir einen Zettel mit einer Fallnummer... sprach aber überhaupt nicht mit mir und schickte mir auch keinen Brief. Am Unfallort wurde mir von den Sanitätern gesagt, ich solle nicht aufstehen, und sie nahmen mich mit naturilch im Krankenhause. Ich denke, es ist ein Witz, ich weiß nicht einmal, WER mich angefahren hat!

Nichts persönlich gegen Dich und ich wünsche Dir alles Gute und eine schnelle Genesung. Aber ein paar Anmerkungen seien mir erlaubt.

   

Vorsicht beim Öffnen der Autotür!

Das gilt nicht nur einseitig in eine Richtung.

Du weisst, dass Du als Fahrradfahrer auch einen Mindestabstand zu Autos zu halten hast (bei dem ich mich frage wie Dich dann eine Tür treffen soll)? Und auch Du hast vorausschauend und nur so schnell zu fahren wie es sicher in der Situation möglich ist.

Du wirst also vermutlich eine Teilschuld bekommen, wenn da vor Gericht geht.

  

Kann ich Schadenersatz einfordern?

Ob und was da möglich ist, das bestimmt der jeweilige Richter anhand des konkreten Einzelfalles, das können wir Dir nicht voraussagen. 🤷‍♂️


Vando  29.05.2025, 23:19

Tolle Täter Opfer Umkehr.

Beim Wahrsagen musst du aber nochmal etwas üben.

bluechip704 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 12:56

Danke, aber es war auf dem so genannten alten Radweg in Berlin-Kreuzberg, ich weiß nicht..

bluechip704 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 12:56
@bluechip704

Die Behörden haben diesen Piste seit mehr als 40 Jahren ignoriert, glaube ich.

Gefährdungshaftung .... § 7 StVG

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html

§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt. (1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Mit dem Suchbegriff §7 Gefährdungshaftung findest Du noch weitere Erklärungen im Netz.