HILFE: DATE MIT LEHRERIN?
Hallo, ich bin Macimilian 17 Jahre alt und würde gerne wissen, wie ich mir meine Biologielehrerin bei einem Date klar mache. Bin an jeder Art Tipps interessiert. Ich hatte schon einige interessante Konversationen mit dieser Lehrerin über private Themen und sie hat nach ca. 4 Monaten einem Date nach Nachfrage ernsthaft zugestimmt.
Das problem ist folgends: Sie ist 23 und ich 17, ist das legal? Ich sthe wirklich auf sie also: WIE MACHE ICH SIE KLAR und erkläre das meinen Eltern????????????
Vermeidet destruktive Kritik, ich habe nächste Woche ein Date mit ihr, bitte.
11 Antworten
Ein Date haben und noch "klarmachen" müssen widerspricht sich.
Troll- bedenke Folgendes:
Das Lehramtsstudium umfasst mindestens 10 Semester, also 5 Jahre. Anschließend folgt das Referendariat (weitere 1,5 jahre).
Merkste was?
Man kann aber während des Studiums schon unterrichten. Ausserdem braucht man um Biologie zu unterrichten nicht unbedingt auf Lehramt studieren sondern Biologie allein genügt. Bachelor oder eventuell Masterdiplom erforderlich je nach Schule und Land.
Eine ausgebildete Biolehrerin (2 Staatsexamina) im Alter von 23 Jahren ?
Das kommt mir eher unglaubwürdig vor.
Und das gilt insbesondere für das faktenreiche Fach Biologie, in dem sicher keine Quereinsteiger gleich in Abiturkursen eingesetzt werden.
Es stimmt nicht, dass Quereinsteiger nicht gleich in Abiturkursen eingesetzt werden. Vielmehr sind solche Klassen für sie oftmals leichter zu managen als die unteren Klassen!
Du musst da deinen Eltern nicht erklären, weil du wohl kein Date mit deiner Lehrerin bekommen wirst.
Bevor jetzt sowas kommt wie 'Liebe kennt kein Alter'... das ist mir klar, es geht auch nicht ums Alter. Es geht darum, dass eine junge Lehrerin ihre Karriere wohl NICHT so leichtfertig aufs Spiel setzt, nur um ein Date mit dir zu haben.
Okay, aber sie hat dem Date schon zugestimmt und meinte es sehr ernst. Ich schreibe ihr täglich und wir telefonieren bis in die Nacht. Soll ich nun etwa zur Polizei gehen?
Ganz sicher.
Was sollst du machen? Aufwachen. Oder dir bessere Trollgeschichten ausdenken,
Garnicht
aber Lehrer/Schüler-Verhältnis kennt seine Grenzen.
Wen du Lust auf Rechtliches hast:
"Selbst wenn der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs fallen gelassen wird, und unabhängig von Alter und Umständen der Tat, wird sexueller Kontakt zwischen Lehrer und Schüler als schweres Dienstvergehen gemäß § 13 Abs. 2 BDG mit der disziplinarischen Höchstmaßnahme, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, geahndet."
Sie ist nicht VERBEAMTET. sie ist queereonstiger bzw. Studiert noch /referendariart
0100010001001