Hallo ich hätte eine Frage zu einer Forderungsaufstellung von einem Inkassounternehmen. Sind die Inkassogebühren gerechtfertigt? ?
Ich habe um eine detailierte Forderungsaufstellung, mit genauer Aufstellung der Inkassokosten gebeten, weil ich eigentlich wissen wollte wie so hohe Inkassokosten entstehen können, habe am Telefon ausdrücklich darum gebeten und dann kam ein Schreiben mit diesen Angaben . das einzige was nicht detailiert ist sind die Inkassokosten von 86,40€.
12.04.2016 Hauptforderung 38,40
12.05.2016 Gläubigerspesen 20,00
€30.06.2016 4,17% (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz) 0,22€ aus 38,40€ vom 12.05.2016 - 30.06.2016
31.12.2016 4,12 % (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz) 0,79€
aus 38,40€ vom 01.07.2016 - 31.12.2016 17.01.2017
1.Ikassobrief 86,40
€21.03.2017 4,12% (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
aus 38,40€ vom 01.01.2017 - 21.03.2017 0,36 €
21.03.2017 Forderungsstand 146,17 €
3 Antworten
Ich habe um eine detailierte Forderungsaufstellung, mit genauer
Aufstellung der Inkassokosten gebeten,
Kannst du vergessen.
weil ich eigentlich wissen wollte wie so hohe Inkassokosten entstehen können,
Naja, man schreibt halt so auf, was die Phantasie hergibt.
habe am Telefon ausdrücklich darum gebeten
Verstoß gegen Regel #1: Man telefoniert nie mit Inkassos. Sämtlicher Austausch muss per Einwurfeinschreiben und/oder Fax mit Beleg erfolgen.
und dann kam ein Schreiben mit diesen Angaben . das
einzige was nicht detailiert ist sind die Inkassokosten von 86,40€.
Was erwartest du?
Ist aber ohnehin egal, weil dich das nicht zu interessieren hat. Du hast keinen Vertrag mit dem Inkasso, also brauchen dich deren lachhaften Behauptungen auch nicht zu interessieren. Sie sind sowieso nicht durchsetzungsfähig, ergo ist das wie ein Spendenaufruf zu qualifizieren.
Du zahlst direkt an den Gläubiger:
Zweckgebunden (nur HF und Mahnkosten)
- die € 38,40 aus der ursprünglichen Forderung,
- zzgl. je € 2,50 pro Mahnung
- ggfs. zzgl. einmalig € 9.-- (maximal) je Rücklastschrift.
Den ganzen Rest ignorierst du, und schreibst dem Inkasso per Einwurf-Einschr., dass du der Forderung vollumfänglich widersprichst, weil du diese bereits an den Gläubiger bezahlt hast. Des Weiteren teilst du mit, dass du die Datenweitergabe an Dritte gem. § 28 BDSG vorsorglich untersagst und dass du einem MB (kommt sowieso nicht) vollumfänglich widersprechen wirst.
Ende.
Und das nächste Mal zahl deine Schulden pünktlich.
Ich liebe Absätze und auch Aufzählungszeichen
- so
- wie
- die
- hier
Deine Aufzählung verursacht bei mir Augenkrebs und Brechdurchfall
Die Gebühren entsprächen einer 1,3 Gebühr. Kannst du daher ignorieren. Es ist so gut wie unmöglich selbst theoretisch einen Fall zu konstruieren in dem eine 1,3 Gebühr für Inkassobüros gerechtfertigt wäre.
Zahl die Hauptforderung und die Zinsen an den Gläubiger.
Inkassogebuehren in dieser Höhe nicht mal ansatzweise durchsetzungsfaehig.
Ebenfalls die Mahnkosten von 20 Euro
Lastschriftruecklaufer?
Wer ist der Gläubiger?