Hartz 4 im selben Haushalt?

5 Antworten

Bis du 25 bist, bildest du so lange eine Bedarfsgemeinschaft (BG) mit deinem mitwohnenden Vater, bis du selbst genug Einkommen hast, schreibt SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3:

"(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

  1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten [...]

4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."

Zu dieser BG gehören auch noch der mitwohnende Partner deines Vaters (hier also wohl deine Mutter) und alle mitwohnenden Kinder unter 25 (außer jener Kinder, die selber genug verdienen und deshalb kein ALG II mehr kriegen).

Entscheidend für die Höhe deines ALG II sind

  1. das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder deiner BG
  2. und der Bedarf aller Mitglieder deiner BG.

Wenn das Jobcenter dir glaubt, dass die alle zu wenig Einkommen und fast kein Vermögen haben, dann ist gut!

Wenn nicht, hast du laut SGB I § 60 Angabe von Tatsachen

"1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind

4. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen."

"Beweismittel" können Kontoauszüge sein. Hast du bessere, um so besser ;-)

Und falls du schon 25 bist, lies dies, wobei es auch auf Kontoauszüge ankommen könnte:

Fraglich bleibt dann nur noch, ob SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit Absatz 5 für dich greift und was man dagegen tun könnte:

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Was war denn dann bisher mit Nachweisen von dir ?

Wenn du mit deinen Eltern einen Haushalt bewohnst und min. 25 bist, verheiratet oder min. ein eigenes Kind im Haushalt hast, dann würdest du schon einmal eine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) im Haushalt der Eltern bilden.

Auch wenn du genug anrechenbares Einkommen hast, um deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll selber zu decken, würdest du als unter 25 jähriges Kind aus der BG - der Eltern raus sein.

Zumindest in den ersten Fällen müsstest du keine Nachweise erbringen, im letzten Fall unter 25 käme es darauf an, ob man eine Ausbildung macht, denn dann würden die Eltern noch Kindergeld beziehen.

Das Kind könnte dann also auch auf Grund seiner anrechenbaren Nettovergütung + Kindergeld aus der BG - der Eltern raus sein, aber solange das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung sein Kindergeld noch benötigt, würde es auch zur Mitwirkung verpflichtet sein.

Denn nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches das Kind dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, würde wieder zum Einkommen eines Elternteils und das würde dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.

Es müssten dann also auch Nachweise erbracht werden, wenn die Eltern für das Kind keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommen, diese Pflicht würde erst dann entfallen, wenn das Kind seinen Grundbedarf ohne einen Cent vom Kindergeld decken könnte.

Würdest du also schon min. 25 sein, dann bildet du deine eigene BG - und musst dann einen eigenen ALG - 2 Antrag stellen und entsprechende Nachweise erbringen, dir stünden dann derzeit min. 446 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt zu + dein KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt ergibt den KDU - Kopfanteil, dazu käme dann min. noch dein KK - Beitrag.

Eine gemeinschaftliche Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft in diesem Fall aufgrund des Verwandtheitsgrades bist du nur dann, wenn man füreinander einsteht. Tut man das nicht, gilt man als eigene BG bzw. muss dieses beweisen. Eigentlich sehr einfach.

Bedeutet in eurem Fall: Wenn Ihr nicht füreinander einstehen wollt (gemeinsam Wirtschaften), dann darf das JC euch nicht pauschal in eine BG oder in eine HG stecken. Dann würde ich dagegen Widerspruch einlegen & begründen.

Fordern kann das JC viel. Bekommen muss es aber nicht alles.
Wenn das JC Kontoauszüge etc. über dich von deinen Eltern fordert, würde ich auch schreiben dass du dazu weder Zugang noch berechtigt bis über die Unterlagen dieser zu verfügen & schon gar nicht herausgeben darfst. Sie mögen sich an deine Eltern wenden.

Deine Eltern machen dann, wenn das JC ankommt, das ganze genau anders herum. Das gilt zb. auch als Beweis bzw. eine Bekräftigung einer eigenen BG.

In der Regel werden die Kontoauszüge aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verlangt.

Verlangt werden ggf. auf die Auszüge anderer Personen aber man muß nicht jedem Verlangen nachkommen :)

Falls Du nch zu Hause wohnst, wovon ich anhand Deiner Fragestellung ausgehe - wie alt bist Du?

Falls Du unter 25 Jahren alt sein solltest, brauchst Du ggf. keinen eigenen Antrag auf ALG 2 zu stellen, da Du alters- und situationsbedingt automatisch Mitglied der BG sein solltest.

Es geht nicht um die Hausbewohner, es geht um die Leute, mit denen du direkt in der Wohnung zusammen wohnst.

Wenn Du also eine abgeschlossene eigene Wohnung hast, mit Kochzeile Bad etc, so als ein eigener Hausstand musst nur für dich einstehen.

Wenn du mit deiner Family in einem Haushalt zusammen wohnst, also Wäsche waschen Essen kochen und so weiter zusammen, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und du musst dich mit deinem Vater und den anderen zusammen registrieren.


Comp4ny  15.01.2021, 19:53
Wenn du mit deiner Family in einem Haushalt zusammen wohnst, also Wäsche waschen Essen kochen und so weiter zusammen, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und du musst dich mit deinem Vater und den anderen zusammen registrieren.

Das ist so pauschal nicht richtig.
Eine gemeinschaftliche Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft in diesem Fall aufgrund des Verwandtheitsgrades bist du nur dann, wenn man füreinander einsteht. Tut man das nicht, gilt man als eigene BG bzw. muss dieses beweisen. Eigentlich sehr einfach.

Ich wohne zb. bei meinen Eltern, beide Berufstätig, habe nur ein "eigenes Zimmer", wobei es hier eher das Schlafzimmer ist. Wir haben zwar 2 WCs, 2 Waschmaschinen & 1. Trocker, das was das JC aber auch nicht weiß weil es nicht relevant ist, aber der Rest wird geteilt.

Und ja ich bekomme auch Miete (250 €) für dieses "Zimmer" bis ich eine eigene Wohnung wieder habe.

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