Ich habe vom Amtsgericht Coburg einen Mahnbescheid bekommen,obwohl mein Wohnsitz nicht in Bayern ist. Ist das möglich?
Diesen Antrag hat ein Inkassobüro gestellt
7 Antworten
Dann hat das Inkasso Büro (oder der Gläubiger falls die Forderung nicht abgetreten wurde) ihren Sitz in Bayern.
Die örtlich zuständig richtet sich nach dem Sitz des Antragstellers und nicht nach deinem (§ 689 Abs. 2 S. 1 ZPO).
im mahnbescheid steht dann auch auch drin an welches Gericht der Fall geht falls du widersprichst. Das richtet sich dann idr nach deinem Wohnsitz
Ja geht
Liste lieber mal HF sowie die Gebühren und Nebenkosten auf. Gerundet.
Wenn ein Inkasso involviert ist lohnt sich oft ein Teilwiderspruch bezüglich der Kosten da in der Branche gerne getrickst wird.
Zuständig ist regelmäßig des Mahngericht am Ort des ANTRAGSTELLERS.
Somit ist alles korrekt.
die Zuständigkeit des Amtsgerichts richtet sich nach dem Wohn - /Firmensitz des Gläubigers
Klar ist das möglich. Das hat nichts mit deinem Wohnsitz zu tun.