Ich habe momentan ein kleines Geldproblem mit einem Freund und würde gern Meinung eines Anwalts hören?

RoadtripMan  13.06.2025, 00:20

Um welche Summe handelt es sich hierbei?

ParzivalTHB 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 00:49

2000€

Caillean1982  13.06.2025, 00:46

Stimmt Dein Freund zu, dass er Dir Geld schuldet oder bestreitet er das bzw behauptet es wäre geschenkt?

ParzivalTHB 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 00:50

Er bestreitet es nicht, er fragt manchmal nach wieviel er mir schuldet also definitiv nicht Geschenkt!

7 Antworten

Die Summe hat sich von den letzten drei Monaten aufgestockt auf 2000€ und möchte nun da

Entscheidend ist - wann hast du ihm welchen Betrag geliehen?

Persönlich würde ich ihm zunächst schriftlich per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen." Ich habe dir am ttmmjjjjj x € geliehen, am ttmmjjjjj y €. Ich bitte mir den Betrag bis zum? zinsfrei zuruckzuzahlen.

Einen echten Freund .. würde man noch eine Ratenzahlung anbieten

Wenn du nach drei Monaten bereits einen Mahnbescheid beantragen willst - macht dies für mich den Eindruck, dass dir bereits im Vorfeld klar war, dass du das Geld nicht wiedersiehst Für die Kosten des Mahnbescheid, jede erfolglose Vollstreckung - gehst du in Vorlage.

Nur meine persönliche Meinung, eine Rechtsberatung bekommst du beim Anwalt.

würde gern Meinung eines Anwalts hören?

Dazu musst du einen befragen, das kostet aber Geld. Wenn Du das sparen willst, kannst du auch selbst aktiv werden.

Vorher klär ein paar Dinge:

Ist er denn nachweislich schon in Verzug? Habt ihr ausgemacht, wann der das Geld zurückzahlen muss?

Wenn nein, musst Du das erst einmal einleiten. Papierschriftlich, Einwurfeinschreiben.

Wenn er darauf nicht reagiert, schick ihm einen Mahnbescheid. Kannst Du selbst machen, kostet rund 30 Euro, die Du auslegen willst.

Ob er da wirklich widerspricht, steht noch in den Sternen. Denn, wenn Du Beweise hast, dass Du ihm das Geld geliehen hast, dann hat er erst einmal keine Chance.

Grundlegend muss ich Dich zumindest in so weirüt schon mal ein wenig ernüchtern dahingehend, dass die Plattform an sich natürlich selbst mit tatsächlich mal hier hobbymäßig mitwirkenden und tatsächlich zulässigen Anwälten natürlich rechtsverbindlich keinerlei Beratung kostenlos geben darf.

Von daher gilt alles was wir hier öffentlich schreiben als reine Rechtsdiskussion unter Laien, bis Du mit einem zugelassenen RA formal korrekt einen Mandatschaftsvertrag zur rechtsverbindlichen Beratung und etwaig fortlaufender Rechtsvertretung vertraglich abgeschlossen hast.

Und bitte hier auch dahingehend nichts via PN rechtsverbindlich versuchen, sondern sondern höchstens mit unserer Laienberatung gesammelt dann tatsächlich persönlich bei Dir daheim im Bedarf an einen eingetragenen und praktizierenden Anwalt dann rechtsverbindlich heran treten.


ParzivalTHB 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 00:58

Vielen Dank für die Info!

Gnurfy  13.06.2025, 01:05
@ParzivalTHB

Gerne, denn es sollen hier rechtlich keine Missverständnisse aufkommen dürfen. :-)

Aber schnacke mit uns Laien doch erst mal etwas genauer darüber, worum es Dir in welchen Rahmenbedingungen überhaupt geht in Deiner Frage?

Mehr Vorabinfo könnte Dir zumindest immerhin schon ein paar wertvolle Vergütungsstunden bei einem später ggf. tatsächlich praktizierenden Anwalt ersparen, wenn er Dir da nicht in Zeitabrechnung selbst erst neu sämtliche Infos für sein Mandat mit Dir entlocken müsste in Salamitaktik

ParzivalTHB 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 01:10
@Gnurfy

Okay, vielen Dank für deine Antwort und ebenso das Angebot. Ich werde dir eine private Nachricht zukommen lassen

Gnurfy  13.06.2025, 01:12
@ParzivalTHB

Ich habe Dir keinerlei anwaltliches Beratungsangebot gemacht!

ParzivalTHB 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 01:15
@Gnurfy

Das ist mir bewusst und möchte nur Meinung einholen

Gnurfy  13.06.2025, 01:18
@ParzivalTHB

Dann bleibe hier doch öffentlich im Forum und beantworte unsere Rückfragen doch erst mal.

ParzivalTHB 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 01:20
@Gnurfy

Achso entschuldige, was wären nun die Rückfragen?

Grundlegend kann und muß man sagen, erst muß geprüft werden, ob beim Schuldner überhaupt etwas zu holen ist und ob sich das ganze Prozedere (kostenintensiv) überhaupt mit Erfolgsaussicht für dich lohnt. Ist der Schuldner nämlich Mittellos, kannst du deine Bemühungen dir ersparen, wo nichts ist, da ist auch nichts zu holen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ParzivalTHB 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 01:06

Okay danke für dein Beitrag! Aber wenn man angenommen im Recht ist hat man ein Titel und dieser ist 30 Jahre wirksam also bedeutet das ich zb in 5 ihn eine neue Pfändung auflegen kann und doch nun mein Geld zurückbekommen könnte.
Bei den Kosten lege ich laut ChatGPT nur um die 200€ bis ich im „Recht“ lege wenn ich alles allein mache ohne jegliche Hilfe von einem Anwalt. Kann das so hinkommen?

RoadtripMan  13.06.2025, 01:10
@ParzivalTHB

Lass dich in dieser Sache mal von einem Anwalt mittels Erstberatung informieren, ob sich die Sache für dich überhaupt lohnt. Diese Erstberatung wird bei sehr vielen Anwälten pauschal mit ca. 50/80 Eure berechnet.

Was man in solchen Fällen machen kann, wird beschrieben: https://davidwirth.de/privatdarlehen/

Natürlich kann man in solchen Fällen eine Klage selbst schreiben. Empfehlenswert ist das nicht. Da im Zivilrecht der sogenannte Beibringungsgrundsatz gilt, berücksichtigt das Gericht nur das, was die Parteien vortragen. Und auch nur dann, wenn sie es rechtzeitig vortragen. Da kann man so einiges falsch machen. Im schlimmsten Fall verballert man es komplett, hat Kosten verursacht und nichts gewonnen.

Für einen Anwalt ist das im Idealfall eine Sache von vielleicht 30 Minuten. Und wenn die Forderung begründet ist der Klage stattgegeben wird, muss die Gegenseite die Kosten ja auch zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe