Ist das bindend oder kann der Kauf vom Händler storniert werden?

3 Antworten

Das ist sowas von offensichtlich anfechtbar wegen eines Irrtums.

Die automatische Bestelleingangsbestätigung ist gesetzlich vorgeschrieben und bestätigt nur die technische Übermittlung der Bestellung. Eine explizite Auftragsbestätigung ist das regelmäßig nicht.

Das findest du in der AGB der Seite raus. Das ist überall anderst und kann man pauschal nicht sagen.

Da es sich wohl um einen Irrtum handelt, muß der Händler die Produkte nicht verschenken.