Hundesteuer, kleiner Hund soll plötzlich als grosser Hund registriert werden?

7 Antworten

Naja ohne Versicherung leben ist halt gefährlich aber geht auch zur Not wenn man entweder bettelarm ist und nix zu holen ist oder aber man mal eben ein paar Tausend Euro locker machen kann im Schadensfall. Eine Haftpflichtversicherung ist eigentlich nie verkehrt und bedeutet nur wenig Aufwand.

Gegen den Rest kannst evtl die Papiere von der anderen Stadt kopieren und Einspruch einlegen mit Verweis auf das letzte Jahrzehnt wo du eine Hundehaltung ja nachweisen kannst. Denn in den meisten Ländern gibt es ja durchaus die Regelung das man nach ein paar Jahren Hundehaltung auch so als sachkundig gilt man muss es halt nur nachweisen können.

Ich glaube auch, dass man da nicht viel machen kann, weil die Hundesteuer von jeder Gemeinde eigens geregelt werden kann. Ich hab zumindest auch noch nie was von der Unterscheidung zwischen großem und kleinem Hund gehört :-)

Haftpflichtversicherungsnachweis musste ich auch noch nie vorlegen, die hat man aber ja sinnvollerweise ohnehin. Das Alter und dass der Hund hauptsächlich schläft, ist kein "Brauch ich nicht-Kriterium". Auch ein alter Hund kann sich bei einem Spaziergang mal auf die Straße verirren und einen Autofahrer zu einem gewagten Ausweichmanöver mit Unfallfolge führen.

An deiner Stelle würde ich zumindest den Versicherungsnachweis vorlegen und hoffen, dass das dann den Sachbearbeiter "milde" stimmt, dass er in der anderen Frage kooperativ ist.

Und was Mischlinge aus dem Ausland angeht: Da wo ich gewohnt habe, wollte man zumindest immer eine (ungefähre) Angabe der Rasse haben. Ich habe auch einen Hund aus Griechenland wo man nicht so genau weiß, was drin steckt, dann hab ich halt die Rasse genommen, was mir optisch am wahrscheinlichsten schien (z. B. Windhund). Genauer hinterfragt hat das bei mir auch keiner.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
PituszFlocke 
Fragesteller
 18.01.2022, 13:45

Ungefähre Rasse habe ich auch angeben. Das es ein Pinscher Mix ist. Und Pinscher gehören ja soweit ich weiss nicht gerade zu den grossen Rassen. Aber das ist meine eigene Meinung nach dem Aussehen zu urteilen. Haftpflichtversicherung hatte ich nie, weil wir die auch nie brauchten. Zum einen habe ich ihn immer nur laufen lassen, wenn nix in der Nähe war, was gefährlich hätte sein können. Zum anderen ist er mittlerweile altersbedingt blind und läuft ausnahmslos nur noch an der Leine.

Ich habe sogar ein Foto eingereicht, in der Hoffnung das man das sieht, das es einfach nur eine alte etwas größere Fusshupe ist. Aber nix half.

Und aufgrund von Corona darf man nicht einfach ins Amt, und über Telefon lässt die Tante sich nicht mit ihr reden, bzw behart auf ihren Standpunkt.

So eine richtiger Korintenkacker... 😓

Ich wollte es jetzt nochmal über die Bescheide der letzten Gemeinde versuchen, wenn ich diese einreiche.

Überm Tierarzt wäre auch noch eine Idee.

Danke und Lg schon mal

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Dahika  18.01.2022, 14:32
@PituszFlocke

na ja. Letztlich gehört sogar ein Dobermann zu den Pinschern. Dann hätte ich Zwergpinscher angegeben.
Und egal, was ist, keine Haftpflicht zu haben, ist einfach unglaublich unvernünftig. Mein vorheriger Hund war der friedlichste Hund auf Erden. Und trotzdem hatte er für einen Haftpflichtschaden gesorgt: er schlief im Reitstall im Heu. Dann wurde ein Pferd an ihm vorbeigeführt, er guckte auf, das Heu raschelte, das Pferd erschrak, riss sich los. Und da die blöde Reitbeteiligung den Sattelgurt nicht sorgfältig geschlossen hatte, rutschte der Sattel unter den Bauch des Pferdes. Es verletzte sich leicht und der Sattel wurde leicht beschädigt. Der Hund war eigentlich völlig schuldlos an dem Drama, aber da Hunde der Gefährdenshaftung unterliegen, war ich trotzdem dran. Gott sei Dank hatte ich eine Haftpflichtversicherung, die für den Schaden aufkam. Ein paar 100 Euro waren es..

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Das sieht nun mal nicht jede Gemeinde gleich. Bei Mischlingen wird die zu erwartende Grösse der grösste mögliche Rasse als Ausgangslage genommen.

Man kann es auch anders sehen, bis jetzt hattest du einfach nur Glück, dass du die Auflagen nicht erfüllen musstest oder man hat dich durchschlüpfen lassen oder noch schlimmer du hast bewusst falsche Angaben gemacht.

Grundsätzlich kann gegen den Bescheid innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden; siehe dazu u.a. hier:

https://www.widerreden.de/einspruch-hundesteuer/

Allerdings handelt es sich hier um eine Ermessensentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters. Es dürfte daher ratsam sein, mit diesem das Gespräch zu suchen, und dabei u.a. die Bescheide aus früheren Jahren und anderen Gemeinden für dasselbe Tier vorzulegen als Nachweis. Vielleicht wäre es ein gangbarer Kompromiss, die Steuer für einen großen Hund zu zahlen, wenn dafür die Kommune auf die Sachkunde etc. in Anbetracht des Alters und schlechten Gesamtzustand des Tieres verzichtet. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.

NB.: Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall ein Muss. Das hat mit der Größe des Tieres (oder überhaupt mit Tieren) nun nicht das Geringste zu tun.

Wenn die Bestimmungen das verlangen ist das eben so. Leider wird nicht regional einheitlich verfahren, das wird jetzt zum Problem.
Kannst vielleicht beim Tierarzt nachfragen ob der eine Möglichkeit sieht, mit einer Bescheinigung oder ähnlichem, die den reduzierten Zustand deines Hundes dokumentiert.

PituszFlocke 
Fragesteller
 18.01.2022, 13:20

Ich finde es traurig. Es ist das selbe Bundesland. Ich bin immer nur von Nachbargemeinde zu Nachbargemeinde gezogen. Die Letzten 5 Jahre sogar im Selben Landkreis. Ich finde es traurig, das der selbe Hund nur aufgrund seines Alters und der Zunahme des Gewichtes nun plötzlich ein großer Hund sein soll. Ich mein, er ist jetzt auch seit einem halben Jahr auf Diät. Hat auch schon wieder etwas Gewicht verloren. In ein paar Monaten ist er dann unter dem Grenzwert, und dann ist er plötzlich wieder ein kleiner Hund? Was für ein Schwachsinn.

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maja0403  18.01.2022, 13:35
@PituszFlocke

Deshalb der Hinweis mit dem Tierarzt. Du wrist nicht der einzige sein mit dem Problem.

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