Ich suche die 10 Gebote im Gestzbuch...

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die stehen natürlich nicht alle drin, weil wir Religionsfreiheit haben.

Man kann die ersten vier vergessen:

  1. Du sollst keine fremden Götter neben mir haben

  2. Du sollst dir kein Bildnis machen

  3. Du sollst den Namen Gottes nicht missbrauchen

  4. Gedenke, dass du den Sabbat heiligst

Das ist im Artikel 4 des Grundgesetzes geregelt.

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

.

Die nächsten vier sind im Gesetzbuch festgelegt:

  1. Du sollst nicht töten - § 211 StGB - Mord

  2. Du sollst nicht ehebrechen - war mal § 175, aber wurde abgeschafft. Ist aber immer noch ein unanfechtbarer Scheidungsgrund.

  3. Du sollst nicht stehlen - § 242 StGB - Diebstahl

  4. Du sollst kein falsches Zeugnis geben - § 154 StGB - Meineid

.

Bei den letzten beiden muss man sagen, dass es zwar nicht als fein gilt, so etwas zu tun, aber ein Gesetz gegen das reine begehren gibt es nicht.

  1. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau

  2. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus

Panazee  13.01.2011, 19:48

ups. Ich habe doch glatt "Vater und Mutter ehren" vergessen. Die Gebote sind ja nicht so klar gegliedert. Das 9. und 10. sind bei manchen eines und das 1. und 2. sind bei den Katholiken eines.

.

....aber Vater und Mutter ehren steht auch nicht im Gesetzbuch. Wobei man sagen muss, dass einige auch nicht sehr verehrungswürdig sind.

0
Meandor  13.01.2011, 23:41
@Panazee

Vater und Mutter ehren fand Einfluss auf das Familienrecht. Es verlieh meines Wissen aber nie besondere Rechte.

Du sollst den Sabbat heiligen hat Einfluss aus Artikel 140 des Grundgesetzes. Der verweist auf Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Nach diesem ist der Sonntag (und die gesetzlichen Feiertage) besonders geschützt.

Begehren Deines nächsten Hauses kann man als Neid auslegen, der erlaubt ist, oder als Betrug oder Unterschlagung.

Begehren Deines nächsten Weibes wäre Anstiftung zum Ehebruch. War meines Wissens auch Mal ein Straftatbestand.

0
Panazee  14.01.2011, 11:56
@Meandor

OK, der Sonntag ist besonders geschützt, aber ich arbeite in der Pflege und da arbeiten wir auch Sonntags. Es ist mittlerweile so, dass ein Teil gar nicht sagen kann "Ich arbeite am Sonntag nicht", denn dann würden keine Züge mehr fahren, Kranke in Krankenhäusern würden ohne Personal sterben und man könnte sein Brötchen nicht mehr Sonntags frisch vom Bäcker holen.

0

Das erste Gebot Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. -> Deutschland hat keine Staatsreligion

Das zweite Gebot Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht mißbrauchen. -> Gotteslästerung ("Blasphemie") ist in Deutschland nicht strafbar. Aber Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, § 166 StGB

Das dritte Gebot Du sollst den Feiertag heiligen. -> Feiertagsgesetze der einzelnen Bundesländer

Das vierte Gebot Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren. -> elterliches Sorgerecht, auch der Unterhaltsanspruch bedürftiger Eltern gegen deren Kinder als Ausdruck der besonderen Verantwortung auch des Kindes ggü seinen Eltern

Das fünfte Gebot Du sollst nicht töten. ->Mord und Totschlag, § 211 ff,StGB

Das sechste Gebot Du sollst nicht ehebrechen. -> Ehebruch ist in Deutschland nicht (mehr) strafbar

Das siebte Gebot Du sollst nicht stehlen. -> Diebstahl, § 242 StGB

Das achte Gebot Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. -> Üble Nachrede, § 186 StGB bzw. Verleumdung, § 187 StGB

Das neunte Gebot Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. -> Soweit man über das 7. Gebot hinaus schon das "Begehren" missbilligt, hat das keine Entsprechung in der deutschen Gesetzgebung

Das zehnte Gebot Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat. -> siehe zum 9. Gebot

Spaghettus  13.01.2011, 20:41

Da zweite Gebot ist, wie du selbst sagst, nicht im Gesetz verewigt. Auch bei § 161 geht es nicht darum, den Namen Gottes zu schützen, sondern Aufruhr zu vermeiden. Das ergibt sich klar daraus, dass auch Weltanschauungsgemeinschaften mit benannt sind: ...den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören...

Sonntage sind keine Feiertage, sondern arbeitsfreie Tage. Den Sonntag als Tag der Ruhe gab es schon lange vor den Christen. Arbeitsfrei ist auch der Samstag. Also findet sich auch hier nichts im Gesetz.

Du sollst Eltern ehren hat nun aber wirklich gar nichts mit elterlichem Sorgerecht zu tun. Da geht es eher darum, das Eltern Kinder ehern müssen. Wovon in der ganzen Bibel aber nicht ein Wort steht. Unterhaltsanspruch von Eltern auf Kinder gibt es nur in bestimmten Verhältnissen. Es ist kein grundsätzliches Recht. Außerdem hat das nichts mit Ehrung zu tun. Man kann seine Eltern finanziell absichern, sie aber trotzdem aus verschiedensten Gründen völlig straffrei verachten.

Zum Töten habe ich mich schon in meiner Antwort geäußert.

0
holger11  14.01.2011, 15:28
@Spaghettus

@Spaghettus:Hastdu was falsches gegessen oder einfach gerne recht?

  • Ich habe nicht behauptet, dass § 166 (nicht: 161) StGB das zweite Gebot umsetzt.

  • Von Sonntagen habe ich schon gar nicht gesprochen.

  • "Eltern ehren": Ich habe lediglich einen Hinweis auf rechtliche Ausgestaltungen der aus gesetzgeberischer Sicht besonderen Eltern-Kind und Kind-Eltern - Verantwortung gegeben.

  • Tötungsverbot: Ausnahmen wie Notwehr oder kriegerische Auseinandersetzungen ändern nichts am grundsätzlichen Tötungsverbot. Wenn nach Entsprechungen des biblischen Tötungsverbotes in der deutschen Gesetzgebung gefragt wird, kann § 211 ff. StGB wohl nicht unerwähnt bleiben, oder?

0

Die zehn Gebote stehen bestimmt nich alle im Gesetzbuch, was auch gut so ist.

Im (ich glaube) sechsten Gebot wird z.B. Ehebruch verboten. So ein Verbot ist in einem modernen Staat gar nicht denkbar.

Und das (ich glaube) erste Gebot, dass es nur einen Gott gibt und man sich kein Bild von ihm machen darf, usw, verträgt sich auch nicht so gut mit der Religionsfreiheit.

Das Gebot, dass man am siebten Tag ruhen soll, gibt es im Gesetzbuch insofern, dass viele Berufe (und die Schulen natürlich auch) ein Sonntagsarbeitsverbot haben.

Für das Gebot, dass man nicht lügen soll, gibt es die Entsprechung, dass man vor Gericht keinen Meineid ablegen soll.

Dass man seinen Nächsten nicht beneiden darf, lässt sich nicht wirklich verbieten.

Dass man seine Eltern ehren soll, ist zwar nicht wirklich vorgeschrieben, aber die Eltern sind so eine Art Vormund für ihre minderjährigen Kinder.

Stehlen und Morden sind auch im Gesetzbuch verboten.

An den Rest der Gebote kann ich mich im Moment nicht erinnern.

Der Ansatz der Aufgabenstellung ist schon falsch und suggestiv. Die zehn Gebote stehen nicht "so im Gesetzesbuch, nur anders" drin, das klingt danach, als hätte sich das deutsche Recht nach der Bibel gerichtet und die zehn Gebote sozusagen als Vorlage genommen. Diese Gleichsetzung von modernem Rechtswesen und archaischen Gebotsdogmen ist schon ziemlich impertinent.

.

Es gibt nur zwei Gebote, die mit gutem Willen als Teil moderner Gesetze gelten: Du sollst nicht töten und Du sollst nicht stehlen. Diese Verbote sind allerdings so fundamental, daß es sie in jeder Gesellschaft gab.

Alle anderen der zehn Gebote widersprechen entweder direkt einem modernen Rechtsverständnis: "Kein Gott neben mir" verstößt gegen Religionsfreiheit, "Kein Bild von mir machen" gegen Kunstfreiheit, "Namen Gottes nicht mißbrauchen" gegen Meinungsfreiheit, "Sklaverei" gegen so ziemlich jedes Menschenrecht- oder sie sind nicht verboten: Ehebruch, am Sonntag (freiwillig) arbeiten, Haus und Frau begehren und Eltern nicht ehren wird nicht bestraft- oder sie sind nur in bestimmten Situationen verboten: lügen bspw. nur unter Meineid oder in Fällen von Betrug.

.

Das moderne Rechtswesen ist den zehn Geboten um Lichtjahre voraus, von dem einen aufs andere schließen zu wollen ist so, als wenn Du Dir die Frage stellst, welche Elemente von Pferdefuhrwerken sich in modernen Lamborghinis wiederfinden und suggerierst, das eine würde auf dem anderen aufbauen und wäre deswegen irgendwie gleichwertig.

Du wirst nichts finden. Alle Gebote verstoßen gegen deutsches Recht.

1 bis 4 hat schon Panazee beantwortet. Aber sonst liegt er falsch.

Du sollst nicht töten: ist so grundsätzlich nicht verboten. Im Falle der Notwehr oder der Nothilfe ist es erlaubt, wenn es nicht anders geht. Es ist also lediglich ein Vorsatz, aber kein unumstößliches Gebot/Gesetz

Du sollst nicht ehebrechen: Dagegen gibt es kein Gesetz. Es ist auch kein Scheidungsgrund mehr.

Du sollst nicht begehren deines nächsten Haus ist nicht strafbar. Vielleicht will der gerade verkaufen und freut sich sogar.

Du sollst nicht begehren deines nächsten Weib, Vieh usw. Schon erschreckend, wo das Weib eingruppiert wird: in den Besitz des Mannes. Aber wenn Ehebruch nicht mehr bestraft wird, kann natürlich das Begeheren vor dem Ehebruch erst Recht nicht bestraft werden. Beim Vieh gilt das gleiche wie beim Hausen und Sklaven gibt es nicht mehr.

Was bleibt sind du sollst nicht stehlen und du sollst nich schlecht Zeugnis reden. Wobei das natürlich Werte sind, die in jeder Gesellschaft gelten, schon lange vor dem Christentum galten und somit zwar deckungsgleich mit den beiden Gebote sind, aber nicht wegen denen zum Gesetz wurden.

holger11  14.01.2011, 15:37

Zitat: "Alle Gebote verstoßen gegen deutsches Recht."

Zitat: "Du sollst nicht töten: ist so grundsätzlich nicht verboten."

Wie bitte? Du kennst schon die Bedeutung von Grundsatz und Ausnahme? Töten ist in Deutschland selbstverständlich grundsätzlich verboten und nur in gewissen Ausnahmefällen nicht strafbar oder erlaubt (wobei bitte ein Unterschied zwischen "erlaubt" und "nicht mit Strafe bedroht" zu machen ist).

0
Spaghettus  14.01.2011, 19:17
@holger11

Sicher, ich kenne den Unterschied. Aber die Bibel nicht. Dort handelt es sich um ultimative Gebote. Von Ausnahmeregelungen steht dort nichts. Also gibt es hier auch keine Analogie zum deutschen Recht.

0
bueni  14.01.2011, 19:05

Es heißt im hebräischen auch nicht töten (z. B., im krieg oder aus Notwehr) sondern du sollst nicht MORDEN!!!!!!

0
nowka2  15.01.2011, 01:00
@bueni

@bueni!

du hast es erfaßt. mach weiter so!

lg. nowka2

0