Hausdurchsuchung wegen §§ 173 Abs.1, 176c Abs.1 Ziff.2 STGB. Angeblich Beischlaf mit Tochter. Muss ich eine Klage erwarten?
moin,
ich versuche meine Frage mal ganz kurz zu halten.
Ich hatte am 21.05.25 eine Hausdurchsuchung wegen angebliche §§ 173 Abs.1, 176c Abs.1 Ziff.2 STGB
(Ermittlungsverfahren wegen sex.Missbr. An minderjährigen Tochter).
Die Anordnung beruht auf den §§98, 102 StPO.
Der Beschuldigte ist verdächtigt. Seit ,Jahren den Beischlaf mit einer minderjährigen Person zu vollziehen.
Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß §§ 173 Abs.1, 176c Abs.1 Ziff.2 STGB
Tatverdacht:
Der Tatverdacht beruht auf den bisherigen polizeilichen Ermittlungen..
So schrieb der Beschuldigte in dem Telegramchat xyz (Der Telegramchat war wohl im Beschuss von der Behörde) ! " "Ich schlafe mit meiner Tochter schon seit Jahren" "
weiter steht im Beschluss als Begründung:
Zwar ist eine weibliche minderjährige Person unter der Anschrift des Beschuldigten nicht gemeldet, jedoch (kurz Sohn).
""Jetzt wird es noch besser.""
Es ist möglich, dass der Beschuldigte falsche Angaben hinsichtlich des Geschlechts gemacht hat. Zudem besteht die Möglichkeit. Dass sich dort ein Mädchen aufhält, dessen Geburt nicht aktenkundig gemacht wurde. (wo holt der Beamte die Vermutung her ?)
Darauf beruht die Durchsuchung !!
Also haben Sie Handy etc. mitgenommen. Könnten ja strafbare Fotos darauf sein (Sind nicht, den ich verurteile solche Fotos) ....
Tatsache ist: Meine Tochter ist 25, verh. und hat Kinder und wohnt von mir 300 Km entfernt. Zu dem angeblichen Tatzeitraum war sie 23J.
.Und NEIN ich wiederhole und NEIN wir hatten NIE SEX zusammen. Nicht gestern, nicht heute, nicht morgen.
... Ja ich habe diesen Satz dennoch im Chat geschrieben, das streite ich nicht ab. ! Ist auch nicht verboten, hatte aber einen anderen Hintergrund.
Warum?
Ich vollziehe den Beischlaf mit meiner (ex) Schwiegertochter schon seit Jahren (seit ihren 21. Lebensjahr) und auch für mich kurz genannt von mir Tochter. (Papa / Tochter Fetisch). Da es ja ein Telegramchat Unterhaltung war, und sie schon immer automatisch Tochter nannte, dachte ich mir nichts dabei statt Schwiegertochter halt Tochter zu schreiben. Ich konnte bis dato nicht ahnen, dass dieses so eine Auswirkung hat..
Natürlich kann das auch meine Tochter bestätigen, dass wir keinen Beischlaf hatten , und meine Schwiegertochter kann bestätigen, dass ich mit ihr schlafe und sie halt auch Tochter nenne.
Jetzt warte ich auf meine Vernehmung, damit ich es aufklären kann.
Im Weiteren stelle ich mir die Frage, ob ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen soll.. ?
Denn mit der Aussage meiner Tochter klärt sich alles eigentlich alles auf.. Ich hoffe dann auf eine Einstellung von meinem kuriosen Fall, was meint Ihr....
8 Antworten
Jetzt warte ich auf meine Vernehmung, damit ich es aufklären kann
Davon ist grundsätzlich abzuraten, insbesondere bei einem derart schwerwiegenden Vorwurf. Eine polizeiliche Vorladung ist für den Beschuldigten nicht bindend, eine mündliche Einlassung im Ermittlungsverfahren regelmäßig nicht ratsam.
Wende dich bitte an einen Verteidiger und gib mit diesem eine schriftliche Einlassung bzw. Verteidigungsschrift gegenüber der StA ab, in welcher der Sachverhalt, wie von dir geschildert, aufgeklärt und die Einstellung gem. § 170 II StPO angeregt wird. Nach Möglichkeit sollte dies, auch wenn der Sachverhalt für dich augenscheinlich bereits klar ist, auf Grundlage von Akteneinsicht erfolgen.
Sofern du niemanden kennst, der dich verteidigen kann und hierzu auch bereit ist, wäre im Zweifel immer ein Fachanwalt für Strafrecht ein geeigneter Ansprechpartner. Unterstützung solltest du dir möglichst frühzeitig suchen, nicht erst, wenn du wieder etwas von einer Ermittlungsbehörde zu hören bekommst.
LG
Du sagst absolut nichts ohne einen Anwalt für Strafrecht! Ich rate dir dringendst keinerlei Angaben, außer zu deiner Person zu machen, zu denen du verpflichtet bist.
Es gab 2018 schon mal einen Fall, bei dem eine Aussage zu einer Durchsuchung führte, deren Beweise auch geltend gemacht wurden.
Die Aussage deiner Tochter wird zum Teil aufklären, allerdings kann ein übereifriger STA durchaus deinen Sohn (ich weiß nicht, wie alt er ist) durch die Mangel drehen um zu schauen, was Papa denn mit ihm gemacht hat.
Noch mal: such dir umgehend einen Fachanwalt für Sexualstraftaten in dem Bereich und lass dich dort beraten!
Auch hier wäre der 176 ff raus, nur mal am Rande, aber das interessiert die STA erstmal nicht. Gott, wegen eines Satzes, der jedweder Grundlage entbehrt so ein Theater.
Ich bin vom glauben gefallen, diese Begründung zu lesen...
Ich rate Dir ernsthaft dazu, Dich an einen Fachanwalt (Strafrecht) zu wenden, bzw einen Strafverteidiger zu engagieren (mandatieren) und dies möglichst zeitnah, damit er Deine Interessen vertreten kann (gerade auch hinsichtlich der Vernehmung).
Der Tatvorwurf ist keine Bagatelle, die Strafandrohung ist oberhalb der Strafen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Da ist anwaltliche Vertretung dringend geraten. Und zwar zügig.
Sollte kein Problem sein, wenn es genau so abgelaufen ist wie du es erklärt hast.
Das Problem ist das langwierige Ermittlungs und Auswertungsverfahren und vor allem könnte die STA den Sohn vernehmen lassen und ihn mit den Vorwürfen konfrontieren, bzw. den ganzen Mist noch höher kochen, als er ohnehin schon ist. Gott, wie mich die übereifrige STA manchmal ankotzt. Die wirklichen Täter lassen sie laufen, aber so nen Satz werten die aus und springen vor Übereifer aus dem Jackett.
Natürlich warum sollte ich die Unwahrheit schreiben, bringt doch nix..
ja weiß ich nicht haha, hol dir aber sofort einen Anwalt, ich hoffe mal du hast ekne Rechtschutzversicherung
Mein Sohn ist 21 und zur Tatzeit 19...!