Haften meine eltern?

4 Antworten

Natürlich erlöschen Schulden auch nach einem Umzug ins Ausland nicht und können auf Betreiben des Schuldners auch durch Inkassobüros und/oder durch die lokalen Behörden am neuen Aufenthaltsort eingetrieben werden. Wenn das nicht möglich sein sollte, kann auch erwirkt werden, dass der Schuldner direkt bei der nächsten Einreise nach Deutschland zur Kasse gebeten wird. Je nach Höhe der Schulden ist evtl. auch eine Verhaftung drin oder ein Einreiseverbot.

Mit Erreichen der Volljährigkeit bis du in der Regel voll geschäftsfähig und für dein Handeln selbst verantwortlich. Deine Eltern tragen für dich keine Verantwortung mehr.

Wenn du über 14 bist, ist alles das du machst deine Schuld. Falls jemand anderer was falsches Macht, dann haftet natürlich der andere.

ronalda  09.04.2024, 21:36

Das stimmt nicht

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Glandorf  10.04.2024, 08:43
@ronalda

Aha, verstehe. Ich habe als 30 jähriger eine Bank ausgeraubt, aber meine Eltern sind schuld. Verständlich.

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ronalda  10.04.2024, 08:45
@Glandorf

Was soll jetzt dieser Kommentar? Wo habe ich das behauptet? Soll heißen: nicht über sondern auch unter 14.

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Glandorf  10.04.2024, 08:50
@ronalda

Ich zitiere:

„In Deutschland haften grundsätzlich die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter für Schulden von Kindern unter 14 Jahren. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.“

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ronalda  10.04.2024, 08:51
@Glandorf

Welch ein Schwachsin!!!! Wo denn? Sippenhaft gibt es nicht mehr. Den Paragrsfen kannst du verständlicherweise nicht nennen. Den gibt es nicht. Also, hör auf, solche Lügen von Sippenhaft in die Welt zu setzen.

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ronalda  10.04.2024, 09:19
@Glandorf

Sorry, ich habe überlesen, dass es um Schulden geht. Aber es kann trotzdem nicht stimmen.

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Glandorf  10.04.2024, 11:56
@ronalda

Angenommen, dein Kind begeht eine Straftat (es hat ein anderes Kind in ende Grube geworfen und schwer verletzt). Es ist zu dem Zeitpunkt 8 Jahre alt. Für diese Kind haften zu 100% die Eltern, da es unter 14 ist.

„Bei Kindern ab 7 Jahren ist die Haftung nicht so eindeutig. Hier gilt § 828, Absatz 3 BGB, wonach ein Kind in diesem Alter für den Schaden, den es einem anderen zufügt, nicht verantwortlich ist, wenn es bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.“

  • Dies bedeutet, dass nicht das Kind, sondern wer anderer haften muss (die eltern)

Das ist so, das ist das Gesetz. Da kannst du nix dagegen sagen, das steht genau so im BGB.

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ronalda  10.04.2024, 12:11
@Glandorf

Nein, das ist nicht so. Niemand haftet für jemand anderen.

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Glandorf  10.04.2024, 13:57
@ronalda

Ich verstehe nicht was du meinst. Ich habe den Teil aus dem Gesetzbuch kopiert. Da kann man nicht „nein, es ist so“ sagen. Es ist so im Gesetzbuch, und so giltet es auch.

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ronalda  10.04.2024, 14:04
@Glandorf

Nein, niemand haftet für jemand anderen. Weder strafrechtlich noch zivilrechtlich. Die Eltern würden haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen, das wäre dann aber ihr eigenes Verschulden.

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für Schulden haftet jeder für sich, da haften keine Eltern, Freunde, Verwandte, Bekannte oder Ehepartner.

Eltern haften nicht für ihre Kinder, schon gar nicht wenn diese Volljährig sind!