Hab ich Anspruch auf die Garantie beim Gebrauchtwagen Kaufe für ein Zündschloss?
Hallo,
hab einem Privaten kleinen Händler der bis zu 10 Autos so hat einen gebrauchten gekauft. Da hatte ich zweimal Probleme den Wagen zu starten, weil das Zündschloss sich nicht drehen lässt - neues bestellt nachdem ich bei BMW war - wird Ende kommender Woche eingebaut.
Wurde ohne bekannte Mängel verkauft und Unfallfrei.
Nun hab ich beim Kauf bei Ihm 6 Monate ja diese Garantie - trifft das auch auf mein Problem zu? Er müsste dieses Zündschloss und Reperatur ja eigentlich übernehmen, ich schreibe Ihn mal nett an und Frage nach Erstattung oder wie würdet ihr dabei vorgehen?
Mein erstes Auto 8) kenne Rechte und Gesetze im Bezug schlecht
Danke
3 Antworten
Du hättest dich zuerst an deinen Händler wenden müssen, sodass er die Möglichkeit hat, den Defekt zu beseitigen.
Offensichtlich hast du das nicht getan, sodass du wohl auf den Kosten sitzen bleibst.
Das wirst Du selber zahlen, da du dich nicht an den Händler gewandt hast. Sonst hätte der das reparieren müssen, kaputtes Zündschloss ist typischerweise kein erwartbarer Verschleiß.
Wenn überhaupt, hatte er das Recht (!) gehabt, die Reparatur selbst durchzuführen.
Hast du auf deine Kappe einfach woanders reparieren lassen, zahlst du selber !
Die Reperatur ist noch gar nicht gemacht. Bisher habe ich nur ein Zündschloss bestellt, frage Ihn also ob er den Einbau übernehmen würde. Könnte Zündschloss auch zurückschicken. Die Kosten für Zündschloss lass ich einfach so weil ich es schnell weg haben will. Kein Grund für den bissigen Ton, ist mein erster Wagen und ich wusste gar nicht wie ich vorgehen muss bzw. ob das ein Garantiefall überhaupt ist. Ich schwätz keinem was auf bin auch Einsichtig^^ Außerdem war es ein super Preis finde ich Auto ist top bis auf des eben
Alles klar mein Fehler dann