Hauptmieterin, aber melde mich beim Bürgeramt ab?

2 Antworten

Hallo,

im Bundesmeldegesetz ist die Rede von "Beziehen" und "Ausziehen". Meines Erachtens entfällt bei Auszug also diese Meldeadresse, auch wenn du dort weiterhin einen Mietvertrag hast.

Von Experte Gerhart bestätigt

Ja klar. Man kann doch etwas mieten, ohne selbst dort zu wohnen. Wenn du also nicht mehr da wohnst, kannst du den Zweitwohnsitz auch abmelden. Musst du eigentlich sogar.