Hunde im Islam?
Assalamu Aleykum liebe geschwister.
Ich hab seit 3 jahren einen Hund zuhause (sie wurde als baby nicht gut behandelt und ist jetzt 3 jahre alt). Ich habe begonnen mich mehr mit Islam zu beschäftigen vor kurzem mich mehr mit Islam zu beschäftigen und möchte In Shaa Allah mich mehr verbessern. Ich habe davor nicht gewusst, dass keine Engeln ins Haus kommen wenn ein Hund drinnen ist denn hätte ich es gewusst würde ich mir niemals einen besorgen. Ich habe auch einige gehört die meinten dass man am tag 2 volle Berge an gute taten verliert obwohl viele sich da nicht einig sind. Wie ihr euch denken könnte kann ich sie nicht einfach hergeben denn ich würde mir riesen sorgen machen wie sie dann dort behandelt wird und was sie mit ihr machen und ausserdem hat sie grosse angstzustände und weint stundenlang wenn sie mit anderen leuten ist. Könnte Allah S.W.T. es mir verzeihen wenn ich sie behalte?
Ich bitte um eine anständige Antwort.
Suchst du eine nicht-islamische Antwort von nicht-Mulimen und nicht-muslimischen Theologen, oder suchst du eine Antwort basierend auf den anerkannten Gelehrten des Islam?
eine Antwort basierend auf den anerkannten Gelehrten des Islamd natürlich. Jedoch sagen manche gelehrte dass es nicht Haram sei sondern nur "nicht erwünscht"
3 Antworten
Was die 4 Rechtsschulen (hanafi, hanbali, Schafi'i, maliki) angeht, ist das halten eines Hundes als Haustier, im Konsens aller 4 Rechtsschulen eine Sünde.
Jedoch sagen manche gelehrte dass es nicht Haram sei sondern nur "nicht erwünscht"
Vielleicht hast du hier ein kleines Verständnisproblem in den Begrifflichkeiten von "Makruh" (verpönnt, unerwünscht), im Bezug auf den Rechtsschulen?
Wenn wir "Makruh" unter der Terminologie (Fachsprache) der Hanbalitischen, Schafi'itischen und Malikitischen Rechtsschule nehmen, dann heißt "Makruh", dass eine Sache zwar verpönnt ist, man jedoch nicht bestraft wird (von Allah) wenn man diese Sache tut oder nicht tut. Mit anderen Worten, es ist keine Sünde.
Wenn wir aber "Makruh" in der Terminologie der Hanafitischen Rechtsschule nehmen, dann gibt es zwei Arten von Makruh, in der Hanafitischen Rechtsschule.
1. "Makruh Tanzihan"
2. "Makruh Tahriman"
1. "Makruh Tanzihan" bedeutet in seiner Definition, unter den Gelehrten der hanafitischen Rechtsschule, genau das selbe wie in den anderen Rechtsschulen, nämlich dass eine Handlung zwar verpönt ist, man jedoch für diese Handlung nicht von Allah bestraft wird, selbst wenn man sie begeht/nicht begeht. Heißt, eine Sache die Makruh Tanzihan ist, ist keine Sünde.
2. Ist eine Sache aber "Makruh Tahriman", dann meinen die Gelehrten der Hanafitischen Rechtsschule damit, dass eine Sache verpönt ist, jedoch näher an "Haram" (Verboten) liegt und somit die Handlung, nach dieser verpönnten Sache, von Allah bestraft wird und als Sünde gilt.
Desweiteren gilt "Makruh Tahriman" in der Hanafitischen Rechtsschule als eine Klassifizierung von "Verboten".
Dir das jetzt näher zu erläutern würde dich wahrscheinlich verwirren.
Wichtig für dich ist, das halten eines Hundes ist selbst nach der Hanafitischen Rechtsschule "Makruh Thariman", also eine Sünde für die man von Allah bestraft wird.
Ich habe auch einige gehört die meinten dass man am tag 2 volle Berge an gute taten verliert
Die Überlieferungen dazu wurden hier schon gepostet. Entweder wird 1 "Qirat" oder 2 "Qirat" an guten Taten abgezogen, pro Tag.
In welcher Relation diese "Qirat" sein werden, ob es nun Berge sind oder nicht, sollte keine Rolle spielen.
Imam Schafi'i sagte zu dieser Sache etwas sehr schönes.
Er sagte: "Schaue nicht auf die Größe der Sünde die du begehst, sondern schaue wem du (durch diese Sünde) ungehorsam bist"
Könnte Allah S.W.T. es mir verzeihen wenn ich sie behalte?
Wenn du "verzeihen" meinst im Sinne von, dass du trotzdem die Chance hast das Paradies zu betreten, obwohl du ungehorsam gegenüber Allah und seinem Gesandten warst, ja. Das liegt bei Allah.
Wenn du "verzeihen" meinst im Sinne von, dass diese Sache für dich "erlaubt" ist und du keinen Ungehorsam begehst und sowieso nicht bestraft wirst, keine Reue verspürst, weil du deiner Ansicht nach nichts falsch machst, dann nein.
Denn wie schon gesagt, ist es nach allen 4 Islamischen Rechtsschulen eine Sünde.
... Wie ihr euch denken könnte kann ich sie nicht einfach hergeben denn ich würde mir riesen sorgen machen wie sie dann dort behandelt wird und was sie mit ihr machen und ausserdem hat sie grosse angstzustände und weint stundenlang wenn sie mit anderen leuten ist. ...
Eine Sache hast du vielleicht vergessen. "Islam" heißt "Ergebung des eigenen Willen, dem Willen Gottes".
Und einer der Grundprinzipien des Islam ist, das wir als Muslime glauben, dass dieses Leben eine Prüfung für uns ist. Und wir erst recht geprüft werden WEIL wir Muslime (Gottergebene Menschen) sind.
Sure 29 Vers 2 und 3
"Meinen die Menschen, sie würden in Ruhe gelassen werden, wenn sie bloß sagten: "Wir glauben", und meinen sie, sie würden nicht auf die Probe gestellt?"
"Und Wir stellten doch die auf die Probe, die vor ihnen waren (gelebt haben). Also wird Allah gewiß die erkennen, die wahrhaftig sind, und gewiß wird Er die Lügner erkennen (kenntlich machen)."
Es gibt hier in Deutschland genug Einrichtungen die sich Wunderbar um Tiere kümmern. Auch spricht nichts dagegen den Hund zu besuchen.
Ihn zu behalten, als Haustier, ist aber laut unserer Religion verboten.
Ja, weil irgendwelche Rechtsschulen das entscheiden.....
Es ist nur uralter Quatsch, von einem total rückständigen Menschen, der Hunde gehasst hat. Und Schiss vor denen hatte.
Gott hat kein Hundeverbot Haus ausgesprochen, es waren nur Mohamed und seine Angst vor Hunden.
denkst du, dass es auch eine sünde ist wenn ich sie absetze und ihr es dann sehr schlecht dort geht?
Wenn du sie an einem Sumpf aussetzen würdest, wo jeder weiß das es gefährlich ist und eine hohe Gefahr besteht, oder mitten in der Wüste, dann ja, denn es liegt in deiner Verantwortung das Tier nicht an einem solchen Ort abzusetzen.
Wenn du aber mit "absetzen" meinst, bei einer Einrichtung oder bei Leuten die sich um das Tier kümmern sollen und sie dann schlecht mit dem Hund umgehen, dann ist das nicht deine Sünde.
Denn Allah sagt
Sure 35 Vers 19
"Und keine lasttragende (Seele) soll die Last einer anderen tragen; .."
Bedeutet, wo auch immer du den Hund hin bringst und er wird nicht gut behandelt, wird derjenige sich vor Allah verantworten müssen, nicht du.
Mögen Allah S.W.T. dich belohnen und In Shaa Allah sehen wir uns im Paradies
Amin. Dich auch. Und möge er deine Situation erleichtern.
Du kannst den Hund behalten. Prof. John L. Esposito erklärt in seinem Buch Von Kopftuch bis Scharia, dass man das Hundeverbot für zu Hause heute auch anders beurteilen kann. Denn auf Grund der fortschrittlichen Tiermedizin gehören hygienische Probleme sowie gesundheitliche Bedenken der Vergangenheit an (S. 137).
Zudem soll man Tiere gut behandeln und sie nicht einfach weggeben. So ein Tier zu bekommen bzw. zu halten hat auch viel mit Verantwortung zu tun.
Wa alaikum Salam
Ich hab seit 3 jahren einen Hund zuhause (sie wurde als baby nicht gut behandelt und ist jetzt 3 jahre alt). Ich habe begonnen mich mehr mit Islam zu beschäftigen vor kurzem mich mehr mit Islam zu beschäftigen und möchte In Shaa Allah mich mehr verbessern. Ich habe davor nicht gewusst, dass keine Engeln ins Haus kommen wenn ein Hund drinnen ist denn hätte ich es gewusst würde ich mir niemals einen besorgen.
Wenn du nicht wusstest, dass zu Hause die Haltung vom Hund verboten ist, dann trägst du İnşaAllah keine Sünde.
Ich habe auch einige gehört die meinten dass man am tag 2 volle Berge an gute taten verliert obwohl viele sich da nicht einig sind.
Das habe ich noch nie in meinem Leben gehört. Allahu alem, ob es stimmt.
Wie ihr euch denken könnte kann ich sie nicht einfach hergeben denn ich würde mir riesen sorgen machen wie sie dann dort behandelt wird und was sie mit ihr machen und ausserdem hat sie grosse angstzustände und weint stundenlang wenn sie mit anderen leuten ist.
Kann ich wirklich nachvollziehen. Dennoch hätte ich zwei Ideen, die umsetzbar wären;
- Wenn ihr ein Garten habt, dass er dann da untergebracht wird
- Wohnortnähes Tierheim aufsuchen, so dass du ihn besuchen kannst
7veren⁷
Deine Ideen sind unmenschlich und völlig daneben: So stark wie der Hund an der FS hängt, werden ihn beide Vorschläge umbringen - besonders der 2.!
Ich danke dir vielmals möge Allah dich belohnen In Shaa Allah!
Das habe ich noch nie in meinem Leben gehört. Allahu alem, ob es stimmt.
Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Wer immer einen Hund hält, ausgenommen einen Hund zum Hüten, Jagen oder Ackern, dem wird jeden Tag ein Qirat von seinem Lohn abgezogen."
(Quelle: Überliefert von Muslim, Sahih Mulim Hadith Nr. 1575.)
Abd-Allah ibn 'Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Wer auch immer einen Hund hält, ausgenommen einen Hund zum Hüten von Vieh oder einen Hund, der für die Jagd ausgebildet ist, dem werden jeden Tag zwei Qirats von seinem Lohn abgezogen."
Quelle: Überliefert bei al-Bukhari, 5163; Muslim, 1574 (und 1575).
Vielen Dank für deine Mühe ich werde mir was einfallen lassen! und noch eine Frage denkst du, dass es auch eine sünde ist wenn ich sie absetze und ihr es dann sehr schlecht dort geht?
Mögen Allah S.W.T. dich belohnen und In Shaa Allah sehen wir uns im Paradies