Ich habe ein Db Ticket gebucht aber dann kam eine Fehlermeldung und das Geld wurde trzd abgebucht, wie und wann bekomme ich jetzt das Geld zurück?
Hey ich wollte grade ein DB Ticket buchen und wollte mit giropay bezahlen. Das habe ich dann auch gemacht ich hab ganz normal den Auftrag mit der photoTAN App bestätigt und dann stand da auch das die Zahlung angekommen ist und ich jetzt wieder zur Db App weiter geleitet werde. Aber als ich dann wieder auf der Db App war kam dort eine Fehlermeldung dass es nicht geklappt hat und ich es erneut versuchen soll. Jetzt wurde allerdings das Geld trotzdem abgebucht und meine Frage wäre jetzt ob ich das Geld einfach automatisch wieder bekomme oder ob ich dann bei DB anrufen muss bzw in eine Filiale gehen muss. Weil ich brauche das Geld eigentlich um das Ticket erneut zu buchen da dass Geld von einem Konto ist wo ich sonst nicht mehr genug drauf habe für ein zweites Ticket. Und die Tickets werden ja auch teuerer um so später man sie bucht also bekomme ich wahrscheinlich morgen nicht mehr den selben Preis obwohl es ja nicht meine Schuld ist dass es nicht funktioniert hat da bei giropay ja stand das die Bezahlung funktioniert hat. Hat da jmd Erfahrungen wie und wann ich das Geld zurück bekomme und ob DB mir dann sogar den selben preis, wie den, den ich heute bezahlt habe macht, falls dass Ticket morgen teuerer sein sollte?
2 Antworten
jura sagt: angebot nachfrage, keine ablehnung ist zustimmung nach bezahlung.
du hast das geld nachweisbar bezahlt, für ein angebot das man dir unterbreitet hat.
In dem fall befindet sich der händler in der pflicht eine quittung aus zu stellen, und den kauf nach zu weisen. Wenn der zufällig probleme mit seinem zahlungstransaktionsdienstleister hat, betrifft das in deinem fall nicht mehr dich, denn die buchung wurde bereits wertgestellt durch die bank.
also hast du das recht, auch die dienstleistung in empfang zu nehmen, die bereits bezahlt wurde.
wenn sich MasterCard, oder wie die komischen Visa-Systeme heißen, da irgendwie krumm auf den kopf stellen, dann ist das grob genommen deren problem, oder das problem von deinem händler, der die zahlungsmethode vorher akzeptiert hat.
Dagegen spricht in jedem fall erstmal das betriebswirtschaftliche belange der gegenklagenden partei und da muss die DB mal erklären, in welchem verhältnis die 24 Stunden regel steht, und was man mit "verspäteten gütern und zahlungstransfers" anstellt, wenn die versicherung nicht greift. ;)
Hey ich danke dir für deine sehr ausführliche Antwort :) und Danke dass du dir die Zeit genommen hast, so eine gute und leicht zu verstehende Antwort zu formulieren, gibt nicht viele die sich die Zeit dafür nehmen würden, deswegen danke ich dir umso mehr und wünsche dir noch einen schönen Abend LG
Üblicherweise erstatt die Bahn das Geld in einigen Tagen automatisch, wobei es rein rechtlich eine äußerst spannende Frage ist, ob das zulässig ist, denn mit dem Geldeinzug ist der Vertrag eigentlich geschlossen und die DB müsste nicht das Geld erstatten, sondern eine Fahrkarte senden ...
Mit welchem Rechtsgrund sollte die DB vom Vertrag zurücktreten dürfen? Ich sehe keinen ... Daher ist das auch keine Grauzone, sondern klar rechtswidriges Verhalten der DB, denn der Fahrgeldeinzug ist eine Aktion der DB, zu der sie nur berechtigt ist, wenn sie den Vertrag angenommen hat - so eine explizite Annahme hier eigentlich überhaut notwendig ist.
Sie kann aber theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten, trotzdem ist das eher Grauzone was die da machen.