Handygarage in Berufsschule?
Hallo Zusammen,
meine Berufsschule hat eine Handygarage eingeführt, wie bei jeder Handygarage muss man es am Anfang des Unterrichts abgegeben und man kriegt es am Ende wieder.
Jetzt hab ich aber dazu einige Fragen..
In der Berufsschule ist man teilweise oder sogar häufig schon 18, ist das also immer noch rechtens das Handy abzunehmen? Desweiteren übernimmt die Schule nach Hausordnung keine Haftung. Ist das so rechtens?
Vor allem in einem IT Beruf finde ich das Quatschig aber was sagt die Rechtslage
6 Antworten
In der Berufsschule ist man teilweise oder sogar häufig schon 18, ist das also immer noch rechtens das Handy abzunehmen?
Was hat das alter damit zu tun? Wenn in der Schulordnung Handy im Unterricht verboten sind, sind sie für alle verboten. Es steht dir übrigens frei, dein Handy Zuhause zu lassen. Dann müsstest du es nicht in die Handygarage tun.
Mit 18 kann man selbst entscheiden und dann ist es nicht gerechtfertigt einem das abzunehmen
Klar kann man entscheiden. Die Entscheidung ist "Ich stell das Handy in die Garage und nehme am Unterricht teil" oder "Ich stell das Handy nicht in die Garage und fehle unentschuldigt am Unterricht".
Yo! Raps! Ich hatte ja keine Ahnung, was eine Handygarage sein soll, aber hier hab ich gut gelacht: https://www.nuernberg.de/internet/berufsschule_1/handygaragen_sj2024_25.html
Die Rechtslage sagt, dass du das tun musst, was die Schule mit dir vereinbart hat. Du folgst deren Anordnungen und hast keine Probleme.
Du lernst den IT-Beruf ja dort im Unterricht, und dafür brauchst du kein Handy.
Man darf es wie normale schule abnehmen damit es unterricht nicht stört aber man muss es ende der stunde wiedergeben egal ob unter der woche oder letze stunde freitags
Das kann sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Aber wenn es in der Schulordnung festgelegt ist, ist es rechtens! Und da spielt die Volljährigkeit in diesem Punkt auch keine Rolle mehr. Auch, dass die Schule keine Haftung übernimmt, ist rechtens.
Es ist jedoch wichtig, dass es transparent ist und alle Leute vorher darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Google mal Hausrecht