Ich und meine Freunde haben einen Car aus Deutschland gebucht damit er uns von St.gallen nach Bern und wieder zurück fahren kann. Nun haben wir eine strafe…?
Eine Strafe von der Schweizer Polizei bekommen. Es handelt sich um einen Verstoss gegen das sogenannte Kabotage-Verbot. Nach dem Landverkehrsabkommen mit der EU ist es ausländischen Gesellschaften verboten, Personen oder Waren zwischen zwei Zielen im Inland zu transportieren. So sollen hiesige Transportunternehmen vor ausländischer Billigkonkurrenz geschützt werden. Denn der Preisdruck in der Branche ist ohnehin hoch. Vergehen werden mit hohen Geldbussen bestraft…. Ist das nicht übertrieben??
4 Antworten
eine ähnliche Abmahnung oder Ermahnung habe ich von der Taxi-Innung bekommen. Mietwagenpflicht, Konzessionspflicht, Personenbeförderung mit Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Helvetia ist schon eigen, was das angeht. Schweiz ist nicht EU Mitglied
Bußgelder in Italien bis hin zur Einziehung des Fahrzeugs, wenn das nicht innerhalb gewisser Zeit dort angemeldet wird oder auch in Norwegen
Die Feststellung, ob es übertrieben ist oder nicht, hilft euch nicht weiter. Das Abkommen und das daraus resultierende Verbot existiert nun einmal und ihr habt dagegen verstoßen.
Eventuell wäre es tatsächlich schlau gewesen, sich vorher darüber zu informieren.
Wenn das so beschrieben steht, hättest ihr euch vorher informieren müssen, denn ihr habt eine Grenze zu einem anderen Land Überschritten und da sollte man die Bestimmungen beachten, sonst droht Strafe.
Die Schweiz ist halt nicht in der EU. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.