Gucci Tshirt mit Mangel, Umtausch oder Reperatur?
Hallo, habe am Donnerstag im Gucci Store ein Tshirt gekauft für 350€ wo an dem Schild am Nacken ein Riss drinne ist. Nun will ich es umtauschen und das gewähreistungsrecht einsetzten. Soweit ich gehört habe lässt Gucci lieber Reparieren als es zu tauschen, jedoch kann ich ja eigentlich wählen ob ich eine Reperatur wünsche oder ein austausch und der Händler kann meinem Wunsch nur wiedersprechen wenn mein Wunsch für ihn unwirtschaftlich ist.
Jetzt ist die Frage ob es von seitens Gucci möglich wäre zu behaupten es wäre unwirtschaftlich es zu tauschen und wollen es nur reparieren. Weil zwar kostet es 350€ und sie könnten sagen das es aufgrund des preises unwirtschafltich ist aber es kostet ja in der Produktion nicht annähernd so viel. Also kann ich dann sagen das der Produktionspreis niemals der höhe von (mehr oder weniger 350€) entspricht und trotzdem einen austausch verlangen?
4 Antworten
Was Du meinst zu wissen, ist falsch .
Gesetzlich hat der Händler 2x das Recht auf Nachbesserung (Reparatur ) , erst dann hast Du Anrecht auf Geld.
In diesem Fall wäre aber direkter Tausch gegen mängelfreie Ware sinnvoll.
PS: und da würde ich ggf. auch forscher auftreten- nix nähen, Austausch. Dem geb ich voll recht.
Ich hab noch was zugefügt, das hat sich mit Dir überschnitten
Ich würde höflich aber bestimmt auf Austausch bestehen.
Und nen Verlust i.H. von dem VK-Preis haben sie definitiv nicht .
Ggf. aber einen echten Ruf-Verlust
Das will ich ja versuchen nur habe ich Angst das die sich weigern. Allerdings komme ich von weiter her und theoretisch müssen die alle mehr Kosten die dadurch entstehen erstatten (Zugfahrt zum Store z.b) ich kann zwar kostenlos zugfahren aber wenn man denen im Store das erzählt kann es ja auch sein das die dann lieber schnell tauschen.
Du hast bei einem neuen Artkel ein Recht auf mängelfreie Ware. Das hat weder was mit Gucci zu tun, noch mit einer Gewährleistung.
Ein Recht auf Umtausch gibt es nie. Der Händler ist zur Nachbesserung verpflichtet. Ob er das durch eine Reparatur hinkriegt, oder durch einen Umtausch, ist seine Entscheidung. Die Kostenkalkulation ist dabei nicht deine Sache.
Das ist nicht Entscheidung des Verkäufers sondern des Käufers, hier liegt ein Fall der elektiven Konkurrenz vor
Das bedeutet, dass der Gläubiger entscheiden kann, welche Art der Nacherfüllung er bekommen möchte.
Den Begriff hat der BGH erfunden, damit er diese Wahlmöglichkeit von der in § 262 BGB normierten Wahlschuld abgrenzen kann.
Ja du kannst nach 439 I erstmal grundsätzlich wählen welche Art der Nacherfüllung du willst.
hab das nie gehört obwohl ich bestimmt 3 oder 4x die ganze Zivilrechtsvorlesung gehört hab^^ aber Lorenz <3 alleine sein "Hass" gegen Pferde und wie er dann erzählt hat das er mal nen Vortrag zum "Pferderecht" auf so einer Pferdemesse gehalten hat wo nen Hengst neben ihm auf der Bühne stand :D oder "die Schwarzfahrt des Benjamin L."
aber falls ich die Vorlesung nochmal höre werde ich mal darauf achten ob das in den aktuellen Vorlesungen noch vorkommt.
Soweit man online fidnet ist es eben meine Entscheidung was ich wähle, der Händler darf nur entscheiden wenn eine der Methoden unwirtschaftlich ist, nur ist die Frage ob die einfach behaupten können es wäre unwirtschaftlich es zu tauschen.
Der Händler kann es reparieren, das ist sein Recht.
Ich glaube aber nicht, dass du ein Gucci- Shirt für 350 hast.
Es ist zwar nicht die Antwort auf deine Frange, aber Gucci ist soooo unnötig! Nichts gegen dich oder andere aber es ist echt verzichtbar!
Kann ich verstehen, aber 350€?! Hättest ja auch fake kaufen können oder so... Ach egal, jedem seins :-)
Ich will ja auch kein Geld sondern Nachbesserung in From von Austausch, keine Reparatur aber ich befürchte das die auf eine Reparatur bestehen werden weil die könnten ja behaupten das die sonst 350€ verlust machen würden.