Habe ich bei einem EU-Neuwagen die gleichen Garantieansprüche wie bei einem PKW aus Deutschland?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Golf4Life01,

Unterschiede hinsichtlich der Garantie/Gewährleistung gibt es keine. Die wesentlichen Punkte sind hier über die EU einheitlich geregelt und die Hersteller dürfen innerhalb der EU auch die ausgeführten Garantieleistungen nicht verweigern. Hier spielt es keine Rollen, ob das
Fahrzeug bei einem Vertragshändler oder einem freien Händler gekauft wurde. 
Verantwortlich für die Garantiearbeiten sind die jeweiligen Vertragswerkstätten der Hersteller.

Es ist zu empfehlen, ein EU-Fahrzeug über einen deutschen
Händler und nicht über einen Vermittler zu kaufen
, so bleibt im Fall der Fälle der deutsche Rechtsweg offen und nicht der meist aussichtslose, teure und langwierige Weg über den ausländischen Gerichtsstand.

Bei der Kulanz handelt es sich um eine freiwillige Leistung, über die im Einzelfall entschieden wird. Pauschal kann man hier nicht sagen, dass es für einen EU-Neuwagen keine Kulanz gibt. Bei der Kulanz geht es primär
um die Kundenzufriedenheit und die betreuende Werkstatt und auch der Hersteller werden alles daran setzen, für den Kunden eine  zufriedenstellende Lösung zu finden. Für den Servicebetrieb geht es darum, langfristig einen Kunden zu binden und für den Hersteller darum, den Kunden beim nächsten Kauf nicht an einen anderen Hersteller zu verlieren. Es gibt also keinen Grund, einem EU-Fahrzeug pauschal die Kulanz zu verweigern. 

Hoffentlich konnten wir Ihre Fragen klären und verbleiben
somit mit freundlichen Grüßen

Autohaus Tabor

Alles, was die gesetzliche Gewährleistung umschließt, ist bei einem Verkauf von Neuware innerhalb von Deutschland einzuhalten. Alles, was darüber hinaus vom Hersteller oder Verkäufer im Rahmen der Garantie angeboten wird, kann differieren.

Garantie Ja, Gewährleistung Ja, Kulanz Nein