Muss ich nach Trennung teure Geschenke rechtlich zurück geben?

10 Antworten

Nein, musst du nicht, sollte er allerdings tatsächlich vorhaben etwas derartiges Gerichtlich durchzusetzen stünde es aussage gegen aussage, du könntest dann pech haben im falle das er im Besitz der Rechnungen oder etwas anderem ist das vor einem Richter den Eindruck erwecken könnte das er der rechtmäßige inhaber ist.. dann bräuchtest du mindestens einen zeugen.

Läuft der Handyvertrag auf den Namen und Rechnung deines Ex? Dann würde ich ihm das Handy zurückgeben, mindestens die Sim. Alle anderen Dinge sind unzweifelhaft dein Eigentum geworden.

geschenkt ist geschenkt.

nö, musst du nicht, geschenkt ist geschenkt!

 

Den Paragraphen kannst Du Dir mittels Google selbst heraus suchen - Eingabe: Paragrafen - Geschenke - aber mal ehrlich, Dein Ex hat ja wohl einen an der Waffel? Geschenke sind Dein Eigentum - 100% !....allerdings bei Immobilien und Autos wird ein wenig kritisch. Bei Immobilien sollte es eine Schenkungsurkunde geben und einen Eintrag im Grundbuch. Bei Autos wirds schwierig, wenn die Papiere nicht auf Deinen Namen laufen - aber bei Handys müssen natürlich auch die Kosten von Deinem Konto abgebucht werden, und Du solltest Beweise haben, dass es Dir geschenkt wurde - ist aber nicht so schwierig, wenn Dein Ex die SIM-Karte sperren lässt, (das kann er schon) holst Du Dir einfach ne Neue. Den Vertrag, wenn es einen geben sollte, den  hat er an der Backe, kann ihn jedoch für sein eigenes Handy nutzen - das Handy als Solches ist ebenfalls Dein Eigentum.