Inkasso Forderungen! mediafinanz

5 Antworten

Mahnkosten 19,00€

entspricht fast 8 eingeschriebenen Mahnbriefen. Also deutlich zu hoch. Hierfür gibt es 5,- € für die 3 Mahnungen, die du tatsächlich erhalten hast.

Inkassogebühren 54€

trägt der Gläubiger.

Inkassoauslagen 10,80€

schön schwammig, also in die Tonne damit.

Ist das üblich das man so unrealistisch hohe gebühren berechnet bekommt bei solche kleine schulden und das für jedes Artikel?

Inkassobüros arbeiten so. Reizen den Rechtsrahmen des RVG maximal aus ohne dabei gleichwertige Leistungen wie ein Rechtsanwalt zu erbringen.

Wieso haben die nicht beide Artikel zusammen bearbeitet?

Weil es hier nicht um die Durchsetzung einer berechtigten Forderung sondern um Gewinnmaximierung auf deine Kosten geht.

Kann man da irgendwie vorgehen, ohne jetzt ein Anwalt mit einzubeziehen?

Ja, gleich dein Paypal-Konto aus, bzw. wenn dies ausgeglichen ist, überweise dem ursprünglichen Gläubiger die Hauptforderung und 5,- € Mahngebühren, ggf. noch ein paar Cent für Zinsen.

Die Gebühren sind meines wissens nach gedeckelt und dürfen nicht so hoch sein.

Wenn beide Tshirts in einer Bestellung verschickt wurden, dann dürfen die auf jeden Fall nicht zwei separate Forderungen über Inkasso stellen. Das dient dann nur der doppelten Gebührenabrechnung.

Mein Tipp: Geh zu einer Verbraucherzentrale. Die haben dort auch Anwälte die sich genau damit auskennen.

Inkassofritzen haben eh nicht alle stramm und meinen immer wieder das sie "Druck" ausüben können und dürfen!!!.....

viele sind dann sooo dumm und unterschreiben dann diese Schuldanerkennungs-Vordrucke die diese Inkassoftitzen meistens direkt mitschicken und dann ist man direkt im Ar***.....

direkt beim Gläubiger zahlen, Inkassoschreiben komplett ignorieren und wenn dann doch mal "gerichtlicher" Mahnbescheid ins Haus flattert, erstmal direkt beim Amtsgericht Widerspruch einlegen (brauch zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet werden)...

kommt dann doch noch ein "gerichtlicher' Vollstreckungsbescheid dann nochmal Widerspruch beim Amtsgeticht einlegen und Kopie vom Zahlungsbeleg beifügen!!!!!

 Mahngebühren einfach nicht zahlen, grossartig überprüft das Gericht nur die Hauptforderung

;-)

franneck1989  13.04.2015, 10:09

kommt dann doch noch ein "gerichtlicher' Vollstreckungsbescheid dann nochmal Widerspruch beim Amtsgeticht einlegen und Kopie vom Zahlungsbeleg beifügen!!!!!

Bei einem widersprochenen Mahnbescheid folgt kein Vollstreckungsbescheid. Der Gläubiger müsste stattdessen vor Gericht ziehen und klagen!

Bezahle die Grundforderung und 5 Euro Mahngebür direkt an den Gläubiger und fertig.

Wenn du willst, schick der Inkassofirma eine Mail, dass die Forderung beglichen ist und du keine weiteren Gebühren anerkennst.

Weitere Briefe vom Inkasso einfach unbeantwortet abheften.

Das kannst du googeln es gibt einen bestimmten Prozentsatz wonach Inkassogebühren bestimmt werden können!

kevin1905  13.04.2015, 02:52

Schreiben einfacher Art 0,3 Geschäftsgebühr bis Streitwert 500,- €.

mepeisen  13.04.2015, 06:56

Es gibt keine Prozentsätze. Das RVG ist eine absolute Gebührentabelle und einem Faktor, je nach Art der Tätigkeit. Wie Kevin schon schreibt ist die unterste Kategorie 500€.

Im RVG wäre das dann 45€ mal 0,3 = 15€. Das ist das Höchste der Gefühle für Inkassos.