Hallo Golf4Life01,

Unterschiede hinsichtlich der Garantie/Gewährleistung gibt es keine. Die wesentlichen Punkte sind hier über die EU einheitlich geregelt und die Hersteller dürfen innerhalb der EU auch die ausgeführten Garantieleistungen nicht verweigern. Hier spielt es keine Rollen, ob das
Fahrzeug bei einem Vertragshändler oder einem freien Händler gekauft wurde. 
Verantwortlich für die Garantiearbeiten sind die jeweiligen Vertragswerkstätten der Hersteller.

Es ist zu empfehlen, ein EU-Fahrzeug über einen deutschen
Händler und nicht über einen Vermittler zu kaufen
, so bleibt im Fall der Fälle der deutsche Rechtsweg offen und nicht der meist aussichtslose, teure und langwierige Weg über den ausländischen Gerichtsstand.

Bei der Kulanz handelt es sich um eine freiwillige Leistung, über die im Einzelfall entschieden wird. Pauschal kann man hier nicht sagen, dass es für einen EU-Neuwagen keine Kulanz gibt. Bei der Kulanz geht es primär
um die Kundenzufriedenheit und die betreuende Werkstatt und auch der Hersteller werden alles daran setzen, für den Kunden eine  zufriedenstellende Lösung zu finden. Für den Servicebetrieb geht es darum, langfristig einen Kunden zu binden und für den Hersteller darum, den Kunden beim nächsten Kauf nicht an einen anderen Hersteller zu verlieren. Es gibt also keinen Grund, einem EU-Fahrzeug pauschal die Kulanz zu verweigern. 

Hoffentlich konnten wir Ihre Fragen klären und verbleiben
somit mit freundlichen Grüßen

Autohaus Tabor

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Hallo Golf4Life01,

wie Du selbst schon in Deiner Frage festgestellt hast,
kannst Du bei einem EU-Neuwagen eine Menge Geld sparen und das sogar für das identische Fahrzeug!

Die Hersteller produzieren die meisten Fahrzeuge einer Modellreihe für den europäischen Markt im selben Werk und so kannst Du davon
ausgehen, dass sich die Fahrzeuge qualitativ nicht unterscheiden. Die
wichtigsten Details werden sowieso von der EU einheitlich vorgeschrieben, so gelten übergreifend die gleichen Regeln zum Beispiel bei der
Sicherheitsausstattung oder den Abgasnormen. Je nach Auslastung und Nachfrage werden die Fahrzeuge erst während oder nach der Produktion dem Zielland zugeteilt und so wird dann auch nicht zwischen den verschiedenen Ländern unterschieden. Grundsätzlich kann man also sagen, es entscheidet sich lediglich auf dem Papier, ob es sich um ein deutsches Fahrzeug oder um ein EU-Fahrzeug handelt.

Auch bei einem EU-Fahrzeug lässt sich die Ausstattung nach
den eigenen Wünschen frei konfigurieren
. Man muss eben unterscheiden, ob es sich um ein bereits produziertes Fahrzeug handelt oder ein EU-Fahrzeuge das erst auf Bestellung gekauft wird.  Es ist ja nicht so, dass unsere europäischen Nachbarn ihre Fahrzeuge nicht frei konfigurieren dürfen ;) 
Bei einem deutschen Fahrzeug, das auf Lager steht, hat man natürlich auch
keine Möglichkeit mehr, die Ausstattung zu ändern. In diesem Fall unterscheiden sich EU-Fahrzeug und deutsches Fahrzeug also nicht.

Die Serienausstattung kann durchaus pro Land variieren, d.h. man darf sich nicht auf die deutschen Preislisten verlassen. Hier zeigt sich
aber immer öfters, dass man dem deutschen Kunden einige Kleinigkeiten extra in die Zubehörlisten packen kann und dieser das dann auch bereitwillig bezahlt, und im Umkehrschluss die Serienausstattung in EU-Fahrzeugen umfangreicher ausfällt. Hier empfiehlt es sich, die wichtigsten Ausstattungsdetails kurz manuell zu prüfen.

Unterschiede hinsichtlich der Garantie/Gewährleistung gibt es keine. Bei Lagerfahrzeugen sollte immer geprüft werden, wann die Garantielaufzeit begann. Diese kann bei deutschen sowie auch EU-Fahrzeugen bereits begonnen haben. Zusätzlich empfiehlt es sich, ein EU-Fahrzeug über
einen deutschen Händler und nicht über einen Vermittler zu kaufen
, so bleibt im Fall der Fälle  der deutsche Rechtsweg offen und nicht der meist
aussichtslose, teure und langwierige Weg über den ausländischen Gerichtsstand.

In der Summe stehen einem satten Preisnachlass keine
wesentlichen Nachteile entgegen!

Viel Erfolg bei der Fahrzeugsuche wünscht

Autohaus Tabor

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