Handy durchsucht aber ich hab nichts gemacht?

4 Antworten

Was ich jetzt schreibe ist leichter gesagt als getan aber ich möchte das du es trotzdem versuchst.

Du darfst dich von solchen Leuten nicht zu sehr unter Druck setzen lassen. Sie sind arme Gestalten die ihre eigenen Komplexe an scheinbar wehrlosen Personen auslassen müssen da ihnen sonst nicht viel bleibt außer ihrer eigenen traurigen Existens ins Auge blicken zu müssen. Wenn sie tatsächlich diese Bilder haben was soll dann sein? Das Handy ist ein Alltagsgegenstand, Informations und Kommunikationmittel die jeder (auch deine Lehrer, Eltern und diese Typen benutzen.)

Übrigens kannst du sie danach auch gleich noch Anzeigen wenn sie auf der Toilette ein Bild von dir gemacht haben.
Wenn sie tatsächlich so dumm sind die Fotos zu zeigen dann frage sie doch bitte auch womit diese Fotos geschossen wurden...etwa mit einem Handy das sie eigentlich nicht in der Schule nutzen dürften?

Wie andere vor mit geschrieben haben musst du in Deutschland nicht deine Unschuld beweisen sondern das Gegenüber deine Schuld. Das gleiche Recht gilt für Massenmörder ebenso wie für dich als Schüler und die Lehrer stehen da auch nicht drüber.

Denk immer daran das du ein starker Mensch bist und keine wehrlose Person.

Falls du Hilfe benötigst wende dich an Freunde, Lehrer oder im Extremfall wie körperlicher Gewalt oder Gewaltandrohungen auch an die Polizei. Dein körperliches und psychisches Wohl ist das höchste Gut und niemand darf diesem Schaden.

Bleib stark.

Niemals muß in Deutschland einer seine Unschuld beweisen !

Und niemand muß sich selber anschuldigen und Beweise liefern für seine Anklage und Verurteilung.

Wenn Du was angestellt hast, warum denkst Du darüber vorher nicht nach?

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

du musst garnichts beweisen. sollen die doch beweisen, dass du am handy warst und die fotos vorlegen.wenn dich jemand anfällt oder bedroht wende dich an die polizei

Du musst gar nichts beweisen, es muss dir erst einmal bewiesen werden, dass du am Handy warst. Im Zweifel gilt immer die Unschuldsvermutung.