Heiraten für Aufenthalt?

5 Antworten

ist derjenige schon in Deutschland? Mit welchem Aufenthaltsstatus? Wurde er bereits zur Ausreise aufgefordert?

Mit einmal kurz heiraten ist es übrigens nicht getan. Er bekommt meist zunächst 1 Jahr, dann 3 Jahre Aufenthalt. Da muss dann jedes Mal der Partner dabei sein und der Ausländerbehörde bestätigen, dass die Ehe noch geführt wird. In der Ehe ist man gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Es wird zunehmend überprüft, ob man auch wirklich eine eheliche Beziehung hat, inkl. der Möglichkeit von Befragungen und Hausbesuchen. Da wird dann durchaus geprüft, wie viele Zahnbürsten im Putzbecher stehen, ob die Klamotten des Partners im Schrank liegen, bei Befragungen muss man schon mal z.B. Auskunft geben über die Farbe des Geschirrs, die Anzahl der Türen in der Wohnung usw. Beide Partner werden dazu getrennt befragt, so dass sie sich nicht absprechen können. Ich habe das alles durch und habe eine ganz normale Liebesbeziehung gehabt. Für Papiere hätte ich den ganzen Zirkus nicht mitgemacht.

So eine Möglichkeit gibt es nicht. Die Person muss im Heimatland bei der deutschen Botschaft ein Visum zur Eheschließung beantragen und dann regulär einreisen.Was man dafür braucht, steht hier:

https://germania.diplo.de/blob/1596866/56a7411f6b228442a14af7220c5d5522/eheschliessung-data.pdf

Warum sollte jemand übrigens nur auf diese Weise "hier bleiben" können? Dass er es nicht kann, deutet ja schon darauf hin, dass sein Asylantrag abgelehnt wurde und er auszureisen hat.

Selbst eine Hochzeit genügt dafür nicht unbedingt, allemal, wenn die Behörde Grund zur Annahme hat, dass es sich um eine Scheinehe handelt.

musso  07.11.2022, 09:31

dann wird das geprüft

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HugoHustensaft  07.11.2022, 09:32
@musso

Ja, dann wird das geprüft - und wenn man zu dem Schluss kommt, dass gar keine eheliche Gemeinschaft gebildet werden soll, führt das auch zu keinem Aufenthaltsrecht.

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musso  07.11.2022, 09:34
@HugoHustensaft

ja, da muss man sich schon Mühe geben. Einfach mal ein bißchen Heiraten reicht nicht.

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Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich kenne aber einen Fall bei denen das Paar dann in Dänemark geheiratet hatte.

Durch die Scheinehe zur Aufenthaltsgenehmigung?
Durch eine Scheinehe ist es in der Regel nicht möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies ergibt sich aus § 27 Abs. 1a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dort heißt es, dass kein Familiennachzug gewährt wird, wenn eine Scheinehe besteht. Ebenso ist das der Fall, wenn ein Ehepartner zur Ehe genötigt wurde.
Rechtsfolgen einer Scheinehe
Grundsätzlich unterliegt die Scheinehe keiner Strafbarkeit. Diese ergibt sich erst durch weitere Tatbestände. Wird die Scheinehe nur geschlossen, um einem ausländischen Menschen den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, kann dies beispielsweise den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern erfüllen (Az.:2 b Ss 542/99).
Nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG sind außerdem unrichtige oder unvollständige Angabenstrafbar, wenn diese zur Erlangung des legalen Aufenthalts in Deutschland genutzt werden. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind vorgesehen. Falsche Angaben im Zusammenhang mit einer Scheinehe unterliegen einer Verjährung von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 S. 4 Strafgesetzbuch).

https://www.scheidung.org/scheinehe/