Fragen zu Inzuchtgesetzen?
Im StGB heißt es:
"Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist."
Ich frage mich: Wie kann denn ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen leiblichen Verwandten erlöschen?
Es heißt auch: "Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen."
Adoptivkinder sind vor dem Gesetz mit leiblichen Kindern gleichgestellt, hier steht allerdings explizit leibliche Geschwister drin.
Darf man mit seinem Halb-Adoptiv Bruder schlafen, wenn man nicht zusammen aufgewachsen ist? (Vater und alte Frau haben ihn adoptiert und sich vor meiner Geburt getrennt, ich habe ihn erst kennen gelernt, als ich 16 war)?
9 Antworten
Was spielt das für dich eine Rolle? Du musst es ja nich rumerzählen, dann passiert auch nichts. Wenn du ihn liebst oder dich zu ihm anderweitig hingezogen fühlst würde ich die gesetzte ignorieren.
Wie schon an anderer Stelle erwähnt: Das Gesetz ist aus Uralten Zeiten, als man noch an Missgeburten glaubte!
Schon seit Jahrzehnt, weiss die Wissenschaft, dass dies NICHT Wahr ist, denn die Gen-Defekte/Missgeburten sind bei Inzucht nicht relvant höher als bei anderen!
Hallo Daisy337,
zunächst einmal muss man das Strafrecht (StGB) vom Bürgerlichen Gesetz (BGB) völlig trennen - Beide haben eine völlig andere Definition!
Im BGB sind Verbote und Rechte definiert, aber KEINE Starfen für Vergehen,Straftaten - im StGB sind NUR Strafzumessungen definiert!
Im BGB sind nicht immer strafverfolgungswürdige Handlungen aufgeführt, wenn sie auch verboten sind.
Da es in Deutschland zwei Arten der Strafverfolgung gibt, zum einem die > Strafverfolung von Amtswegen< und zum anderem, die >Strafverfolgung auf Antrag (vom Geschädgten)<, erklärt sich das Warum nicht immer eine Strafverfolgung erfolgt.
In der rechtlichen Definition von Sex in Verwandtschaft gibt es auch wieder Unterschiede, welche da wären, wie Inzucht oder Inzess.
Das eine ist das Kinderezugen (Inzucht) und das andere eben nur der Sex alleine - OHNE Zeugung!
Bis auf die Schwägerschaft sind die sonstigen Verwandtschaftsverhältnisse rechtlich auflösbar - auch die Mutter-/Vaterschaftsverhältnisse.
Der Gesetzgeber unterscheidet da vom Tatsächlichem und Rechtlichem.
Tatsächlich ist der leibliche (!) Vater zwar weiterhin der Leibliche, ABER rechtlich nicht ehr, wenn es durch ein Gericht "getrennt" wurde.
Dann ist er "nur" noch der Erzeuger gewesen.
Gleiches gilt für Mütter, da eben als leibliche (!) Mutter genannt.
Inzucht besteht nicht, unter Geschwistern, wenn sie verschiedene LEIBLICHE Väter haben, also nicht das selbe "Familien-Blut" haben, analog bei Mütter.
Ebenso ist es auch kein Inzess.
Aber, Sex oder auch Kinderzeugung ist z.B. mit der Nichte oder dem Neffen nicht strafbar, sie dürfen sogar heiraten.
Adobtivkinder sind demzufolge keine leiblichen Kinder und sexuelle Handlungen unter den "Geschwistern" nicht strafbar.
Anders, wenn die Adoptiveltern sexuelle Handlungen mit den Adoptievkindern begehen, da ist nicht das Inzess-/Inzucht-Verbot, sondern das Gesetz der (besonderen) Schutzbefohlenden zuständig.
Dieses Gesetz greif auch bei sexuellen Handlungen von Erwaxchsenen, welche Kinder/Jugendliche zur Betreung haben (Heime, Gindergärten, Krankenhäuser, kirchliche Organisationen, etc.).
Ich hoffe dir geholfen zuhaben und Du siehst nun etwas besser die Lage.
Ich darf meinen Neffen heiraten? Verwechselst du das nicht mit Cousin?
NEIN! Es ist vom Gesetzgeber ausdrücklich NICHT verboten mit Nichte/Neffen Sex zuhaben, gar Kinderzeugen oder heiraten.
Solche "Partnerschaften" gibt es in Deutschland schon sehr lange und nicht wenige.
Dem Gesetzgeber geht es nicht um Sex, Heirat oder Kinder dadurch, sondern ausschliesslich um die "Blutvermischung" von Familienmitgliedern. Dies stammt noch aus "ur"-alten Zeiten, als man glaubte, das dadurch Erbschäden/Missgeburten entsethen.
Heutzutage sind Wissenschatler schon eher davon überzeugt, dass dies gar nicht der Fall ist, weil die Zahl der Erb-Defekte nicht so erhöht ist, wie bei Familien-Blutsfremde Mischungen.
Das ist nicht wahr!
Die Wahrscheinlichkeit bei "normalen" Kindern auf einen schädlichen Gendefekt liegt etwa bei drei Prozent, bei aus Inzucht entstandenen Kindern bei 30 - 50 Prozent, je nach Erbanlagen der Eltern.
Und das habe ich nicht aus dem Internet, sondern von einem promovierten Humangenetiker!
Klar, auch Wissenschaftler (wie auch viele Ärzte) bilden sich nicht weiter oder zu mindest nicht dermassen, dass sie auf dem NEUSTEN Stand sind - denn es gibt keine gesetzliche "Weiterbildungspflicht"!
Es gibt entsprechend den Diziplinen sogen. "Journals", welche die neusten Erkenntnisse über die entsprechende Thematik beschreiben. Diese Erkenntnisse weden VOR der Veröffentlichung von mehreren anderen Wissenschaftler/innen genau geprüft - man kann also davon ausgehen, dass das darin beschriebene schlüssig und stimmig ist, also der Realität entspricht!
Hättest Du da vielleicht eine Quellenangabe oder kannst das selbst erklären?
Ich meine, es ist doch logisch, dass die Wahrscheinlichkeit auf die gleichen Gendefekte bei Blutsverwandten viel höher ist und gerade dadurch eben auch rezessive Erbinformation so weitergegeben wird, dass sie sich auch im Phänotyp äußert.
Das soll kein Angriff sein, ich bin nur neugierig, wie Deine Wissenschaftler das wiederlegen wollen!
Der Glaube, dass es wesentlich mehr "Misssgeburten" gibt, bei Inzucht, kommt aus der Zeit der Neuaufklärung, als man anfing zu daran zu forschen ( man hatte aber nicht die technischen Mglichkeiten und Erkenntnisse der heutige Zeit, wie DNA/DNS, Mikrobiologie,etc.) und wurde xtrem Verstärkt durch die "Braune Zeit" (1932-1945) seine Wahn-Rassentheorie.
Wenn man die Geschichte der Menschheit zurück blickt, dann wird man feststellen, dass es schon immer Inzucht gegeben hat - bis in die höchsten Häuser, sogar in den bei Pharaonen, Könige, Kaiser, etc. Von daher ist nicht ein einziger Fall bekannt, wo es eine tatsächliche "Misssgeburt" gab, welche man auf Inzucht berufen konnte!
Zu empfehlen ist da z.B. die Menschengeschichte zu studieren oder "Medical Tribune", "Sience Tribune", etc.
Musste mit "sss" schreiben, da Server sonst nicht angenommen hätte.
Hast Du nicht verstanden, was ich meinte? Ich wollte eine wissenschaftliche Grundlage, dass es Deiner Meinung nach nicht so ist, hast Du schon mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht. Und das Wort "Misssgeburt" finde ich jetzt doch sehr hart für Gendefekte und Mutationen jeder Art...
Aber egal, ich bin immer aufgeschlossen, Neues zu lernen, doch wenn Du das weder wissenschaftlich fundiert erklären noch eine Quelle angeben kannst, ist das hier wohl Zeitverschwendung.
Du hast meinen Kommentar entweder nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden/interpretiert, daran liegt es!
Obwohl ich schon sehr weit in der Geschichte zurückgegriffen hab, um es dir so einfach wie möglich zumachen, es zu verstehen.
Wenn Du den Kommentar genau gelesen und verstanden hättest, dann würde dir klar sein in welchem Kontext ich den Begriff "Misssgeburt" gesetzt habe!
Insofern ist es Zeitverschwendung -RICHTIG!
Wie kommst Du denn auf den Einfall, Vererbungslehre durch ein paar historische Fakten erklären zu wollen? Die Mendelschen Regeln sind doch im Grunde ganz simpel.
Ich denke nicht, dass alle aus Inzest entstandenen Kinder mit Behinderung zur Welt kommen. Es geht mir um Genmutationen und Defekte jeder Art.
Es ist doch logisch, wenn z.B. ein Gendefekt rezessiv vererbt wird und z.B. zwei Geschwister, die beide Merkmalsträger sind, ein Kind zeugen, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind ebenfalls Merkmalsträger ist, bei 100%.
Wenn dagegen eins dieser Geschwister ein Kind mit jemandem Zeugt, der kein Merkmalsträger ist, liegt die Wahrscheinlichkeit, je nach Genotyp, zwischen 0 und 50%.
Damit will ich sagen, die Wahrscheinlichkeit, dass Blutsverwandte die gleichen Gendefekte haben oder sie auch nur rezessiv im Genotyp, also nicht nach außen sichtbar, tragen, ist doch viel höher als bei zwei Nicht-Verwandten.
Verstehst Du, was ich meine, oder ist Dir das zu hoch? (Nicht als Beleidigung auffassen, viele verstehen das nicht, nur sollten sie dann vielleicht nicht jeden Mist glauben.)
1)Wieso sollte man?
2)Glaube nicht
Wenn er adoptiert ist, seid ihr ja keine leiblichen oder in diesem Fall halb-leibliche Geschwister. Dann dürft ihr mit einander verkehren, wie immer ihr wollt.
Im Gesetz geht es um genetisch nahestehende Personen. Adoptivgeschwister sind da nicht gemeint, weil sie nur rechtlich, nicht genetisch, den leiblichen Kindern gleichgestellt sind.
Mit dem Adoptivbruder darfst du, wenn ihr nicht verwandt seid
Das Kind wirds dir danken. Es gibt einen guten Grund für diese Gesetzgebung.