Habe ich einen Realschulabschluss?
Habe die Versetzung in die 11. Stufe (Q1 Gymnasium) nicht geschafft. Habe ich dann trotzdem, obwohl ich nicht versetzt wurde, einen Realschulabschluss?
Habe schonmal wiederholt, deshalb kommt nochmal wiederholen nicht in Frage für mich. Will am liebsten eine Ausbildung machen aber ich hab keine Ahnung was ich machen soll. Ich müsste mich dann bestimmt mit meinem Zeugnis der neunten Stufe also mit dem Hauptschulabschluss bewerben, oder?
Das Ding ist.. dafür bin ich nicht auf das Gymnasium gegangen..um mich dann mit einem Hauptschulabschluss zu bewerben. Ich weiß nicht was ich machen soll ich bin absolut verzweifelt.
5 Antworten
Habe die Versetzung in die 11. Stufe (Q1 Gymnasium) nicht geschafft.
Wer das Klassenziel nicht erreicht hat - und das hast du hier eindeutig nicht - der hat auch keinen Abschluss. Zumindest keinen Realschulabschluss. Du wirst dich mit Hauptschulabschluss bewerben müssen.
Das Ding ist.. dafür bin ich nicht auf das Gymnasium gegangen..um mich dann mit einem Hauptschulabschluss zu bewerben.
Das lag allein in DEINER Hand - und niemand sonst außer dir ist dafür verantwortlich.
Auf deinem Abschlusszeugnis muss doch vermerkt sein, welchen Abschluss du hast. Soweit ich weiß, hat man "nur" den Hauptschulabschluss.
Mir wurde gesagt, dass wenn man die Versetzung in die Q1 nicht schafft, dann hat man auch keinen Realschulabschluss.
Nein, leider nicht. Den Realschulabschluß hättest Du erreicht, wenn Du erfolgreich die 10. Klasse abgeschlossen hättest und eine Weiterversetzung in die Q1 hätte erfolgen können.
siehe Auszug:
Schülerinnen und Schüler des nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G9) können sich das Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 mit dem mittleren Abschluss gleichstellen lassen, sofern sie in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt sind. Das gleiche gilt, wenn eine G9-Schülerin oder ein G9-Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 zwar nicht in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde, die Erteilung des mittleren Abschlusses aber unter entsprechender Anwendung der Versetzungsbestimmungen des mittleren Bildungsganges möglich gewesen wäre
Nein, du hast einen HA10