Hausverbot in privaten Haus?
Hey!
mir kommt grad folgende Frage in Sinn:
Angenommen Person A hat eine feste Freundin (B) und diese hält sich immer in seinem Haus auf (das Haus gehört aber rechtmäßig seinem Vater, der ausgezogen ist, aber A's Mutter, seine Schwester sowie ihn dort wohnen lässt aus Anstand) wenn er arbeiten ist und schläft auch dort.
Nun will aber seine Mutter, dass B das Haus verlässt, um in ihre eigene Wohnung zurück zu kehren, jedoch hat sie keinen triftigen Grund genannt, warum B gehen soll.
Kann die Mutter ein Hausverbot aussprechen, auch wenn das Haus rechtmäßig dem Vater gehört? Weil das würde ja dann in die Beziehung von A und B eingreifen, da diese sich nicht mehr bei ihm treffen könnten?
4 Antworten
Die Freundin ist offenbar in das Haus eingezogen, ohne zu fragen...
Wenn der Vater ausgezogen ist und der Mutter mit den Kindern das Wohnrecht überlassen hat, dann hat die Mutter als Haushaltsvorstand das Hausrecht.
Wenn der Sohn Übernachtungsbesuch hat, gehört es sich, zuvor zu fragen!
Und die Mutter muss es schon gar nicht dulden, dass sich eine fremde Person auf Dauer in ihrem privaten Umfeld einnistet.
Der Sohn kann die Freundin auch in ihrer Wohnung besuchen - oder zu ihr ziehen.
Wenn Kinder flügge werden, sollten sie auch für ihren Kram selbst verantwortlich sein und nicht Hotel Mama doppelt beanspruchen!
Tatsache ist doch, dass sich B dauerhaft dort aufhält, ohne die Mutter gefragt zu haben. Und wenn die das nicht will - und dafür wird sie Gründe haben - sollte B das respektieren. Auch die Mutter hat ein Recht auf Privatsphäre.
Deine Mutter hat quasi die Wohnung von deinem Vater gemietet oder überlassen bekommen. Somit hat sie das Hausrecht übertragen bekommen, es ist ihr Wohnraum. Als Sohn hast du dich dem zu fügen. So einfach ist das.Es ist ihr Wohnraum und sie hat Hausrecht und kann demnach auch Hausverbote erteilen. Es ist auch gar nicht gesagt, dass du wirklich mal das Haus erbst. Vielleicht überkommt es deinen Vater mal und er verkauft es. Noch gehört dir gar nichts. Auf ein mögliches Erbe hat man noch kein Hausrecht.
Ja. Als Mutter hat sie auch einen Erziehungsauftrag. Und wenigstens in ihren eigenen vier Wänden darf sie bestimmen, wer ihr Gesellschaft leistet und wer nicht. Ein Vermieter hat auch kein Besitzrecht an vermiteten Räumen, auch wenn er Eigentümer ist. Er darf nicht einmal ohne die Erlaubnis der Mieter die Räume betreten.
Egal. Dein Vater ist Eigentümer. Deine Mutter ist Besitzer. Und du bist nur Anhang, der vielleicht mal, oder vielleicht auch nicht, erbt. Hier hat der Besitzer alle Hausrechte. Theoretisch könnte sie dich sogar bitten auszuziehen. Du bist ja volljährig, sie muss dich nicht mehr hüten.
Ja, kann sie.
Besitzer haben Hausrecht, nicht Eigentümer.
Eigentümer geben es ab, wenn sie jemandem den Besitz überlassen.
Na die Rangfolge wäre ja so, dass wenn der Vater ablebt, es die Kinder erben. Die mutter hatte ja nie anrecht aufs haus
Darf sie, wenn eine (mglw stillschweigend erteilte) Vollmacht vorliegt.
Das Haus ist ja nicht in ihrer Vollmacht, sondern in den Händen des Vaters. Die Kinder würden es erben wenn er mal stirbt. Die Mutter hat sogesehen kein Anrecht aufs Haus
Das spielt keine Rolle. Ich kann jedem eine Vollmacht erteilen, etwas für mich zu tun. Eine Generalvollmacht ermächtigt zu mehr Möglichkeiten und eine Prokura zu noch mehr!
Nja die Kinder sind ja aktuell mit Eigentümer. Wenn diese sich bzw A dagegen ausspricht? Ist dies nicht möglich? :o
Und der Typ hat sogesehen kein Anrecht in fremden Häusern zu sein.
Sind die Kinder im Grundbuch mit eingetragen (bspw weil die leibliche Mutter verstorben ist) und volljährig? Trifft einer der Punkte nicht zu, haben die Kinder soviel, wie wenn sie sich in der Dusche in die Tasche greifen .... Nichts!
Also das Haus wurde vom Opa erbaut, dieser starb mit seiner Frau und das Haus ging seinen sohn (der Vater von A). Dieser zog jedoch aus, behielt aber das alleinige Recht am Haus (bis er eben stirbt) und dies wird erst nach seinem Tod an die Kinder abgegeben, die mit im Testament angegeben sind. Von der Mutter ist da nichts zu lesen.
Dann hat das Kind zum aktuellen Zeitpunkt ... Das mit der Dusche 😉
Aber die Mutter hat aktuell das Wohnrecht und ist Haushaltsvorstand.
Das Erbrecht tritt erst im Erbfall in Kraft.
Greif Dir in die Hosentasche, wenn Du duschst. Dann hast Du ... Genau .... Nix ;)
Die Kinder sind alle volljährig und B hatte nie angekündigt dort einzuziehen geschweige denn vorgehabt :)
B hatte mal vorgeschlagen Kostgeld zu zahlen, jedoch ist die Mutter ohne Antwort einfach abgedampft