Hartz 4/Auslandsjahr?


18.11.2020, 12:25

Ich möchte jetzt nochmal anmerken, dass ich mich um das Geld kümmern werde, habe mich schon informiert wie viel das kostet.

9 Antworten

Im Grunde ginge das schon. Du fällst dann natürlich aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Deine Eltern bekommen dann also weniger Harz 4. Aber die Leistung für die bleibt bestehen. Eventuell wäre die Wohnung dann aber auch nur für die unangemessen groß.

Das Problem ist, das sowas verdammt teuer ist. Selbst wenn du für deinen Unterhalts dort dann während des Jahres arbeitest. Ein paar tausend Euro an Ersparnissen wirst du brauchen. Woher willst du das Geld nehmen? Vom Harz 4 Satz wirst du /deine Eltern das wohl kaum ansparen können. Und wenn du vorher arbeitest während du noch bei deinen Eltern wohnst wird davon ein Großteil auf deinen Bedarf angerechnet und es gibt entsprechend weniger Geld vom jobcenter

Als Mitglied einer BG, die auf Leistungen nach SGB II angewiesen ist, kannst Du kein Sabbatjahr einlegen und währenddessen weiter Leistungen beziehen.

Allerdings einen Bundesfreiwilligendienst oder ein FSJ kannst Du machen.

Um dir eine Antwort geben zu können, musst du erst mal genauer erklären, wie du dir das mit dem Geld für die Reise vorstellst!

Wie willst du - als Mitglied einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft - Tausende Euros für so eine Reise bekommen / ansparen?

Wenn du (bzw. deine Familie) so viel Geld hast/verdienst, dann wärt ihr doch überhaupt nicht Hartz IV -bedürftig und -berechtigt.

Also irgendwas passt da nicht.

gguuutxfragx387 
Fragesteller
 20.11.2020, 18:35

ich spare unglaublich viel

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Rubezahl2000  20.11.2020, 18:56
@gguuutxfragx387

Wenn du Ersparnisse hast, bist du nicht Hartz IV berechtigt. Wenn ihr diese Ersparnisse verschweigt, können erhebliche Konsequenzen folgen - insbes. für deine Mutter. Hoffentlich ist dir das klar.

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Solange DU keine Bezüge vom Amt bekommst, kannst du reisen wohin du willst. Aber ich bezweifle, dass du dir eine Japanreise unter den Vorausetzungen wirst leisten können.

gguuutxfragx387 
Fragesteller
 18.11.2020, 12:21

Was meinst du mit Bezüge?

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Agamemnon712  19.11.2020, 08:45
@gguuutxfragx387
Das wird dann wohl nichts, wenn das Geld auf mich angemeldet ist oder?

Das Geld ist nicht auf Dich "angemeldet". Deine Mutter bekommt es automatisch für Dich, wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.

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Agamemnon712  19.11.2020, 08:43

Gem. Interpretation der Fragestellung lebt der/die FS noch bei der Mutter und bekommt als SchülerIn automatisch ALG 2.

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Wie willst du denn ein Auslandsjahr finanzieren?

Da müsstest du schon einen äußerst guten Abschluss vorweisen können, um ein Stipendium zu erhalten. Und selbst damit sind ja keineswegs alle Kosten gedeckt.