Wenn kich dich richtig verstehe, wurde einmal mitgeteilt, dass kein Unterhalt mehr gezahlt wird und das Jobcenter hat jetzt die monatliche Leistung erhöht (weil der Unterhalt nicht mehr mindernd abgezogen wurde). Dann ist aber nicht mehr mitgeteilt worden, wenn doch noch Unterhalt einging.
Wenn ich die Frage richtig verstehe, dann gibt es jedenfalls einen Aufhebungsbescheid. Die Erstattung wird dann in monatlichen Raten erfolgen - notfalls auf entsprechenden Antrag.
Wenn die beim Jobcenter mies drauf sind, folgt noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, weil nicht alle für die Leistungsbemessung wichtigen Änderungen unverzüglich mitgeteilt wurden (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I in Verbindung mit § 63 I Nr.6 SGB II). Sollte es zu einem Bußgeldbescheid kommen, würde ich aber Einspruch einlegen (wegen der Kosten ohne Anwalt). Nach meiner Erfahrung wird so ein Bußgeld vor dem Amtsgericht öfters abgemildert oder aufgehoben. Und wenn der Amtsrichter zu erkennen gibt, dass er den Bescheid für gerechtfertigt hält, kann man den Einspruch noch in der mündlichen Verhandlung zurücknehmen. Man sollte dann darlegen, warum man nicht wuste, dass eingehende Unterhaltszahlungen zu melden sind (z.B. weil einem gar nicht aufgefallen ist, dass das Jobcenter aufgrund der einmaligen Meldung dauerhaft mehr auszahlt etc. ..)
Auch wenn nur mitgeteilt wurde, dass der Unterhalt unregelmäßig gezahlt wird, hätte dennoch auffallen müssen, dass das Jobcenter keine Unterhaltszahlungen anrechnet, obwohl tatsächlich welche eingehen - sagt jallerdings das Jobcenter in solchen Fällen. Dass viele die Bescheide so verwirrend finden, dass sie gar nicht erkennen, was angerechnet wird und was nicht, soll nicht als Argument zählen. Man hätte ja zumindest erkennen müssen, dass man plötzlich mehr Geld zur Verfügung hat, als einem zusteht, heisst es dann ... und dann hätte man reagieren müssen ....