Ich habe ein Db Ticket gebucht aber dann kam eine Fehlermeldung und das Geld wurde trzd abgebucht, wie und wann bekomme ich jetzt das Geld zurück?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

jura sagt: angebot nachfrage, keine ablehnung ist zustimmung nach bezahlung.

du hast das geld nachweisbar bezahlt, für ein angebot das man dir unterbreitet hat.

In dem fall befindet sich der händler in der pflicht eine quittung aus zu stellen, und den kauf nach zu weisen. Wenn der zufällig probleme mit seinem zahlungstransaktionsdienstleister hat, betrifft das in deinem fall nicht mehr dich, denn die buchung wurde bereits wertgestellt durch die bank.

also hast du das recht, auch die dienstleistung in empfang zu nehmen, die bereits bezahlt wurde.

wenn sich MasterCard, oder wie die komischen Visa-Systeme heißen, da irgendwie krumm auf den kopf stellen, dann ist das grob genommen deren problem, oder das problem von deinem händler, der die zahlungsmethode vorher akzeptiert hat.

Dagegen spricht in jedem fall erstmal das betriebswirtschaftliche belange der gegenklagenden partei und da muss die DB mal erklären, in welchem verhältnis die 24 Stunden regel steht, und was man mit "verspäteten gütern und zahlungstransfers" anstellt, wenn die versicherung nicht greift. ;)

Lasse1004 
Fragesteller
 07.11.2022, 02:39

Hey ich danke dir für deine sehr ausführliche Antwort :) und Danke dass du dir die Zeit genommen hast, so eine gute und leicht zu verstehende Antwort zu formulieren, gibt nicht viele die sich die Zeit dafür nehmen würden, deswegen danke ich dir umso mehr und wünsche dir noch einen schönen Abend LG

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Üblicherweise erstatt die Bahn das Geld in einigen Tagen automatisch, wobei es rein rechtlich eine äußerst spannende Frage ist, ob das zulässig ist, denn mit dem Geldeinzug ist der Vertrag eigentlich geschlossen und die DB müsste nicht das Geld erstatten, sondern eine Fahrkarte senden ...

fabsgsg  09.01.2023, 13:29

Sie kann aber theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten, trotzdem ist das eher Grauzone was die da machen.

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HugoHustensaft  09.01.2023, 13:31
@fabsgsg

Mit welchem Rechtsgrund sollte die DB vom Vertrag zurücktreten dürfen? Ich sehe keinen ... Daher ist das auch keine Grauzone, sondern klar rechtswidriges Verhalten der DB, denn der Fahrgeldeinzug ist eine Aktion der DB, zu der sie nur berechtigt ist, wenn sie den Vertrag angenommen hat - so eine explizite Annahme hier eigentlich überhaut notwendig ist.

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