Hier habe ich die authentischsten Webseiten mit Fragen und Antworten zum Islam aufgelistet. Darüber hinaus gibt es viele andere Quellen, Ressourcen im Video-, Text- oder Audioformat und lehrende Persönlichkeiten, die für Muslime sehr nützlich sein können.

Das "Starterpaket" erklärt auch die „Ahlul Sunnah“-Gemeinschaft, zu der wir Muslime gehören:

https://linktr.ee/marmoris._

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Lesen sexueller Bücher ... eine Scharia-Perspektive

Frage:

Ist das Lesen sexueller Bücher verboten (haram)?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, und auf seiner Familie und seinen Gefährten, was nun folgt:

Wenn du mit sexuellen Büchern jene Bücher meinst, die die Art und Weise beschreiben, wie ein Mann mit seiner Frau auf unerlaubte Weise zusammenkommt, dann ist es nicht erlaubt, sie zu lesen oder anzusehen; selbst wenn sie einiges enthalten, was erlaubt ist, um dem Aspekt des Verbots den Vorrang zu geben. Dies liegt daran, was sie an Anstiftung zu Fawāḥish (Abscheulichkeiten) und Munkarāt (Verwerflichem) enthalten, sowie an der Erregung der Instinkte und Begierden. Das Verbot solcher Bücher verschärft sich, wenn sie nackte Bilder von Männern und Frauen enthalten, denn das Betrachten der ʿAwrah (Blöße) ist im Quran eindeutig verboten. Allah, der Erhabene, sagte: {Sprich zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist reiner für sie. Gewiss, Allah ist Kundig dessen, was sie machen.} [{An-Nur:30}].

[...]

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] قراءة الكتب الجنسية ... رؤية شرعية

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In Deutschland wird der Begriff „Islamist“ typischerweise verwendet, um Anhänger einer politischen Ideologie zu beschreiben, die eine Gesellschafts- und Staatsordnung auf der Grundlage ihrer Interpretation islamischer Regeln errichten wollen. Diese Bestrebungen werden oft als unvereinbar mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands angesehen und von Sicherheitsbehörden als extremistisch eingestuft [2, 6]. Kritisch anzumerken ist hierbei jedoch, dass die zur Identifizierung herangezogenen Kriterien teilweise auch Verhaltensweisen oder Ansichten umfassen können, die im Rahmen eines als „normal“ empfundenen muslimischen Glaubenslebens liegen und somit zu Missverständnissen und Muslimfeindlichkeit führen können.

Deutsche Sichtweise: Islamisten in Deutschland verfolgen laut deutschen Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz das Ziel, die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ganz oder teilweise abzuschaffen und durch eine auf ihrer Interpretation des Islam basierende Ordnung zu ersetzen [2]. Sie berufen sich dabei auf ihre Religion [2].

Verbindung zu Extremismus und Terrorismus: Im deutschen Diskurs wird Islamismus häufig mit politischem Extremismus und manchmal auch mit Terrorismus („islamistischer Terrorismus“) in Verbindung gebracht, insbesondere seit den Anschlägen vom 11. September 2001 [2, 3, 9]. Diese Verbindung wird jedoch auch kritisiert, da sie zur Stigmatisierung von Muslimen beitragen kann [3, 9], gerade wenn die zugrunde liegenden Definitionen von Islamismus unscharf sind oder Kriterien verwenden, die auch nicht-extremistische Muslime betreffen.

Politische Debatte in Deutschland:

Die rechtspopulistische Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) vertritt offen eine islamfeindliche Haltung und betrachtet den Islam als nicht zu Deutschland gehörig und als Bedrohung [6].

Auch etablierte Parteien wie CDU/CSU sehen Muslime oft als „die Anderen“, die sich westlich-christlich-jüdisch geprägten Werten anpassen müssen, und vermeiden ein klares Bekenntnis, dass der Islam zu Deutschland gehört [6]. Der CDU-Programmentwurf von 2023 besagt, dass „Muslime, die unsere Werte teilen“, zu Deutschland gehören [6].

Selbst Parteien wie FDP, SPD und Grüne verwenden teilweise stereotype oder negative Narrative im Kontext von Integration und fordern die Annahme bestimmter Werte (z. B. Gleichstellung, Akzeptanz sexueller Orientierungen) als Bedingung für die Zugehörigkeit oder rechtliche Gleichstellung islamischer Gemeinschaften [6]. Sie konzentrieren sich oft auf „liberale“ Muslime [6].

Die Linkspartei positioniert sich am deutlichsten gegen Muslimfeindlichkeit [6].

Der Diskurs der AfD hat die Debatten verschärft und andere Parteien teilweise dazu gedrängt, eine härtere Linie in Integrationsfragen zu zeigen [6].

Kontext Islam-/Muslimfeindlichkeit:

Die Debatte um Islamismus findet in einem Kontext statt, in dem Muslimfeindlichkeit („Islamophobie“) in Deutschland weit verbreitet ist, wie Berichte und Studien zeigen [4, 8, 2, 10]. Etwa die Hälfte der Deutschen äußert muslimfeindliche Ansichten [4, 8].

Besonders sichtbar muslimische Personen, wie Frauen mit Kopftuch bzw. Bedeckung, sind häufiger von Diskriminierung und Anfeindungen betroffen [4, 8, 10]. Diskriminierung findet in vielen Lebensbereichen statt, z. B. auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt [10].

Die negative Darstellung von Muslimen in Teilen der Medien trägt zur Verbreitung von Vorurteilen bei [3, 4, 8, 9].

[2] aljazeera.net/opinions/2024/9/19/ما-وراء-الإسلاموفوبيا-المتزايدة-في

[3] europarabct.com/محاربة-التطرف-ـ-الإسلاموفوبيا-في-أورو-2/

[4] dw.com/ar/ألمانيا-إعادة-نشر-تقرير-حول-معاداة-المسلمين-بعد-أمر-بتعديله/a-68524616

[5] majalla.com/node/312861/ثقافة-ومجتمع/في-اليوم-الدولي-لمكافحتها-5-كتب-أساسية-عن-الإسلاموفوبيا

[6] qantara.de/ar/article/كتاب-الإسلام-ليسَ-وَ-من-ألمانيا-أول-تشريح-لعنصرية-الأحزاب-الألمانية-ض

[7] aljazeera.net/politics/2023/11/24/ألمانيا-مؤتمر-عن-الإسلام-دون-دعوة

[8] dw.com/ar/تقرير-لجنة-خبراء-معاداة-المسلمين-منتشرة-على-نطاق-واسع-في-ألمانيا/a-66069005

[9] rouyaturkiyyah.com/research-articles-and-commentaries/الإسلاموفوبيا-والإعلام-المظاهر-المعاصرة -لمعاداة-الإسلام

[10] france24.com/ar/فرنسا/20241024-استطلاع-المسلمون-الاتحاد-الأوروبي-أوروبا-شكاوى-زيادة-حادة-التمييز-العنصرية-النساء-الحجاب-الزي-الإسلامي-الكراهية

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Auslegung Seines, des Erhabenen, Wortes: (Wahrlich, diejenigen, die glaubten, und diejenigen, die Juden waren, und die Christen...)

Frage:

Es wird in Surah Al-Baqarah, Ayah 62 erwähnt: Wahrlich, diejenigen, die glaubten, und diejenigen, die Juden waren, und die Christen und die as-Sabi'un (Sabäer) – wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und Gutes tut, die haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll über sie kommen, noch sollen sie traurig sein. Wie ist das zu verstehen, wo doch die Religion bei Allah der Islam ist?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs, und auf seiner Familie und seinen Gefährten, was nun folgt:

Die Kommentatoren (Mufassirun) haben zur Auslegung des erwähnten Verses gesagt: Wahrlich, diejenigen, die an Muhammad – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – glaubten, und diejenigen, die Juden waren, sind jene, die an Musa – Friede sei auf ihm – glaubten und darauf starben, bevor 'Isa – Friede sei auf ihm – gesandt wurde, oder ihn erlebten und an ihn glaubten, und die Christen sind jene, die an 'Isa – Friede sei auf ihm – glaubten und darauf starben, bevor sie Muhammad – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – erlebten, oder ihn erlebten und an ihn glaubten, und die as-Sabi'un – es wurde gesagt: Sie sind ein Volk von Anhängern früherer Propheten.

All diese – wer von ihnen an Allah und den Jüngsten Tag glaubte, den Propheten bestätigte, der zu ihm gesandt wurde, und darauf starb; der hat seinen Lohn bei seinem Herrn.

Was aber denjenigen betrifft, der den Propheten – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – erlebte, seine Botschaft ablehnte und nicht an ihn glaubte; der ist ein Kafir (Ungläubiger), und von ihm wird nichts anderes als den Islam angenommen. Und der Islam ist die Religion Allahs, mit der Er all Seine Propheten gesandt hat, und seine Bedeutung ist: al-Istislam (die Unterwerfung) und al-Inqiyad (der Gehorsam) gegenüber Allah, dem Erhabenen, und die Bestätigung all Seiner Gesandten. Er, der Erhabene, sagte: Wahrlich, die Religion bei Allah ist der Islam {Al 'Imran: 19}. Und Er, der Erhabene, sagte: Und wer eine andere Religion als den Islam begehrt, so wird es von ihm nicht angenommen werden, und im Jenseits wird er zu den Verlierern gehören {Al 'Imran: 85}. Und Er, der Erhabene, sagte: Er hat euch von der Religion vorgeschrieben, was Er Nuh anbefahl und was Wir dir offenbart haben und was Wir Ibrahim und Musa und 'Isa anbefahlen: Haltet die Religion ein und spaltet euch nicht darin {Asch-Schura: aus Ayah 13}. Und Er, der Erhabene, sagte: Und Ibrahim befahl es seinen Söhnen an, und ebenso Ya'qub: „O meine Söhne, Allah hat euch die Religion auserwählt; so sterbt nicht anders denn als Muslime (Gottergebene – die Allah ergeben sind)“ {Al-Baqarah:132}.

Und er – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – sagte: „Bei Dem, in Dessen Hand die Seele Muhammads ist, keiner von dieser Ummah (Gemeinschaft), sei er Jude oder Christ, hört von mir und stirbt dann, ohne an das zu glauben, womit ich gesandt wurde, außer dass er zu den Bewohnern des Höllenfeuers gehört.“ Überliefert von Muslim.

Hierdurch wird klar, dass es keinen Widerspruch zwischen dem erwähnten Vers und dem anderen Vers gibt: (Wahrlich, die Religion bei Allah ist der Islam).

Und Allah weiß es am besten.

[1] تفسير قوله تعالى: (إن الذين آمنوا والذين هادوا والنصارى..)

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Urteil über das Fajr-Gebet fünf Minuten vor Sonnenaufgang und das Nachholen seiner Sunnah

Frage:

Wenn ich 35 Minuten vor Sonnenaufgang aufwache, Samen (Sperma) finde, zum Ghusl (rituelle Ganzkörperwaschung) gehe und vergesse, dass die Zeit des Sonnenaufgangs nahe ist, und das Fajr-Gebet erst 5 Minuten vor Sonnenaufgang verrichte (so wie es mir auf dem Handy angezeigt wurde), trifft mich dann eine Schuld?

Hätte ich daran gedacht, dass nur noch wenig Zeit bis zum Sonnenaufgang bleibt, hätte ich mich mit dem Gebet beeilt.

Und was ist mit der Sunnah des Fajr: Wie hole ich sie nach, da ich ohne Ghusl genug Zeit für die Sunnah und das Fajr-Gebet gehabt hätte?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Allahs Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten, was nun folgt:

Der Muslim muss darauf achten, die Gebete zu ihren Zeiten zu verrichten; denn Allah, Erhaben ist Er, sagt: Wahrlich, das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben {An-Nisa:103}. Du kannst dir dabei helfen, indem du Hilfsmittel wie einen Wecker und Ähnliches verwendest. Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass es obligatorisch (Wajib) ist, Hilfsmittel zu ergreifen, die dem Schlafenden helfen, rechtzeitig zum Gebet aufzuwachen; denn was notwendig ist, um eine Pflicht zu erfüllen, ist selbst eine Pflicht. Siehe hierzu Fatwa Nr. 152781 und die darin genannten Verweise.

Wenn du kurz vor Ablauf der Gebetszeit aufwachst, musst du dich sofort der Reinheit – Ghusl, Wudu (rituelle Waschung) – und dem Gebet in der verbleibenden Zeit widmen, egal ob du das Gebet in der verbleibenden Zeit erreichst oder erst nach dessen Ablauf. Dies ist die Meinung der Jumhur (Mehrheit der Gelehrten) und die Rajih (vorzuziehende Meinung), wie bereits in Fatwa Nr. 7419 und der darin verwiesenen Fatwa dargelegt wurde.

Wenn du mit dem Gebet fünf Minuten vor Ablauf seiner Zeit begonnen hast, oder zu irgendeinem Zeitpunkt vor Sonnenaufgang, dann hast du seine Zeit erreicht; du verrichtest es also mit der Absicht der Adaa' (rechtzeitigen Verrichtung) wie die übrigen Gebete; gemäß der Aussage des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: Wer eine Rakah (Gebetseinheit) des Fajr-Gebet vor Sonnenaufgang erreicht, hat das Fajr-Gebet erreicht. Muttafaq 'alayh (Übereinstimmung von Bukhari und Muslim). Siehe hierzu Fatwa Nr. 131981.

Was das Qada' (Nachholen) der Sunnah des Fajr betrifft, so erfolgt dies nach der Verrichtung des Fard (Pflichtgebet). Wenn vor dem Sonnenaufgang keine Zeit mehr dafür bleibt, die sie zusammen mit dem Pflichtgebet umfasst, dann erfolgt es nach dem Aufgang der Sonne um die Höhe eines Speeres, d. h. ungefähr eine Viertelstunde nach der Zeit des Sonnenaufgangs. Siehe Fatwa Nr. 30816, um die Madhahib (Rechtsschulen) der Gelehrten bezüglich des Nachholen der Sunnah des Fajr kennenzulernen.

Zur weiteren Information siehe Fatwa Nr: 3746.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] حكم صلاة الصبح قبل الشروق بخمس دقائق وقضاء سنتها

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Wer ist der Gelehrte ('Alim)?

Frage:

Wer darf richtigerweise als Gelehrter ('Alim) bezeichnet werden? Ist es korrekt, diesen Titel einem Lehrer für islamische Studien zu geben? Oder ist er nur für die großen Mashayikh (Gelehrte/Älteste) reserviert, denn diese Frage ist Gegenstand von Diskussionen in den Salafi Kreisen hier in meinem Land (Nigeria).

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der 'Alim (Gelehrter), der Faqih (Rechtsgelehrter) und der Mujtahid (jemand, der Ijtihad praktiziert) sind Titel, die dieselbe Bedeutung haben, nämlich derjenige, der seine Anstrengung darauf verwendet, zum Shari'ah-Urteil (Urteil nach islamischem Gesetz) zu gelangen, und die Fähigkeit besitzt, die Shari'ah-Urteile aus ihren Beweisen abzuleiten.

Dies erfordert die Aneignung der Werkzeuge dieses Ijtihad (selbstständige Rechtsfindung). Daher wird mit dieser Bezeichnung ('Alim, Mujtahid oder Faqih) nur derjenige beschrieben, der die Bedingungen des Ijtihad erfüllt.

Die Gelehrten ('Ulama') haben sich diesen Bedingungen gewidmet, damit nicht jedem, ob jung oder alt, die Tür geöffnet wird, über die Religion Allahs etwas zu sagen, wovon er kein Wissen hat.

Wir beschränken uns jedoch auf nur zwei Zitate, durch die diese Bedingungen verdeutlicht werden.

Erstens: Von Ash-Shawkani - möge Allah ihm barmherzig sein -, und das Ergebnis dessen, was er erwähnte, sind fünf Bedingungen:

Erste Bedingung: Dass er Wissen über die Texte des Buches (Quran) und der Sunnah hat.

Es ist nicht erforderlich, dass er die Sunnah auswendig gelernt hat, sondern es genügt, dass er fähig ist, sie aus ihren Quellen zu extrahieren. Besonders wichtig ist das Wissen über das, was in den bekannten Sammlungen der Sunnah enthalten ist ("Sahih al-Bukhari", "Sahih Muslim", "Sunan Abi Dawud", "Sunan at-Tirmidhi", "Sunan an-Nasa'i", "Sunan Ibn Majah") und was damit zusammenhängt.

Und er muss Wissen über das haben, was davon Sahih (authentisch) und was Da'if (schwach) ist.

Zweite Bedingung: Dass er Kenntnis von den Angelegenheiten des Ijma' (Konsens) hat.

Dritte Bedingung: Dass er Wissen über die Sprache der Araber hat.

Es ist nicht erforderlich, dass er sie auswendig kennt, sondern dass er fähig ist, die Bedeutungen der Sprache und die Besonderheiten ihrer Strukturen zu verstehen.

Vierte Bedingung: Dass er Wissen über Usul al-Fiqh (Grundlagen der islamischen Rechtswissenschaft) hat, einschließlich Qiyas (Analogieschluss), denn Usul al-Fiqh ist die Grundlage, auf der die Ableitung von Urteilen aufbaut.

Fünfte Bedingung: Dass er Wissen über Nasikh (das Abrogierende) und Mansukh (das Abrogierte) hat.

Siehe: "Irshad al-Fuhul" (2/297 – 303).

Zweites Zitat: Von Shaykh Muhammad ibn 'Uthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein -:

Er erwähnte die Bedingungen des Mujtahid in einer Weise, die sich nicht wesentlich von dem unterscheidet, was Ash-Shawkani - möge Allah ihm barmherzig sein - erwähnte, jedoch ist seine Ausdrucksweise einfacher: Er sagte:

"Für den Ijtihad gibt es Bedingungen, darunter:

1- Dass er von den Shari'ah-Beweisen das kennt, was er für seinen Ijtihad benötigt, wie die Verse der Urteile und ihre Ahadith (Überlieferungen).

2- Dass er weiß, was mit der Authentizität und Schwäche des Hadith zusammenhängt, wie die Kenntnis des Isnad (Überlieferungskette) und seiner Überlieferer und anderes.

3- Dass er Nasikh und Mansukh sowie die Stellen des Ijma' kennt, damit er nicht mit etwas Abrogiertem oder etwas, das dem Ijma' widerspricht, urteilt.

4- Dass er von den Beweisen das kennt, wodurch sich das Urteil unterscheidet, wie Takhsis (Spezifizierung) oder Taqyid (Einschränkung) oder Ähnliches, damit er nicht mit etwas urteilt, das dem widerspricht.

5- Dass er von der Sprache und Usul al-Fiqh das kennt, was mit den Bedeutungen der Wörter zusammenhängt; wie 'Amm (allgemein) und Khass (spezifisch), Mutlaq (absolut/uneingeschränkt) und Muqayyad (eingeschränkt), Mujmal (allgemein/unklar) und Mubayyan (klar/erläutert) und Ähnliches; damit er gemäß dem urteilt, was diese Bedeutungen erfordern.

6- Dass er eine Fähigkeit besitzt, mit der er die Urteile aus ihren Beweisen ableiten kann" Ende des Zitats.

"Al-Usul min 'Ilm al-Usul" (S. 85, 86) und dessen Sharh (Erläuterung) (S. 584 – 590).

Er wies im Sharh darauf hin, dass der Rückgriff auf die Sunnah heute einfacher ist als zuvor, aufgrund der über die Sunnah verfassten Bücher.

Wer also diese Bedingungen erfüllt, der ist der 'Alim, der fähig ist, die Shari'ah-Urteile aus ihren Beweisen abzuleiten. Was darunter liegt, darf nicht als 'Alim, Faqih oder Mujtahid bezeichnet werden.

Hier sollte beachtet werden: Dass diese Bezeichnung ('Alim, Mujtahid oder Faqih) ein Shari'ah-Terminus ist, der bei den 'Ulama' seine Bedeutung hat und seine Bedingungen. Es ist nicht erlaubt, ihn leichtfertig auf jeden anzuwenden, der über Shari'ah-Urteile spricht, oder islamische Fächer in Schulen und Universitäten unterrichtet, oder in der Da'wah (Ruf zum Islam/Einladung zum Islam) tätig ist. Ein Mann kann ein Da'iyah (Rufer zum Islam/Prediger) sein und sich darin anstrengen, aber er hat nicht den Rang eines 'Alim erreicht.

Wir bitten Allah - erhaben ist Er -, uns das zu lehren, was uns nützt, und uns an Wissen zu mehren.

Und Allah weiß es am besten [1]

Mujtahid, Talib al-'Ilm und Laie

Die Menschen sind in drei Kategorien unterteilt:

Der Erste: Der Mujtahid, und das ist derjenige, der die Fähigkeit hat, die Ahkam (Urteile) direkt aus den Texten des Buches (Qur'an) und der Sunnah abzuleiten. Dieser folgt dem, wozu ihn sein Ijtihad geführt hat, und Taqlid (blindes Befolgen) ist ihm verboten.

Der Zweite: Der Talib al-'Ilm (Student des Wissens), der im Streben nach Wissen geübt ist, bis er die Fähigkeit erlangt hat, zwischen den Aussagen der Gelehrten abzuwägen (Tarjih), auch wenn er den Grad des Ijtihad noch nicht erreicht hat. Diesem obliegt es nicht, einem bestimmten Gelehrten Taqlid zu leisten, sondern er vergleicht die Aussagen der Gelehrten und ihre Beweise und folgt dem, was ihm als die überwiegende Meinung (Qaúl Raajih) erscheint.

Der Dritte: Der Aammi (Laie), der nicht über ausreichendes islamisch-rechtliches Wissen (Schari'ah-Wissen) verfügt, der ihn befähigt, zwischen den Aussagen der Gelehrten abzuwägen (Tardschih), geschweige denn zum Ijtihad. Dessen Pflicht ist es, die Ahl al-'Ilm (Leute des Wissens) zu fragen und nach ihrer Aussage zu handeln, und das ist der Taqlid. Allah, der Erhabene, sagte: (فَاسْأَلُوا أَهْلَ الذِّكْرِ إِنْ كُنْتُمْ لَا تَعْلَمُونَ - Und Wir haben vor dir nur Männer gesandt, denen Wir (Offenbarungen) eingegeben haben. So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (etwas) nicht wißt.) An-Nahl/43. [2]

[1] من هو العالم؟

[2] حكم التقليد وشروط المجتهد

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Die Wartezeit von 10 Minuten (zwischen Adhan (Gebetsruf) und Iqama (Ruf zum unmittelbaren Gebetsbeginn) in der Moschee dient hauptsächlich dazu, der Gemeinde Zeit zur Vorbereitung und zum Versammeln zu geben; diese Wartezeit ist beim Gebet zu Hause nicht verpflichtend, wo man beten kann, sobald die Gebetszeit eingetreten ist und man bereit ist.

Die genaue Dauer dieser Wartezeit ist nicht starr festgelegt, sondern hängt von den Umständen und den Bedürfnissen der Gemeinde ab. Der Imam berücksichtigt dabei, wie schnell sich die Gemeinde versammelt.

Der Hauptzweck dieser Wartezeit in der Moschee ist es, den Menschen Zeit zu geben, sich auf das Gebet vorzubereiten (z.B. Wudu/Gebetswaschung durchzuführen), zur Moschee zu kommen, freiwillige Gebete (Sunnah) vor dem Pflichtgebet zu verrichten und sich für das Gemeinschaftsgebet (Jama'ah) zu versammeln. Der Prophet, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, wies Bilal an, zwischen Adhan und Iqama Zeit zu lassen, damit Essende fertig essen, Trinkende fertig trinken und jemand seine Notdurft verrichten könne.

Es ist jedoch Sunnah (empfohlen), auch beim Gebet zu Hause den Adhan und die Iqama zu verrichten, selbst wenn man alleine betet.

Quelle:

  1. islamweb.net/ar/fatwa/493699
  2. islamweb.net/ar/fatwa/67024
  3. binbaz.org.sa/fatwas/13926
  4. islamqa.info/ar/answers
  5. islamqa.info/ar/answers/160000
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Wie man sich von der Unreinheit des Schweins reinigt

Frage:

Als ich klein war, reiste ich mit meiner Familie ins Ausland, und während der Reise gab man uns Kekse, die Bestandteile vom Schwein enthielten. Als meine Mutter davon erfuhr, verbot sie uns, sie zu essen. Soweit ich mich erinnere, wuschen wir unsere Hände und Münder nicht mit Wasser und Erde (7 Mal, eines davon mit Erde), wie es der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, jeder Person befahl, wenn sie ein Schwein oder etwas vom Schwein berührt.

Einige Jahre später war ich außerhalb meines Landes und aß versehentlich Schwein und wusch meinen Mund nicht mit Wasser und Erde.

Diese beiden Vorfälle ereigneten sich vor mehreren Jahren, und es gibt keine Spur von Schwein mehr an meinem Mund oder meinen Händen, weder Geschmack noch Geruch noch Farbe. Müssen wir sie jetzt waschen?

Ich fürchte, dass Allah unsere Gebete aufgrund dieser beiden Vorfälle nicht annehmen könnte. Ich bitte um Klärung.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es liegt keine Sünde auf euch, wenn ihr Schweinefleisch unabsichtlich gegessen habt; aufgrund Seiner, des Erhabenen, Aussage: (Und es ist keine Sünde für euch in dem, worin ihr euch geirrt habt, sondern nur in dem, was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend, Barmherzig.) {Al-Ahzab:5}.

Und aufgrund der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: „Wahrlich, Allah hat meiner Ummah (Gemeinschaft) den Fehler, das Vergessen und das, wozu sie gezwungen wurden, erlassen.“ Überliefert von Ibn Majah (2043) und von Al-Albani als Sahih (authentisch) eingestuft.

Man sollte vorsichtig sein und prüfen, was ein Muslim an Nahrung zu sich nimmt, besonders wenn er sich in einem nicht-islamischen Land befindet, dessen Bewohner Unreines essen.

Was die Art der Reinigung von der Najasa (Unreinheit) des Schweins betrifft, so sind einige Gelehrte der Ansicht, dass man sich sieben Mal waschen muss, eines davon mit Erde, durch Qiyas (Analogie) zum Hund.

Die korrekte Ansicht ist jedoch, dass für die Najasa des Schweins eine einmalige Waschung ausreicht. An-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in seinem Sharh Muslim: (Und die meisten Gelehrten sind der Ansicht, dass das Schwein nicht siebenmaliges Waschen erfordert, und dies ist die Ansicht von Ash-Shafi'i, und sie ist stark in der Beweisführung).

Dies ist die Ansicht, die Shaykh Ibn 'Uthaymin, möge Allah ihm barmherzig sein, bevorzugt hat, wie er im Ash-Sharh al-Mumti' (1/495) sagte: (Die Fuqaha (Rechtsgelehrten), möge Allah ihnen barmherzig sein, haben seine Najasa der Najasa des Hundes gleichgesetzt, weil es unreiner als der Hund ist, und somit eher unter dieses Urteil fällt.

Dies ist ein schwacher Qiyas; denn das Schwein wird im Quran erwähnt und existierte zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, und es wurde keine Gleichsetzung mit dem Hund überliefert. Die korrekte Ansicht ist also, dass seine Najasa wie die anderer Unreinheiten ist, sie wird also gewaschen, wie die übrigen Unreinheiten gewaschen werden) Ende des Zitats.

Siehe die Antwort auf Frage Nr. (22713).

Die korrekte Ansicht bezüglich des Waschens der übrigen Unreinheiten ist, dass das ausreicht, was die Najasa beseitigt, und dafür keine bestimmte Anzahl vorgeschrieben ist.

Unabhängig davon, welche Ansicht über die Art der Reinigung nach der Berührung eines Schweins vertreten wird, ist es jetzt nicht verpflichtend für euch, irgendeinen Teil eurer Körper zu waschen, und dies hat keine Auswirkung auf eure Gebete.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] كيفية التطهر من نجاسة الخنزير

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Hier habe ich die authentischsten Webseiten mit Fragen und Antworten zum Islam aufgelistet. Darüber hinaus gibt es viele andere Quellen, Ressourcen im Video-, Text- oder Audioformat und lehrende Persönlichkeiten, die für Muslime sehr nützlich sein können:

https://linktr.ee/marmoris._

Für Islam-Q&A-Webseiten musst du ein bisschen nach unten scrollen.

Es besteht kein Zweifel am Verbot von Zigaretten aufgrund des erwiesenen Schadens, den sie enthalten. Aus ihrem Verbot folgt jedoch nicht die Ungültigkeit des Gebets dessen, der sie konsumiert oder bei sich trägt.

[...]

Daher ist die Grundlage die Gültigkeit des Gebets des Rauchkonsumenten und dessen, der ihn bei sich trägt, auch wenn er zweifellos ein Athim (Sünder) ist durch dessen Konsum und Tragen. [1]

[1] لا يلزم من تحريم شرب السجائر بطلان صلاة متعاطيها

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Nein, weil…

Laut DM.de ist dieses Mundspray nur für Erwachsene (ab 18 Jahre in Deutschland) bestimmt und enthält mit 54 Vol.-% einen relativ hohen Alkoholgehalt, welcher mit vielen Spirituosen vergleichbar ist. Während ein Standard-alkoholisches Getränk etwa 12-14 ml reinen Alkohol enthält, beinhaltet diese gesamte 15-ml-Flasche etwa 8,1 ml reinen Alkohol (15 ml × 0,54). [1]

Unfassbar, wie dieselben Forum-Helden, die ständig gegen den Islam wettern, plötzlich einen 17-Jährigen zum Alkoholkonsum ermutigen – nur weil er nach dem Urteil des Islams fragte! Da fallen die Masken: Jugendschutz? Egal! Gesetz? Unwichtig! Hauptsache, man kann seinem Islamhass freien Lauf lassen! Solche heuchlerischen "Ratgeber" gefährden bewusst Minderjährige, um ihre verquere Ideologie durchzudrücken. Widerlicher geht's kaum!

Verwendung von Mundspray, das Menthol enthält

Frage:

Ich habe ein Mundspray, das Menthol enthält, und die Zusammensetzung des Menthols enthält wenig Alkohol, aber dieses Spray ist mit anderen Substanzen wie Wasser, Konservierungsmittel und Zucker gemischt, aber ich befürchte, dass es haram (verboten) ist, es in den Mund zu nehmen. Es gibt viele Produkte, die dieses Menthol enthalten, und bei Allah, ich kann nicht mehr gut schlafen aus Angst, dass es haram ist. Ich habe ein Parfüm, das vergällten Alkohol enthält. Ist es erlaubt, es zu benutzen oder es nach der Waschung und beim Gebet zu verwenden?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, Allahs Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten, was nun folgt:

Wenn dieser Alkohol in großen Mengen berauschend wirkt, wenn er getrunken wird, dann gehört er zum Khamr (Berauschendem), über dessen Unreinheit sich die Gelehrten uneinig sind. Die Mehrheitsmeinung – und das ist die, die wir als Fatwa (Rechtsgutachten) vertreten – ist, dass er unrein ist.

Daher ist es nicht erlaubt, etwas zu verwenden, das diesen Alkohol enthält, weder durch Einbringen in den Mund noch zum Parfümieren, es sei denn, dieser Alkohol hat sich verwandelt (istahala), indem er in der reinen Flüssigkeit aufgegangen ist, so dass sich seine Eigenschaften verändert haben und keine Wirkung mehr von ihm vorhanden ist. In den Fatawa (Rechtsgutachten) des Ständigen Komitees für islamische Rechtsgutachten steht: Es ist nicht erlaubt, Medikamente mit berauschendem Alkohol zu mischen. Wenn sie jedoch mit berauschendem Alkohol gemischt werden, ist es erlaubt, sie zu verwenden, wenn der Alkoholanteil gering ist und keine Auswirkungen auf die Farbe, den Geschmack oder den Geruch des Medikaments hat. Andernfalls ist die Verwendung von dem, was damit gemischt wurde, haram (verboten). Ende.

Und Allah weiß es am besten. [2]

[1] Dontodent Mundspray cool fresh, fluoridfrei, 15 ml

[2] استعمال بخاخ الفم المحتوي على منثول

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Erste Untersuchung: Die Ableitung des Namens der Majestät (Allah)

Die Gelehrten waren unterschiedlicher Meinung bezüglich des Namens Allahs, gepriesen sei Er: Ist er abgeleitet oder nicht? Es gibt zwei Ansichten:

Erste Ansicht: Es ist ein spezifischer Eigenname (Ism 'Alam) für Allah, den Erhabenen, der keine Ableitung hat, und das Alif und Lam darin sind inhärent, nicht zur Bestimmung. Diese Ansicht vertrat eine Gruppe von Meistern der Sprache und des Fiqh (islamische Jurisprudenz); diese Meinung wird Al-Khalil, Sibawayh, Muhammad ibn al-Hasan und Ash-Shafi'i zugeschrieben, und es ist die Ansicht von Al-Mazini, Ibn Kaysan, Az-Zajjaj, Al-Ash'ari, Al-Qaffal Ash-Shashi, Al-Khattabi, Imam al-Haramayn, Al-Ghazali, Fakhr Ar-Razi und den meisten Usuliyyun (Gelehrten der Rechtsprinzipien).

Ibn Malik sagte: (Zu den Eigennamen, deren Setzung mit dem Vorhandensein von Alif und Lam einherging, gehört Allah, der Erhabene, der einzigartig darin ist. Sein Ursprung ist nicht Al-Ilah (Die Gottheit), wie die Mehrheit behauptet hat, sondern er ist ein Ism 'Alam, der auf den wahren Gott hinweist, eine umfassende Bedeutung aller Al-Asma' al-Husna (der Schönsten Namen) einschließend, sowohl der bekannten als auch der unbekannten; deshalb sagt man: Jeder Name außer Allah unter den edlen Namen ist einer der Namen Allahs, aber nicht umgekehrt. Und wenn man demjenigen, der behauptet, der Ursprung von Allah sei Al-Ilah, nur entgegenhalten würde, dass er etwas ohne Beweis behauptet, wäre dies ausreichend; denn Allah und Al-Ilah unterscheiden sich in Wortlaut und Bedeutung).

Al-Khazin sagte: (Allah ist ein spezifischer Ism 'Alam für Allah, den Erhabenen, den der Schöpfer, gepriesen und erhaben sei Er, für sich allein hat, er ist nicht abgeleitet, und niemand teilt ihn mit Ihm. Dies ist die korrekte, bevorzugte Ansicht; ihr Beweis ist das Wort des Erhabenen: {Maryam:65} Kennst du etwa einen, der Ihm gleich wäre an Namen? Das bedeutet: Zu keinem anderen wird ‚Allah‘ gesagt).

Abu Hayyan sagte: (Allah ist ein Ism 'Alam, der nur für den zurecht Angebeteten verwendet wird, spontan gebildet und nicht abgeleitet nach Meinung der Mehrheit).

Ibn al-Qayyim sagte: (Die Mehrheit der Erdenbewohner weiß, dass Allah der Name für das Wesen des Schöpfers, des Urhebers der Himmel und der Erde ist, und sie kennen nicht die Flexion des Namens und seine Ableitung).

Zweite Ansicht: Er ist abgeleitet. Dies ist die bekannte Ansicht bei vielen Grammatikern und Exgeten, und sie wird auch Sibawayh zugeschrieben. Dann unterschieden sie sich bezüglich seiner Ableitung. Es wurde gesagt: Von *alaha ilahatan*, d.h.: er betete an. Und es wurde gesagt: Sein Ursprung ist *Ilah*. Al-Mubarrid sagte: Es ist die Aussage der Araber: *alahtu ila fulan*, d.h.: ich fand Ruhe bei ihm. So als ob die Schöpfung bei Ihm Ruhe findet und durch Sein Gedenken Beruhigung erlangt. Und es wurde gesagt: Der Ursprung von Al-Ilah ist *Wilah*, wobei das Waw durch ein Hamza ersetzt wurde, wie bei: *Wishah* und *Ishah*. Seine Ableitung stammt von *al-Walah* (die heftige Liebe/Verwirrung); denn die Diener *yawlahuna ilayhi*, d.h.: sie fliehen zu Ihm in Schwierigkeiten und suchen Zuflucht bei Ihm in Nöten, so wie jedes Kind zu seiner Mutter *yulahu* (sich sehnt/flieht). Und es wurde gesagt: Es kommt von *al-Walah*: Das ist der Verlust des Verstandes aufgrund des Verlusts jemandes, der einem lieb ist.

Hafiz Al-Hakami sagte: (Sie waren unterschiedlicher Meinung darüber, ob er abgeleitet ist oder nicht; Al-Khalil, Sibawayh, eine Gruppe von Meistern der Sprache, Ash-Shafi'i, Al-Khattabi, Imam al-Haramayn und diejenigen, die ihnen zustimmten, vertraten die Ansicht, dass er nicht abgeleitet ist; denn das Alif und Lam darin sind inhärent, so sagst du: *Ya Allahu*, aber du sagst nicht: *Ya Ar-Rahmanu*; wäre es nicht Teil des Wortstammes, wäre es nicht erlaubt, den Vokativpartikel vor dem Alif und Lam einzufügen. Andere sagten: Er ist abgeleitet. Und sie unterschieden sich in seiner Ableitung in mehreren Ansichten; die stärkste davon: Er ist abgeleitet von *alaha ya'lahu ilahatan*, der Ursprung des Namens ist also: Al-Ilah. Das Hamza wurde getilgt, und das erste Lam wurde obligatorisch in das zweite assimiliert (Idgham (Assimilation)), so wurde gesagt: Allah. Einer der stärksten Beweise dafür ist das Wort des Erhabenen: {Al-An'am:3} Und Er ist Allah in den Himmeln und auf der Erde, zusammen mit Seinem Wort, mächtig und erhaben ist Er: {Az-Zukhruf:84} Und Er ist es, Der im Himmel Gott (Ilah) ist und auf der Erde Gott (Ilah) ist. Seine Bedeutung ist der Besitzer der Al-Uluhiyyah (Göttlichkeit), die niemandem außer Ihm gebührt. Und die Bedeutung von *alaha ya'lahu ilahatan* ist: anbeten, Anbetung vollziehen. So ist Allah der *Ma'luh*, d.h.: der Angebetete).

Muhammad Khalil Harras sagte: (Der Name der Majestät; es wurde gesagt: Er ist ein nicht abgeleiteter (jamid (nicht abgeleitet)) Name; denn die Ableitung erfordert eine Wurzel (maddah (Wurzel)), von der abgeleitet wird, und Sein Name, erhaben sei Er, ist ewig (qadim (ewig)), und das Ewige hat keine maddah. Er ist also wie die übrigen reinen Eigennamen, die keine Eigenschaften beinhalten, die ihren Benannten zukommen. Die korrekte Ansicht ist, dass er abgeleitet ist. Man war sich uneinig über den Ursprung seiner Ableitung. Es wurde gesagt: Von *alaha ya'lahu uluhatan wa ilahatan wa uluhiyyatan*, im Sinne von: anbeten, Anbetung vollziehen. Und es wurde gesagt: Von *aliha* – mit Kasra auf dem Lam – *ya'lahu* – mit Fatha darauf – *alahan*: wenn man verwirrt ist. Das Erste ist das Korrekte. Er ist also Ilah im Sinne von *Ma'luh*, d.h.: Angebeteter... Gemäß der Ansicht der Ableitung wäre er ursprünglich eine Beschreibung, aber der Eigenname-Status (Al-'Alamiyyah (Eigenname-Status)) überwog, sodass die übrigen Namen als Prädikate und Beschreibungen auf ihn angewendet werden; man sagt: Allah ist barmherzig, gnädig, hörend, wissend, so wie man sagt: Allah, der Barmherzige, der Gnädige… usw.). [1]

Zweite Untersuchung: Der Unterschied zwischen den Namen: Ar-Rabb und Al-Ilah.

- Der Name Al-Ilah (Die Gottheit/Der Anbetungswürdige) beinhaltet das höchste Ziel des Dieners und sein Endziel und das, wofür er erschaffen wurde und worin sein Wohl und seine Vollkommenheit liegen, und das ist die Anbetung Allahs.

- Und der Name Ar-Rabb (Der Herr) beinhaltet die Erschaffung des Dieners und seinen Anfang, und dass Er ihn aufzieht und sich seiner annimmt.

Ibn 'Uthaymin sagte: (Wir glauben an die Rububiyyah (Herrschaft) Allahs, des Erhabenen, d.h.: dass Er Ar-Rabb ist, der Schöpfer, der Besitzer, der Lenker aller Angelegenheiten. Und wir glauben an die Uluhiyyah (Göttlichkeit/Anbetungswürdigkeit) Allahs, des Erhabenen, d.h.: dass Er Al-Ilah ist, der Wahre, und jede außer Ihm angebetete Gottheit ist nichtig).

Zweitens:

- Der Name Allah ist aussagekräftiger bezüglich des Ziels der Anbetung, für die die Schöpfung erschaffen wurde; daher ist der Beginn des Rufes der Gesandten der Befehl zur Anbetung.

Der Erhabene sagte: {Al-Baqarah:21} O ihr Menschen, dient eurem Herrn (Rabb), Der euch und diejenigen vor euch erschaffen hat, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget.

Und von Ibn 'Umar, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: ((Mir wurde befohlen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keine Gottheit (Ilah) gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist)).

Und dies beinhaltet die Anerkennung Seiner und Seine alleinige Anbetung; denn Al-Ilah ist Al-Ma'bud (der Angebetete). Er sagte nicht: ‚bis sie bezeugen, dass es keinen Herrn (Rabb) gibt außer Allah‘; denn der Name Allah ist aussagekräftiger für das Ziel der Anbetung Ihm gegenüber, für die die Schöpfung erschaffen wurde und zu der sie befohlen wurden.

- Und der Name Ar-Rabb ist passender für den Zustand des Ersuchens um Hilfe (Isti'anah (Ersuchen um Hilfe)) und des Bittens (Mas'alah (Bitten)).

Denn Ar-Rabb ist Al-Murabbi (der Erzieher), der Schöpfer, der Versorger, der Helfer, der Rechtleitende.

Deshalb kam die Aussage von Nuh (Noah), Friede sei auf ihm: {Nuh:28} Mein Herr (Rabb), vergib mir und meinen Eltern, und die Aussage von Adam und seiner Frau, Friede sei auf ihnen beiden: {Al-A'raf:23} Unser Herr (Rabbana), wir haben uns selbst Unrecht getan, und wenn Du uns nicht vergibst und Dich unser erbarmst, werden wir ganz gewiss zu den Verlierern gehören, und die Aussage von Musa (Moses), Friede sei auf ihm: {Al-Qasas:16} Mein Herr (Rabb), ich habe mir selbst Unrecht getan, so vergib mir.

Die Beispiele dafür sind zahlreich, denn die allgemeine Mas'alah und Isti'anah [2]

[1] المَبحَثُ الأوَّلُ: اشتِقاق لَفظِ الجَلالةِ (اللهِ)

[2] المَبحَثُ الثَّاني: الفَرقُ بيْن اسمَيِ: الرَّبِّ والإلهِ

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Stimmt
Das Wesen des Semitismus... und ihre größten Feinde

Frage:

Was ist der Semitismus im Detail?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah und Friede und Segen auf Seinen Gesandten, seiner Familie und seinen Gefährten, was nun folgt:

Als Allah Nuh (Noah) rettete, waren seine drei Söhne Sam, Ham und Jafet bei ihm. Nach dieser Rettung verbreiteten sie sich auf der Erde. Alle Menschen, die heute existieren, stammen von diesen drei Söhnen ab. Allah sagt: "Und Wir machten seine Nachkommenschaft zu den einzig Überlebenden." (Sure as-Saffat, Vers 77) Sam ist der Stammvater der Araber, Römer und Perser. Sie werden Semiten genannt. Die Juden stammen von den Römern ab.

Die Juden haben die Antisemitismus-Gesetze im Westen auf schlimmste Weise ausgenutzt. Jeden, der ihnen nicht bedingungslos ergeben ist und ihnen in all ihren schmutzigen Taten folgt, bezichtigen sie der Antisemitismus. In Wahrheit sind die Juden selbst die größten Feinde des Semitismus. Denn sie hassen die Araber offen und beneiden die anderen Semiten. Im Verborgenen intrigieren sie gegen alle anderen, ja sogar gegen die gesamte Menschheit. Die Juden sind also die erbittertsten Feinde und gefährlichsten Gegner des Semitismus, mehr noch, sie sind die Feinde der gesamten Menschheit.

Der Islam urteilt nicht nach Abstammung und Stammbaum. Die Menschen sind Adams Kinder und Adam ist aus Erde erschaffen. Die Würdigsten bei Allah sind die Gottesfürchtigsten. Allah sagt: "O ihr Menschen, Wir haben euch ja von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiß, der Geehrteste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste von euch. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allkundig." (Sure al-Hudschurat, Vers 13)

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] ماهية السامية...وأكبر أعدائهم

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Das Verlassen des Hauses im Zustand der rituellen Unreinheit (junub) ist erlaubt

Frage:

As-salamu 'alaikum.

Ich bin mit einem muslimischen jungen Mann verheiratet, alles Lob gebührt Allah, manchmal, nach dem Geschlechtsverkehr, muss ich das Haus verlassen, natürlich in Begleitung meines Mannes, ohne die Ghusl (rituelle Ganzkörperwaschung) vollzogen zu haben, und ich vollziehe die Ghusl nach meiner Rückkehr, bin ich verflucht, nur weil ich das Haus im Zustand der Janaba (rituellen Unreinheit nach Geschlechtsverkehr/Samenerguss) verlassen habe, belehrt mich bitte? Und danke.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und der Friede seien auf dem Gesandten Allahs, und auf seiner Familie und seinen Gefährten, was nun folgt:

Das Verlassen des Hauses durch den Junub (Person im Zustand der rituellen Unreinheit nach Geschlechtsverkehr/Samenerguss), sei es Mann oder Frau, vor seiner Ghusl ist erlaubt aufgrund des Hadith (Überlieferung) von Abu Huraira in den Sahihain (die zwei Sahih-Werke von Al-Bukhari und Muslim): dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, ihn auf einem der Wege von Medina traf, während er Junub war, da zog er sich unauffällig zurück, ging weg und vollzog die Ghusl, der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, vermisste ihn, als er dann zu ihm kam, sagte er: "Wo warst du, o Abu Huraira?" Er sagte: "O Gesandter Allahs, du trafst mich, als ich Junub war, und es war mir unangenehm, bei dir zu sitzen, bis ich die Ghusl vollzogen hätte." Da sagte er, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: "SubhanAllah (Gepriesen sei Allah)! Wahrlich, der Mu'min (Gläubige) wird nicht Najis (rituell unrein)."

Jedoch ist es dem Junub nicht erlaubt, die Ghusl so lange aufzuschieben, bis er das Gebet verpasst. [1]

Ist Selbstbefriedigung haram?

Selbstbefriedigung (für Männer und Frauen) ist im Islam aufgrund von Beweisen aus dem Koran und der Sunna haraam (verboten). Al-Imam Shafi'i erklärte, dass sie aufgrund von Koranversen verboten ist: „{Und diejenigen, die ihre Keuschheit bewahren... außer von ihren Frauen oder... dem, was ihre rechte Hand besitzt... Wer aber darüber hinaus trachtet, das sind die Frevler“ (Al-Muminun 23:5-7). Einige Gelehrte haben die Ayah verwendet: „{Und diejenigen, die nicht die finanziellen Mittel für die Ehe finden, sollen sich keusch halten...}“ (Al-Nur 24:33). 'Abdullaah ibn Mas'ud berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: „O ihr jungen Leute! Wer von euch heiraten kann, soll heiraten... wer nicht heiraten kann, soll fasten...“ (Al-Bukhari 5066). [2]

Und Allah weiß es am besten.

[1] خروج الجنب من البيت مباح

[2] Is Masturbation Haram in Islam?

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Zusammenfassend:

Die erste Ehefrau hat das Recht auf eine eigene Wohnung, entsprechend ihrer Gewohnheit und passend für ihresgleichen.

Dies bedeutet nicht, dass sie ein separates Gebäude haben muss, das nur ihr gehört und mit niemandem geteilt wird. Vielmehr bedeutet es, dass sie ihre eigene Wohnung hat, nach dem heutigen Verständnis der Menschen, in der niemand ihre grundlegenden Einrichtungen mit ihr teilt.

Die erste Ehefrau hat das Recht, das Zusammenleben mit der zweiten Ehefrau abzulehnen, und sie kann die Scheidung verlangen, wenn der Ehemann darauf besteht. Er begeht eine Sünde, wenn er sie zum gemeinsamen Wohnen zwingt, denn die Scheidung könnte ein Schaden für die Frau sein, sodass sie gezwungenermaßen dem gemeinsamen Wohnen zustimmt, und der Ehemann begeht damit eine Sünde, weil er das Recht der Frau missachtet und ihr Schaden zufügt.

Sie lehnt es ab, mit ihrer Mitfrau in einer Wohnung zusammenzuleben. Was ist das Urteil, wenn der Ehemann sie dazu zwingt?

Frage:

Friede sei auf euch und Allahs Barmherzigkeit und Seine Segnungen...

Ein Mann möchte eine zweite Frau heiraten, aber die erste Ehefrau stellt ihm die Bedingung, dass sie nicht mit der zweiten Ehefrau in einem Haus zusammenleben will und sie in keiner Weise sehen möchte...

Wie lautet das Urteil bezüglich der Ablehnung der ersten Ehefrau, mit der zweiten in einem Haus zusammenzuleben, und ihrer Forderung nach Scheidung, falls er sie in einem Haus zusammenbringt?

Und was ist das Urteil über den Ehemann, wenn er die erste Ehefrau zu dieser Sache zwingt und sie gegen ihren Willen mit der zweiten in einem Haus zusammenbringt?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah und Frieden und Segen auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie. Was nun folgt:

Die Ehefrau hat das Recht auf eine eigene Wohnung, in der keine Mitfrau oder Verwandte des Ehemanns wie sein Vater oder seine Mutter mit ihr zusammenleben, und es ist nicht erlaubt, sie zu zwingen, mit anderen zusammenzuwohnen.

Al-Kasani sagte in "Bada'i al-Sana'i" (4/24): "Wenn der Ehemann seine Frau mit ihrer Mitfrau oder mit seinen Verwandten, wie der Mutter des Ehemanns, seiner Schwester, seiner Tochter von einer anderen Frau und seinen Verwandten unterbringen will, und sie dies ablehnt, muss er ihr ein separates Haus geben; weil sie ihr möglicherweise Schaden zufügen und ihr durch das Zusammenleben schaden könnten, und ihre Ablehnung ist ein Beweis für Schaden und Leid. Und weil er mit ihr intim sein und mit ihr zusammenleben muss, zu welcher Zeit auch immer es sich ergibt, und das ist nicht möglich, wenn ein Dritter bei ihnen ist." Ende des Zitats.

Zakariya al-Ansari sagte in "Manhaj al-Tullab", S. 121: "Und er hat nicht das Recht, sie in die Wohnung einer von ihnen einzuladen, noch darf er sie in einer Wohnung zusammenbringen, außer mit ihrer Zustimmung." Ende des Zitats.

In der "Enzyklopädie der Fiqh" (25/108) steht: "Die Rechtsgelehrten sind sich einig, dass es nicht erlaubt ist, zwei Frauen in einer Wohnung zusammenzubringen, weil dies nicht zum guten Zusammenleben gehört und weil es zu Streit führt, den der Gesetzgeber verboten hat.

Das Verbot, zwei Frauen in einer Wohnung zusammenzubringen, ist ein ausschließliches Recht für sie beide, das durch ihre Zustimmung nach Meinung der Mehrheit der Rechtsgelehrten aufgehoben wird.

Ibn Abd al-Salam von den Malikiyyah (Malikiten) ist jedoch der Meinung, dass dieses Recht nicht aufgehoben wird, selbst wenn die Ehefrau damit einverstanden ist.

Was das Zusammenbringen in einem Haus betrifft, wobei jede der beiden Ehefrauen ein eigenes Zimmer darin hat [d.h. ein Raum]: Die Mehrheit der Hanafiyyah (Hanafiten), Shafi'iyyah (Schafiiten) und Hanabilah (Hanbaliten) und die vorherrschende Meinung bei den Malikiyyah (Malikiten) erlauben dies.

Die Mehrheit setzt für die Gültigkeit voraus, dass jedes Zimmer seine eigenen Einrichtungen und einen Verschluss hat, und ihre Zustimmung ist nicht erforderlich, um sie zusammenzubringen." Ende des Zitats.

Daraus geht hervor, dass eine unabhängige Wohnung durch ein Zimmer mit Tür und Schloss, zusammen mit einer Toilette und einer Küche, verwirklicht wird, es sei denn, sie gehören zu den Armen, die mit einer gemeinsamen Nutzung von Küche und Toilette einverstanden sind.

Ibn Abidin sagte in seiner Randnotiz (3/600), um dies zu verdeutlichen: "(Seine Aussage: ein separates Haus) bedeutet, wo übernachtet wird; das ist ein separater, bestimmter Ort...

Offensichtlich ist mit 'separat' gemeint: was ihr gehört und nicht von jemand anderem im Haus geteilt wird.

(Seine Aussage: mit Verschluss) bedeutet: was mit einem Schlüssel verschlossen und geöffnet wird...

(Seine Aussage bedeutet, dass eine Toilette und eine Küche notwendig sind): d.h. ein Badezimmer und ein Ort zum Kochen, dass sie sich im Haus oder im Gebäude befinden und niemand sonst im Haus sie mit ihr teilt.

Ich sage: Dies sollte für Nicht-Arme gelten, die in Vierteln und Höfen wohnen, wo jeder sein eigenes Haus hat und einige Einrichtungen gemeinsam genutzt werden, wie Toiletten, Öfen und Wasserbrunnen." Ende des Zitats.

[...] // Zusammenfassung wurde an den Anfang des Textes gestellt.

Und Allah weiß es am besten. [1]

Über die Website (die als Quelle verwendet wurde):

Islam-Frage-und-Antwort-Website

Vision:

Eine Wissenssammlung über den Islam

Mission:

Die Islam-Frage-und-Antwort-Website ist eine Website für Da'wah (Einladung zum Islam), wissenschaftliche und pädagogische Zwecke, die darauf abzielt, umfassende und vereinfachte Beratungen und fundierte wissenschaftliche Antworten zu bieten. Diese Antworten werden von Scheich Muhammad Salih Al-Munajjid, möge Allah ihn bewahren, beaufsichtigt.

Die Website begrüßt Fragen von allen Fragenden, Muslimen oder anderen, zu religiösen, psychologischen und sozialen Angelegenheiten.

Ziele der Website:

1- Verbreitung des Islam und Einladung dazu.

2- Verbreitung des religiösen Wissens und Beseitigung der Unwissenheit unter den Muslimen.

3- Erfüllung der Bedürfnisse der Menschen durch Bereitstellung von Beratungen und fundierten religiösen Antworten.

4- Widerlegung von Zweifeln der Skeptiker am Islam.

5- Anleitung der Menschen in Lebensfragen durch Bereitstellung wissenschaftlicher, pädagogischer, sozialer und anderer Beratungen.

Methodik der Website:

Die Website basiert auf der Verbreitung der Aqidah (Glaubenslehre) der Ahl al-Sunnah wa al-Jama'ah (Anhänger der Sunnah und der Gemeinschaft) und der Befolgung des Salaf al-Salih (rechtschaffene Vorfahren). Sie bemüht sich, dass die Antworten auf Beweisen aus dem edlen Koran und der authentischen prophetischen Sunnah basieren und aus den Worten der Gelehrten der vier Madhhab (Rechtsschulen) entnommen werden: Imam Abu Hanifa, Imam Malik, Imam al-Shafi'i und Imam Ahmad ibn Hanbal sowie anderen früheren und späteren Gelehrten, Beschlüssen der Fiqh-Gremien und Wissensuchenden und Forschern in verschiedenen religiösen Fachgebieten.

Die Website vermeidet es, sich auf nutzlose Angelegenheiten wie Polemik, Beschimpfungen, Beleidigungen und fruchtlose Debatten einzulassen.

O Allah, wir bitten Dich um Standhaftigkeit in der Sache, Entschlossenheit auf dem rechten Weg und Erfolg in dem, was Du liebst und womit Du zufrieden bist. [2]

[1] ترفض الجمع بينها و بين ضرتها في سكن واحد، فإذا اجبرها الزوج ما الحكم؟

[2] حول الموقع

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Als Hanafi ist die Mu'tamad-Position (die maßgebliche und vorherrschende Ansicht innerhalb der Rechtsschule), die Hände nur beim Eröffnungs-Takbir (Takbirat al-Ihram) zu heben. Das Heben der Hände an anderen Stellen (wie vor und nach dem Ruku') ist jedoch eine etablierte Sunnah in anderen Rechtsschulen, basierend auf starken Beweisen. Es ist dir erlaubt, dies zu tun, und deine Gebete bleiben gültig, obwohl es von der Mu'tamad-Position der Hanafiyyah abweicht.

Das erste Thema: Die Stellen des Erhebens der Hände

Der erste Unterpunkt: Das Erheben der Hände bei der Takbirat al-Ihram (Eröffnungs-Takbir)

Das Erheben der Hände bei der Takbirat al-Ihram (Eröffnungs-Takbir) ist eine Sunnah (empfohlene Handlung), und dies ist gemäß der Übereinstimmung der vier Fiqh-Madhahib (Rechtsschulen): der Hanafiyyah (Hanafiten), der Malikiyyah (Malikiten), der Shafi'iyyah (Schafiiten) und der Hanabilah (Hanbaliten), und es wurde ein Ijma' (Konsens) darüber berichtet.

Der Beweis aus der Sunnah:

Von Salim ibn Abdullah, von seinem Vater: "Dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, seine Hände auf Höhe seiner Mankibayn (Schultern) erhob, wenn er das Salah (Gebet) begann, wenn er für den Ruku' (Verbeugung) den Takbir (Allahu Akbar) sprach und wenn er seinen Kopf vom Ruku' hob, erhob er sie ebenso und sagte: 'Sami'a Allahu liman hamidah, Rabbana wa laka al-hamd' (Allah hört den, der Ihn lobt, unser Herr, und Dir gebührt das Lob). Und er tat dies nicht beim Sujud (Niederwerfung)."

Der zweite Unterpunkt: Das Erheben der Hände beim Ruku' (Verbeugung) und beim Aufrichten davon

Das Erheben beim Ruku' und beim Aufrichten davon ist eine Sunnah, und dies ist die Madhhab (Rechtsschule) der Shafi'iyyah und der Hanabilah, und die Madhhab von Malik in einer der beiden Riwayat (Überlieferungen) von ihm, und dies sagten die meisten Ulama (Gelehrten) von den Sahabah (Gefährten) und Tabi'in (Nachfolger) und diejenigen nach ihnen, und es wählten Ibn Baz und Ibn Uthaymin diese Auffassung.

Die Beweise aus der Sunnah:

1- Von Muhammad ibn Amr ibn Ata, er sagte: "Ich hörte Abu Humayd as-Sa'idi unter zehn Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, unter ihnen war Abu Qatadah, und Abu Humayd sagte: 'Ich bin der Wissendste unter euch über das Salah (Gebet) des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm.' Sie sagten: 'Warum? Bei Allah, du warst nicht derjenige von uns, der ihn am meisten begleitete, noch der älteste von uns in seiner Begleitung!' Er sagte: 'Doch.' Sie sagten: 'Dann führe vor!' Er sagte: 'Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, erhob, wenn er zum Salah (Gebet) stand, seine Hände, bis sie auf Höhe seiner Mankibayn (Schultern) waren, dann sprach er den Takbir (Allahu Akbar), bis jeder Knochen an seinem Platz in gerader Haltung war. Dann rezitierte er, dann sprach er den Takbir und erhob seine Hände, bis sie auf Höhe seiner Mankibayn waren, dann vollzog er den Ruku' und legte seine Handflächen auf seine Knie, dann richtete er sich auf, neigte seinen Kopf nicht herab und hob ihn nicht hoch, dann erhob er seinen Kopf und sagte: 'Sami'a Allahu liman hamidah' (Allah hört den, der Ihn lobt), dann erhob er seine Hände, bis sie auf Höhe seiner Mankibayn waren'," und er erwähnte den Hadith, und darin steht: "Dann, wenn er von den beiden Rak'at (Gebetseinheiten) aufstand, sprach er den Takbir und erhob seine Hände, bis sie auf Höhe seiner Mankibayn waren, wie er den Takbir beim Beginn des Salah sprach, dann tat er das im Rest seines Salah," - und er erwähnte den Rest des Hadith - "Sie sagten: 'Du hast die Wahrheit gesagt, so pflegte er zu beten.'"

2- Von Salim ibn Abdullah, von seinem Vater: "Dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, seine Hände auf Höhe seiner Mankibayn (Schultern) erhob, wenn er das Salah (Gebet) begann, wenn er für den Ruku' (Verbeugung) den Takbir (Allahu Akbar) sprach und wenn er seinen Kopf vom Ruku' hob, erhob er sie ebenso und sagte: 'Sami'a Allahu liman hamidah, Rabbana wa laka al-hamd' (Allah hört den, der Ihn lobt, unser Herr, und Dir gebührt das Lob). Und er tat dies nicht beim Sujud (Niederwerfung)."

Der dritte Unterpunkt: Das Erheben der Hände beim Aufstehen vom ersten Tashahhud (Sitzung)

Es wird empfohlen, die Hände beim Aufstehen vom ersten Tashahhud zu erheben, und dies ist eine Wajh (Ansicht) der Shafi'iyyah, die an-Nawawi wählte, und eine Riwayah (Überlieferung) von Ahmad, die Ibn Taymiyyah, Ibn Muflih, al-Mardawi und andere wählten, und es ist die Aussage einiger Muhaddithin (Hadith-Gelehrten), und Ibn Baz und Ibn Uthaymin wählten diese Auffassung.

Der Beweis aus der Sunnah:

Von Abu Humayd as-Sa'idi, er sagte: Ich hörte ihn erzählen: "Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sprach, wenn er von den beiden Sajdatayn (Niederwerfungen) aufstand, den Takbir (Allahu Akbar) und erhob seine Hände, bis sie auf Höhe seiner Mankibayn (Schultern) waren, wie er es tat, als er das Gebet begann."

Nutzen:

Es ist nicht vorgeschrieben, die Hände an anderen als den genannten Stellen zu erheben.

Siehe auch:

Das zweite Thema: Die Art des Erhebens der Hände. [1]

[1] المطلب الأوَّلُ: مواضِعُ رفعِ اليدينِ
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Die grundlegende Regel im Islam lautet: "Was in großen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen verboten" (ما أسكر كثيره فقليله حرام). Daher ist nicht nur der berauschende Effekt, sondern die Substanz selbst (sofern sie berauschen kann) verboten. Bei sehr geringen Mengen Alkohol in Lebensmitteln gibt es unterschiedliche Ansichten, die davon abhängen, ob der Alkohol absichtlich zugesetzt wurde, ob er sich chemisch umgewandelt hat (Istihala), vollständig verdampft ist oder so gering ist, dass er als "verbraucht" (mustahlak) gilt und keine Eigenschaften mehr aufweist.

Das absichtliche Hinzufügen von berauschendem Alkohol zu Lebensmitteln oder Getränken, selbst in geringen Mengen, ist verboten. Derjenige, der dies tut, trägt die Sünde.

Wenn Lebensmittel oder Getränke bereits Alkohol enthalten, hängt die Erlaubnis des Verzehrs von mehreren Faktoren ab:

Istihlak (Verbrauch/Aufzehrung): Wenn die Alkoholmenge extrem gering ist und vollständig von den anderen (halal) Zutaten absorbiert wird, sodass sie keine wahrnehmbaren Eigenschaften (Geschmack, Farbe, Geruch) mehr hat und der Verzehr großer Mengen des Endprodukts nicht berauschen würde, sehen einige Gelehrte den Verzehr als erlaubt an. Dies wird oft als "mustahlak" (verbraucht) bezeichnet. Ein Beispiel wäre eine Konzentration von 0,01%, die als verbraucht gilt.

Istihala (Chemische Umwandlung): Wenn der Alkohol während des Herstellungsprozesses chemisch in eine völlig andere Substanz umgewandelt wird (z.B. Alkohol wird zu Essig), dann wird das Endprodukt als halal betrachtet. Einige dehnen dieses Prinzip auf Gelatine oder Seife aus tierischen Quellen aus.

Verdampfung: Wenn Alkohol während der Zubereitung (z.B. im Brotteig) hinzugefügt wird, aber beim Kochen oder Backen vollständig verdampft, ist der Verzehr des Endprodukts erlaubt.

Man unterscheidet zwischen Lebensmitteln, denen Alkohol bewusst als charakteristische Zutat hinzugefügt wird (wie bestimmte Pralinen oder Desserts, die nach Alkohol schmecken sollen) – diese gelten allgemein als haram – und solchen, bei denen Alkohol nur in Spuren als technisches Hilfsmittel (z.B. Lösungsmittel für Aromen oder Farbstoffe) verwendet wird. Bei letzteren tendieren einige Fatwas eher zur Erlaubnis unter den Bedingungen von Istihlak oder Verdampfung.

Für Muslime, die in nicht-muslimischen Ländern leben, wird dringend geraten, auf die Zutatenlisten zu achten, die oft auch Alkohol (z.B. Ethylalkohol) aufführen.

Nicht alle chemischen Alkohole sind berauschend. Das islamische Verbot bezieht sich primär auf Khamr, also Substanzen, die berauschen, typischerweise Ethylalkohol bzw. Ethanol.

Quellen:

  1. islamqa.info/ar/answers/249339
  2. islamweb.net/ar/fatwa/296890
  3. islamqa.info/ar/answers/198536
  4. islamweb.net/ar/fatwa/122574
  5. binbaz.org.sa/fatwas/7421
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Nein, der Islâm verbietet es, ohne Wissen über Allâh zu sprechen oder von Ihm etwas ohne Wissen zu berichten.

Die richtige Ansicht der Gelehrten ist, dass Selbstbefriedigung haram ist. Aber Selbstbefriedigung in der Nacht (nach Maghrib bis vor Fajr-Beginn) im Ramadan macht dein Fasten nicht ungültig, weder am Tag davor noch am Tag danach. Aber der Muslim muss sich bemühen, sich zu beherrschen und diese und andere harame Handlungen zu vermeiden, besonders in diesem gesegneten Monat. [1]

Es gibt Zeichen darauf, ob das Fasten bzw. die guten Taten angenommen werden:

Zeichen der Annahme guter Taten

Frage:

Er sagt: Ehrwürdiger Scheich! Was sind die Zeichen der Annahme guter Taten?

Antwort:

Ein Zeichen ihrer Annahme ist die Istiqamah (Aufrichtigkeit/Standhaftigkeit) in den Zuständen des Menschen, dass er im Khair (Guten) voranschreitet und sich im Guten bemüht. Dies ist ein Zeichen dafür, dass er erfolgreich ist und dass seine Taten angenommen werden, dass er sich im Guten bemüht und auf den gottesdienstlichen Handlungen beharrt und in der Gesellschaft der Rechtschaffenen verbleibt. Dies ist ein Beweis dafür, dass von dem Mann angenommen wurde und dass er zum Anstrengung und zur Beständigkeit verholfen wurde.

Zu den Zeichen der Annahme gehören: Inshirah as-Sadr (das Weiten der Brust), die Istiqamah (Standhaftigkeit) auf dem Guten, das Eilen zu den gottesdienstlichen Handlungen und die Vorsicht vor den schlechten Taten. Wenn sein Böses weniger wird, sein Gutes mehr wird und seine Brust sich für das Gute weitet, dann sind dies Zeichen des Erfolgs und der Annahme, dass sein Zustand besser wird. Ja.

Moderator: Möge Allah euch segnen. [2]

[1] Can You Masturbate during Ramadan?

[2] علامات قبول الأعمال الصالحة

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Wir haben "ChatGPT" gefragt... Ist es erlaubt, eine Fatwa (islamisches Rechtsgutachten) von Künstlicher Intelligenz einzuholen?... Und die Antwort ist überraschend
  • 01. März 2025, 08:37 Uhr
  • Doha – Al-Sharq Website

Mit der Entwicklung der Künstlichen Intelligenz und ihrer Verbreitung in verschiedenen Bereichen fragen sich manche, inwieweit sie in der Lage ist, Fiqh-Antworten (islamische Rechtsfragen) und Schariah (islamische Gesetzgebung) Urteile zu geben. Obwohl Künstliche Intelligenz riesige Mengen an Informationen verarbeiten und zusammenhängende Texte erzeugen kann, gibt es mehrere Faktoren, die das Vertrauen darauf bei religiösen Fatwas (Rechtsgutachten) ungenau machen, sogar manchmal irreführend sein können.

1. Unfähigkeit, zwischen richtig und falsch zu unterscheiden

Künstliche Intelligenz verlässt sich auf die Analyse von im Internet verfügbaren Texten, ohne deren Richtigkeit überprüfen zu können. Sie kann nicht zwischen zuverlässigen und unzuverlässigen Quellen unterscheiden, was zu falschen Antworten führen kann, die nicht mit den Lehren des Religion des Islam übereinstimmen.

2. Das Phänomen der "KI-Halluzination"

Künstliche Intelligenz kann falsche oder nicht existierende Informationen generieren, ein Phänomen, das als "KI-Halluzination" bekannt ist. Wenn es um Fiqh-Urteile (islamische Rechtsurteile) geht, kann jeder Fehler zu großen Missverständnissen führen, was die Notwendigkeit unterstreicht, sich an spezialisierte Gelehrte zu wenden, anstatt sich auf Künstliche Intelligenz zu verlassen.

3. Fehlen von Fiqh-Ijtihad (eigenständiger Rechtsauslegung) und korrekter Interpretation

Schariah (islamisches Recht) Urteile erfordern genaue Kenntnis verschiedener Kontexte und die Fähigkeit zum Ijtihad (Rechtsauslegung) in neuen Fragen gemäß den Usul al-Fiqh (Grundlagen der Rechtslehre). Dies ist etwas, was Künstliche Intelligenz nicht leisten kann, da ihre Rolle auf die Datenanalyse beschränkt ist, ohne die Fähigkeit zum Ijtihad (Rechtsauslegung) oder die Berücksichtigung der unterschiedlichen Madhahib (Rechtsschulen) oder der persönlichen Umstände des Fragenden.

Daher kann man sich nicht auf Künstliche Intelligenz als Quelle für Schariah (islamische) Fatwas (Rechtsgutachten) verlassen, da sie nicht die Fähigkeit hat, Ijtihad (Rechtsauslegung) zu betreiben oder zwischen richtig und falsch zu unterscheiden, und falsche Informationen generieren kann. Daher bleibt der Rückgriff auf Gelehrte und Spezialisten im islamischen Fiqh (Rechtslehre) der beste Weg, um genaue und korrekte Antworten in religiösen Angelegenheiten zu gewährleisten.

Allerdings können Sie Künstliche Intelligenz nutzen, indem Sie ihr einen Text zur Verfügung stellen und dann Fragen basierend auf diesem Text stellen oder sogar die im Text enthaltenen Fiqh-Urteile (Rechtsurteile) extrahieren. Dies unterscheidet sich davon, dem Modell zu erlauben, nach Belieben im Internet zu suchen. [1]

[1] سألنا "شات جي بي تي".. هل يجوز أخذ الفتوى من الذكاء الاصطناعي؟.. والإجابة مفاجأة

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Blumen auf ein Grab legen

Frage:

Fällt das Ablegen eines Blumenstraußes auf das Grab des „unbekannten Soldaten“ unter dieselbe Regelung wie die Handlungen derjenigen, die ihre „Heiligen (awliya') und rechtschaffenen Menschen verehren, bis sie angebetet werden?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah

Diese Handlung ist eine Neuerung (bid'ah) und eine Übertreibung gegenüber den Toten. Sie ähnelt den Handlungen derjenigen, die die Rechtschaffenen verehrten und Symbole (der Toten) machten. Es besteht die Befürchtung, dass dies im Laufe der Zeit dazu führen könnte, dass man Kuppeln über ihren Gräbern errichtet, von ihnen Segen erhofft und sie als Götter neben Allah betrachtet. Das dürfen wir also nicht tun, um die Mittel zu vermeiden, die zum Schirk führen. [1]

[1] Putting a bunch of flowers on a grave

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Zusammenfassend:

Du hast die Wahl; wenn du dich selbst loskaufen willst, um seinen Kampf zu vermeiden, dann ist das unbedenklich für dich, denn das Leben ist wertvoller als das Vermögen. Die Bedeutung ist, dass es für dich nicht verpflichtend ist zu kämpfen; wenn du ihn und sein Übel meidest, um dich selbst und dein Blut zu schützen, so ist das unbedenklich. [1]

Dazu zählt auch die Option wegzulaufen, sofern dies eine realistische Möglichkeit darstellt, um dem Angreifer und der Gefahr zu entkommen und sich in Sicherheit zu bringen.

Urteil über den Kampf gegen Wegelagerer

Frage:

Ein anderer fragt: Wenn ich auf einer Straße reise und darin Feinde finde, die die Straße blockieren und das Vermögen der Menschen plündern, soll ich ihnen mein Vermögen geben oder gegen sie kämpfen? Und wenn ich töte oder getötet werde, was ist das Urteil des Islam?

Antwort:

Es ist vom Gesandten Allahs - auf ihm sei Segen und Frieden - bewiesen, dass ein Mann zu ihm sagte: "O Gesandter Allahs, ein Mann kommt zu mir und will mein Vermögen?" Er sagte: "Gib ihm nicht dein Vermögen." Er sagte: "Und wenn er gegen mich kämpft?" Er sagte: "Kämpfe gegen ihn." Er sagte: "Und wenn ich ihn töte?" Er sagte: "Dann ist er im Höllenfeuer." Er sagte: "Und wenn er mich tötet?" Er sagte: "Dann bist du ein Märtyrer." So befahl ihm der Prophet ﷺ. Überliefert von Muslim in seinem (authentischen Werk).

Du hast die Wahl: Wenn du gegen ihn kämpfst, falls er auf nichts anderes als den Kampf besteht, dann darfst du gegen ihn kämpfen und ihm dein Vermögen nicht geben. Und wenn du dich selbst mit deinem Vermögen loskaufen willst und ihm genug gibst, um seinen Kampf zu vermeiden, dann ist das unbedenklich für dich. Das Leben ist wertvoller als das Vermögen. Aber wenn du kämpfst, so ist das unbedenklich für dich, und wenn du ihn tötest, dann ist er im Höllenfeuer - wir suchen Zuflucht bei Allah - und sein Blut ist vergeudet. Und wenn er dich tötet, dann bist du ein Märtyrer, weil du unterdrückt wurdest. Und wenn du weißt, dass du ihn mit etwas von deinem Vermögen beruhigen kannst, und dann danach seine Angelegenheit zu den Behörden erhebst, dann ist dies unbedenklich und es ist nichts dagegen einzuwenden.

Die Bedeutung ist, dass es für dich nicht verpflichtend ist zu kämpfen. Wenn du kämpfst, so ist das unbedenklich. Und wenn du ihn und sein Übel meidest und ihm etwas gibst, was ihn zufriedenstellt, um dich selbst und dein Blut zu schützen, so ist das unbedenklich. Dann kannst du danach seine Angelegenheit [den Behörden] melden. [1]

[1] حكم مقاتلة قطاع الطرق - موقع الشيخ ابن باز (Ruling on Fighting Highway Robbers - Website of Sheikh Ibn Baz)

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