Hausaufgabe über Ferien (Hessen)
Guten Tag,
Es sollte erwähnt werden, das ich im Moment die Einführungsphase (G8 --> Klasse 11) in einem hessischen Gymnasium besuche und 16 Jahre alt bin.
Das Problem, welches mich momentan beschäftigt lautet wie folgt:
Eine Lehrerin hat meinem Kurs diese Winterferien (Samstag den 21.12.13 um 18:04 Uhr) eine E-Mail geschrieben, dass mein Kurs die ersten Kapitel eines fremdsprachigen Buches bis zum erstes Montag nach den Ferien lesen solle.
Ich bin durchaus vertraut mit dem dazu gehörigen Gesetzesabschnitt (§ 28 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses; Unterpunkt (5)), wollte jedoch eure Meinung zu diesem Thema hören.
Meiner Meinung nach ist diese Hausaufgabe unzulässig, da obiger Gesetzesabschnitt dieses verbietet und zudem die Hausaufgabe schon während der Ferienzeit gestellt wurde. Beispielsweise hätte ich ja, direkt nach Beginn der Ferien, also Freitags nach der 3. Stunde, bis zum Sonntag Abend vor Schulbeginn in ein Gebiet ohne Internet-Verfügbarkeit (z.B. Berghütte) fahren können und hätte besagte E-Mail erst zu spät zum erledigen der Aufgabe bekommen.
ich danke euch schon im Vorraus für die hoffentlich hilfreichen Antworten und freue mich eure Meinungen zu diesem Thema zu hören.
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
8 Antworten
Ich denke mal, dass es eigentlich unzulässig wäre, wenn es bspw. eine schriftliche Hausaufgabe wäre. Jedoch sollt ihr ja ein Buch lesen, da bin ich mir dann auch nicht sicher, wie in solch einem Fall entschieden wird.
Allerdings kannst du ja sagen, dass du in den Ferien nicht in deine E-Mails geschaut hast.
Außerdem muss man die meisten Bücher ja sowieso nicht lesen, schließlich gibt es ja das Internet...^^
Wenn man nach der Schulordnung argumentiert (falls die überhaupt noch irgendjemanden interessiert), dann wäre diese Hausaufgabe dann wohl unzulässig.
meinen Französisch-GK zum Anfang der Q-Phase abwählen.
Dann einfach "durchschummeln" mit Inhaltszusammenfassungen aus dem Internet...^^
Erstmal, wenn du jetzt in der 11. Klasse in der Einführungphase bist, bist du in G9. 2. ist das Lesen von einem Kapitel des Buches eine Aufgabe die man über die Ferien Schülern zumuten kann, wenn du nicht der Meinung bist, lass dir was von deinen Eltern unterschreiben, das du keine Zeit hattest die Aufgabe zu bearbeiten.
Ich muss dir leider widersprechen, da mit der G8-Reform die 10. Klasse gestrichen wurde und ich somit in mit meinem 10. Jahr in der Schule, in der 11. Klasse bin.
Zum Rest:
OK, alles schön und gut, jedoch habe ich eine wesentliche Sache und eine nebensächliche Sache in meiner Frage vergessen.
Wir sollen dazu eine Art Leseprotokoll führen, in welchem wir das Kapitel in Inhalt, Personen und Orte zusammenfassen sollen (also eine zusätzliche schriftliche Aufgabe)
Es ist ein französisches Buch (nicht wie jeder denkt ein englisches) und ich werde meinen Französisch-GK zum Anfang der Q-Phase abwählen.
Also bei uns in Bayern sind die Ferien vor der Abschluss Prüfung abrbeits Ferien (nach meiner englisch Lehrerin) ich bin in der 10. Klasse und sie hat uns über die Ferien 7 WS zu machen die Abschluss Prüfung von 2008 und das listening von der Abschluss Prüfung von 2013. Also reg dich ab und mach es einfach ;)
.... Du hoffentlich kein Kleinkind mehr bist und dieses lautstarke "Mama...!", dass in Deiner Frage steckt nichts in der Oberstufe zu suchen hat. Du möchtest irgendwann mal Abitur machen, oder? Nun überleg mal, was Du in den Weihnachtsferien vor den Abiklausuren machen wirst? Du bist freiwillig in der Schule, keiner kann Dich zwingen Dir das noch drei Jahre lang zu geben, wenn es Dir zu viel Aufwand ist, ein Kapitel aus einem Buch zu lesen (auch wenn es ein französisches Buch ist) und Du Dir stattdessen ein Gesetzestexte raussuchst, die es Dir möglicherweise erlauben, Dich vor Deiner Arbeit zu drücken, würde ich mir das mit dem Abi nochmal gut überlegen. Du tust doch den Lehrern keinen gefallen, wenn Du dieses Buch liest, das ist ganz alleine Dein Problem.
Ich würde sagen, es spielt keine Rolle ob das formal alles konform mit dem Gesetz ist, Fakt ist, wenn du es nicht machst wird deine Lehrerin nicht erfreut sein. Man sollte immer darauf achten, seine Lehrer nicht unnötig zu verärgern.
Mit der zweiten Aussage gebe ich dir recht, manchmal sind Lehrer Tiere die es nicht mögen verärgert zu werden.
Bei der ersten Aussage muss ich die jedoch widersprechen, da dieses Gesetz gilt und Lehrer nicht gegen dieses verstoßen dürfen.
OK, alles schön und gut, jedoch habe ich eine wesentliche Sache und eine nebensächliche Sache in meiner Frage vergessen.
Wir sollen dazu eine Art Leseprotokoll führen, in welchem wir das Kapitel in Inhalt, Personen und Orte zusammenfassen sollen (also eine zusätzliche schriftliche Aufgabe)
Es ist ein französisches Buch (nicht wie jeder denkt ein englisches) und ich werde meinen Französisch-GK zum Anfang der Q-Phase abwählen.