Hochwasser? die Hausverwaltung hat auf Anfrage gesagt sie habe eine Elementarversicherung abgeschlossen. Jetzt kommt heraus das war gelogen. Haftet diese jetzt?

6 Antworten

Die Hausverwaltung kann und darf ohne Beschluss keine Versicherungen für eine Eigentümergeminschaft abschliessen.
Wenn die Frage auf Vorhandensein einer Elementarversicherung bejaht wurde, heisst das noch immer nicht, das Flut- und Strakregenereignisse mit abgesichert sind.
Das sind bei neueren Versicherungsverträgen Sondervereinbarungen.
Man muss euch also nicht zwangsläufig belogen haben. Ausserdem kann auch eine Hausverwaltung Fehler machen oder selber schlichtweg falsche Informationen von der Versicherung erhalten haben.
Wir hatten den Fall auch. Bei Auftreten zweier Wasserschäden durch Leitungswasser wurde die Versicherung aktiv und hat das Objekt überprüft. Dabei wurde festgestellt das der Vertrag uralt war. Zudem war das Wohnobjekt als Gewerbeobjekt versichert und um 10 jahre verjüngt worden. Da hatten wohl Versicherung und ehemaliger Alleineigentümer einen "Sondertarif" für insgesamt 80 Objekte "erarbeitet".
Ich will damit sagen, das man vor Kauf einer ETW alle, wirklich alle dazugehörigen Unterlagen genauestens, wenn nötig mit einem Anwalt, prüfen sollte.
Wir sind mitlerweile raus aus dem sogenannten Sanierungsplan, der versicherungstechnisch teuer war.
Womit wir leben müssen, ist, das unser Strassenzug seit ein paar Jahren im Hochwassergefahrengebiet eingegliedert wurde und uns deshalb die Gebäudeversicherung die Elemntarversicherung einseitig gekündigt, und neu ohne obige Vertragsoptionen neu ausgelegt hat. Das ist nun mal so.
Das Gebäude versetzen können wir nunmal nicht.

Wenn es gelogen war, war es Vorsatz; da muss er schon eine Versicherung haben die auch Vorsatz versichert;

Personen- und Sachschäden sind doch über eine Vermögensschadenhaftpflicht nicht versichert, sondern nur Schäden wie Verdienstausfall; hat jemand andere Informationen?

Eine Hausverwaltung darf für eine WEG keine Versicherung abschließen, wenn sie nicht durch Beschluss oder teilungserklärung dazu ermächtigt wurde.

Entsprechend stellt sich die Frage, ob ein solcher Beschluss vorlag.


ischdem 
Fragesteller
 18.08.2021, 07:54

nicht für eine WG sondern eine persönliche Vermögenshaftpflicht der Hausverwaltung !

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AnglerAut  18.08.2021, 07:56
@ischdem

Was soll mir diese Antwort sagen?
Wurde der Verwalter ermächtigt eine Versicherung abzuschließen? Wenn nicht, dann kann seine Versicherung nicht haften, da der Verwalter die Handlung schlicht nicht vornehmen konnte.

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ischdem 
Fragesteller
 18.08.2021, 08:01
@AnglerAut

das ist der Sinn von Versicherungen !

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AnglerAut  18.08.2021, 08:04
@ischdem

Die Versicherung des Verwalters zahlt nur, wenn der Verwalter einen Fehler gemacht hat.
Und du verweigerst die Antwort auf die Frage, die klärt, ob ein Fehler vorliegt.

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Dier Verwaltung muss dazu von der ETV schriftlich bevollmächtigt werden (Beschluss auf Versammlung). Darüber muss es ein Protokoll geben. Deshalb erübrigt sich die Frage insoweit, weil es jeder Eigentümer nachlesen kann.

Die mündlichen Nachfragen und Antworten dürften mangels Beweisbarkeit nicht sonderlich viel Wert haben.

Wurde der Abschluss dieser Versicherung von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und der Hausverwaltung in Auftrag gegeben?

In welcher Form wurde die Aussage abgegeben? Ist sie beweisbar? Wurde der Versicherungsumfang benannt?

Wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde, tauchten sicher auch kein entsprechender Posten in der Kostenaufstellung auf, was der Eigentümerversammlung hätte auffallen müssen.

Insgesamt schätze ich die Chancen auf Schadensersatz als gering ein.