in welchem verwandtschaftsgrad stehe ich zu meinem Halbonkel?, dürfen wir uns lieben?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage ist in dem Fall schwer zu beantworten. Sexuelle Handlungen unter Eltern und Kindern sowie unter Geschwistern sind verboten. Sexuelle Handlungen bei Verwandten zweiten Grades, z.B. Cousine und Cousin, sind dagegen erlaubt. Zählt Dein Halbonkel als Verwandtschaft ersten oder zweiten Grades?............Andererseits wird es so oder so viel Stress in der Familie geben, der auch in Jahrzehnten nicht vergessen sein wird. Ob Eure Liebe so lange dauert?.......Ist es euch den Ärger mit der Familie wert?.......Und wie alt bist Du denn?............Nur bei sehr tiefen Gefühlen, die die Jahre auch überdauern bzw. von denen man annimmt, das sie es tun, wäre es mir persönlich wert, einen solchen Aufstand zu provozieren.

Seelenfreund 
Fragesteller
 26.12.2009, 10:52

das war nicht meine Frage, ich will nur wissen in welchem Verwandtschaftsverhältnis wir stehen. Ob Probleme auf uns zukommen ist eine andere Sache. Danke

0
Seelenfreund 
Fragesteller
 27.12.2009, 11:55
@Seelenfreund

der link hat mir sehr geholfen. Wir sind auf jeden Fall rechtlich abgesichert, falls wir uns auch auf körperliche Liebe einlassen.

Vielen Dank nochmals und noch einen schönen Tag

0

Den Antwort nach besteht in Deutschland ein großes Missverständnis darüber, was als Inzest überhaupt strafbar ist.
Die Strafbarkeit von Inzest ist in § 173 StGB geregelt. Nach dieser Vorschrift machen sich wegen Inzest nur folgende Personengruppen strafbar:

  1. Verwandten in gerade Linie (also: Großeltern ---> Eltern ---> Kinder, ---> usw.) und
  2. Verwandte in unmittelbarer Seitenlinie (also Geschwister und Halbgeschwister.

Ein Beischlaf zwischen Onkel/Tanten und Neffen/Nichten fällt somit nicht unter die Strafbarkeit nach § 173 StGB. Überhaupt ist der Sinn des strafrechtlichen Überbleibsel der Inzestvorschrift in Deutschland in der strafrechtlichen Literatur höchst umstritten. War sich hierfür näher interessiert, hier ein Link zu einem sehr interessanten Aufsatz: http://dejure.org/dienste/internet?udovetter.de/lawblog/KritV1-2006S68-80_Web.pdf

InfoDieter  27.12.2009, 12:26

Habe gerade festgestellt, dass sich die Pdf-Datei hier nicht öffnen lässt. Daher hier nochmal die Seite zur Literaturübersicht zu § 173 StGB. http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html Der Aufsatz kann dort unter folgenden Link heruntergeladen werden: # § 173 StGB - Eine kritische Betrachtung des strafrechtlichen Inzestverbots PDF-Format von Ali Al-Zand; Jan Siebenhüner (Aufsatz, PDF-Format) KritV 2006, 68

0

Also habt ihr Beide den selben "Opa",ich würde damit keine Beziehung eingehen,jedenfalls keine wobei Kinder entstehen könnten!

Seelenfreund 
Fragesteller
 26.12.2009, 13:55

wir hatten sicher nicht denselben Opa, wenn sein Vater mein Opa war

0
Seelenfreund 
Fragesteller
 27.12.2009, 11:52
@kaesbrot

was bitte ist daran noch schlimmer? Hab jetzt Gottseidank eine rechtlich sichere Auskunft bekommen in der ich sehen kann, dass wir nichts verbotenes tun falls wir es tun. Mach Dich mal vorher schlau, bevor Du beleidigende Kommentare sendest. Schönen Tag noch

0
jumba  28.12.2009, 13:47
@Seelenfreund

ihr seit verwandt miteinander u. somit zählt es unter inzest. es ist krank. sorry. vielleicht suchst du dir mal einen psychiater.

0

Waren also die Ägypter Jahrhunderte von Jahren auch krank wenn diese ihre Kinder zeugten ???? Da gab es keine Fehlgeburten und Inzest war völlig normal

wie die rechtliche Seite der Angelegenheit zu beurteilen ist möchte ich hier gar nicht kommentieren - aber überlege eines: Dein Halbonkel hat als Sohn 50% des Erbgutes Deines Großvaters, Du selbst als Enkel weitere 25%, ergibt gemeinsames Erbgut von ca 40% und damit ein um das 3- bis 4-fach erhöhte Risiko eines genetischen Schadens bei etwaigem Nachwuchs.