Handy einkassieren verweigert, jetzt Tadel?

10 Antworten

Du bist zunächst rechtlich nicht verpflichtet, Dein Eigentum irgendwem auszuliefern oder zu überlassen.

Es existiert keinerlei Rechtgrundlage, welche einen Einwohner dieses Landes dazu verpflichtet, sein Eigentum irgendwem zu überlassen, wenn er das nicht möchte.

Als Lehrerin hat sie keinerlei hoheitliche Befugnisse, sie darf es nicht Sicherstellen / Beschlagnahme, nicht gegen Deinen Willen und schon gar nicht gegen Deinen Widerstand.

Sie kann eine Anordung erlassen, aufgrund derer Du ihr das zu geben hättest, nur besteht hierbei keinerlei Verpflichtung, dem nachzukommen.

Nun müsstest Du den Tadel abwarten, was genau da drinsteht.

Wenn sie schlau ist, schreibt sie da rein, dass Mobiltelefone innerhalb des Schulgeländes oder nur die Nutzung (?) verboten ist und Du dagegen verstoßen hast.

Gegen einen solchen wirst Du nichts machen können.

Ist sie weniger schlau, schreibt sie da rein, dass Du ihr auf Verlangen das Handy nicht rausgegeben hast. Dann könnest Du dagegen Widerspruch einlegen, schriftlich und erklären, dass Du nicht verpflichtet bist, Dein Eigentum auszuhändigen und daher der Tadel nichtig ist.

Du werwartest, dass dieser wegen Unrechtmäßigkeit zurückgenommen wird oder es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als den Rechtsweg zu beschreiten.

dajeka 
Fragesteller
 31.08.2017, 19:05

okay danke erstmal für deine umfangreiche Antwort, was ich vielleicht noch hinzufügen könnte, ist, dass sie nicht einmal gesehen hat, wie ich es benutzt habe sondern in der Hand hatte und beweisen kann sie auch nicht, dass es eingeschaltet war (bei uns gilt die Regel, dass Handys im Schulgebäude auszuschalten sind) ich könnte dann behaupten es war aus. aber ich werde wirklich erstmal abwarten, was drin steht

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clemensw  01.09.2017, 08:21

Kompletter Unsinn.

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Handy in der Schule. Für was? Ist die Schule nicht zum lernen da? Lerne aus dieser Lektion fürs Leben. Das wird nicht der letzte Tadel sein, den du einstecken musst. 

Lass einfach dein Handy zu Hause, wenndu zur Schule gehst. Zum lernen ist es nicht notwendig. Und jetzt schon Selbstbeherrschung zu lernen schadet nichts. 

Slothd3mon  31.08.2017, 17:04

Naja kommt drauf an wo man zur Schule geht. ich hatte immer einen Schulweg von 10km. Bzw wenn man dann noch in Stadt geht ist es sinnvoll ein Handy dabei zu haben. 

Außerdem du hast dein Handy doch bestimmt auch bei der Arbeit dabei oder ;)

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stefanbluemchen  31.08.2017, 17:16
@Slothd3mon

Als Unternehmer unerlässlich. Doch wer einen so weiten Schulweg hat, sollte tatsächlich zum eigenen Schutz ein Handy dabei haben. Doch während der Unterichtszeit bitte ausschalten! 

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dajeka 
Fragesteller
 31.08.2017, 17:06

Ja die Schule ist zum lernen da, weiß ich, aber zu dem Zeitpunkt war sie vorüber und ein Handy brauche ich deshalb, um immer erreichbar zu sein oder auch immer jemanden erreichen kann, ich wohne auch nicht gleich um die Ecke... Also danke, aber du brauchst mir hier keine Predigt zu halten, ich kann schon gut selber mit mir umgehen und weiß was wichtig und unwichtig ist. Ich bin seit 6 Jahren auf dieser Schule und es wäre mein erster Tadel.

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stefanbluemchen  31.08.2017, 17:23
@dajeka

Ok, verstehe. Bei mir ist es schon lange her, dass ich zur Schule ging. Allerdings konnte ich beobachten, dass der Gebrauch des Handys übertrieben wird. Deshalb meine Besorgnis, die bei dir vielleicht ein wenig übertrieben war. 

Was der Tadel betrifft, sprich mit deinen Eltern, die werden die Angelegenheit, dass du keinen Tadel bekommst mit Vernunft regeln. 

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dajeka 
Fragesteller
 31.08.2017, 17:30

okay verstehe ich danke für dein Verständnis, ich will nicht unbedingt meine Eltern in Boot ziehen, werde es auch erstmal friedlich versuchen zu klären und dann vielleicht... aber danke

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Oh mein Gott, hier sind ja wieder "Eggschbärden" unterwegs mit dem Fachwissen von 3m Feldweg.

Der Entzug des Handys ist eine Erziehungsmaßnahme, die durch das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes gedeckt ist (z.B. SchG §53 NRW oder BayEUG Art. 56 Abs. 5).

Du hast dich aber der Maßnahme verweigert, weswegen die Lehrerin zum stärkeren Mittel greift und als Ordnungsmaßnahme einen Tadel verhängt.

Das Verhalten der Lehrerin ist somit gerechtfertigt.

Übrigens gibt es keine gesetzliche Grundlage für die oft aufgestellte Behauptung bzgl. der Rückgabe am selben Tag. Hier gab es vor kurzen ein Urteil des Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 04.04.2017 - VG 3 K 797.15) wonach selbst der Einzug übers Wochenende keine unzumutbare Einschränkung der Grundrechte darstellt.

Also einfach mal das Handy in der Schule weglegen...

Da die Lehrerin offensichtlich sehr dünnhäutig auf dich mit Handy reagiert, gehe ich irgendwie stark davon aus das dies nicht einfach aus einer Laune heraus passiert ist. Ich glaube viel eher das du dich diesbezüglich schon häufiger über Hinweise und Verwarnungen hinweg gesetzt hast, und sie nun einfach mal die Faxen dick hatte mit dir. Und da du dich erneut eine Anweisung widersetzt hast, ist der Tadel völlig legitim. Also wenn es nach mir ginge wäre das eh ganz einfach. Auf jedes Schuldach käme ein Störsender, der jegliche Handyaktivität im Bereich des Schulgeländes schlicht unmöglich macht. Dann gebe es solche Dispute oder Pfuschereien bei Arbeiten erst gar nicht. Zudem würde noch die Prahlerei mit Statusgeräten, und die Ausgrenzung jener die diese nicht besitzen, unterbunden.

dajeka 
Fragesteller
 31.08.2017, 17:16

Nein es war das erste mal, dass ich erwischt wurde und sie macht es öfter aus Laune, irgendwelche Handys einzukassieren... Auf jeden Fall hast du einen falschen Eindruck von mir, ich sagte, ich brauche mein Handy, bin darauf angewiesen, danach meinte sie:"Gut, Handy her oder Tadel" dann hab ich den Tadel für den Zeitpunkt in Kauf genommen aber möchte ihn trotzdem natürlich nicht, das nervt mich halt.

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Rhenia  31.08.2017, 17:32

"Sie macht es öfters aus Laune" wohl eher nicht, auch bei deiner Schule wird klar und deutlich geregelt sein, dass Handynutzung auf dem Schulgelände verboten ist. Du hast einen Regelverstoß begangen, demnach hat sie in diesem Zusammenhang die Pflicht, diesen zu ahnden. Sorry aber wer das Prinzip "in der Schule wird das Handy in der Tasche gelassen" noch immer nicht verstanden hat, der ist es selbst schuld. Finde es schon sehr dreist von dir, dich über die "Willkür der Lehrerin" aufzuregen.

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dajeka 
Fragesteller
 31.08.2017, 17:35

es geht mir nur darum, dass jeder andere Lehrer den Schüler auf das Fehlverhalten unterrichtet aber sie es gleich einsammelt, obwohl das nirgends geregelt ist, dass sie mein Eigentum beschlagnahmen darf und ich deshalb jetzt einen Tadel kassieren soll

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Also es kommt zudem noch auf die Entfernung an die du von der Schule wohnst und dein Alter.

Es gilt aber: §985 BGB nach der Schulzeit

Wenn du mir deine Alter sagst kann ich dir besser helfen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 3 Jährige Duales Studium beim Freistaat Bayern
dajeka 
Fragesteller
 31.08.2017, 16:51

ich bin 17

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Slothd3mon  31.08.2017, 16:55
@dajeka

Du kannst es dir nach der Schulzeit holen. Sie müssen es dir aushändigen.

1. Nach der Schulzeit gehst du in die Stadt und jmd ist gestorben bist net erreichbar mhh blöd

2. Dein Eigentum, die Schule darf es nich behalten

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dajeka 
Fragesteller
 31.08.2017, 17:00

danke erstmal und wie gesagt, schulzeit war vorbei und sie wollte es trotzdem haben, hätte ich es ihr geben müssen und danach sofort wieder holen oder wie?

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Slothd3mon  31.08.2017, 17:02
@dajeka

Wenn die Schulzeit vorbei ist. Bist du nicht mehr verpflichtet ihr das Handy zu geben steht in jeder Schulordnung. Die Lehrer dürfen es nur während der Schulzeit einkassieren.

Wenn es sie aber glücklich macht kannst du es ihr geben und dann dir sofort wiederholen. 

§985 BGB Herausgabe Anspruch einer Sache. Wenn net kannst du eine offiziele Beschwerde beim Direktor einreichen. 

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clemensw  01.09.2017, 08:22

Falscher §.

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clemensw  01.09.2017, 13:28
@Slothd3mon

Lies mal weiter bei §986 BGB, dann ergibt sich ganz schnell die Frage nach dem rechtmäßigen Besitz - und der ist wiederum durch das Landesschulgesetz geklärt. Außerdem besteht der Anspruch nur gegenüber dem Eigentümer, was (zumindest bei Vertragshandys) kein minderjähriger Schüler sein kann.

Als nächstes hätten wie das kleine Problem, daß Du versuchst, einen zivilrechtlichen Anspruch vor einem Verwaltungsgericht durchzusetzen - also falsche Adresse (§13 GVG), die Klage wird also voraussichtlich gar nicht erst angenommen.

Und zu guter Letzt hätten wir noch das Urteil des VG Berlin vom 04.04.2017 (AZ: VG 3 K 797.15), welches selbst im Entzug des Handy über ein Wochenende und anschließender Abholung durch einen Personensorgeberechtigten keinen tiefen Eingriff in die Grundrechte erkennen konnte.

Kurz: Du solltest noch ein paar Semester Jura drauflegen.

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