Gibt es Voraussetzungen für Pferdekoppel?
Hallo ihr,
meine Freundin hält derzeit drei Pferde auf einer Koppel/Wiese. Da es derzeit sehr matschig ist, durch den vielen Regen, wird überlegt, noch eine zweite Wiese einzuzäunen. Dann können die Pferde dort grasen und fressen die andere Koppel nicht kahl. Das Problem dabei ist nicht, dass zu wenig Gras vorhanden ist. Vielmehr der Matsch, der das Gras killt. Durch das abfressen regeneriert er sich noch weniger. Idee ist auch noch ein abzäunen, des matschigen.
Jetzt stellen sich halt noch diverse Fragen zu den Voraussetzungen einer Pferdekoppel. Hier streiten sich die Gemüter etwas.
Vorwiegend geht es darum, ob und für welchen Zweck ein Unterstand benötigt wird. Die Pferde muss man vor der prallen Sonne schützen, klar. Aber gilt das gleiche auch bei Regen? Nasse Pferde sind denke ich weniger schlimm als ausgetrocknete Pferde. Grade auch bei entsprechender wasserdichter Decke, oder? Für den Zweck müsste also auch ein Baum reichen, richtig?
Würde sich das Veterinäramt einschalten, wenn es nahezu kein Gras mehr auf der Wiese gibt, aber durch Fütterung noch genügend Heu, Hafer etc? Das wäre dann ja identisch mit einer Stallhaltung. Ist ein matschigen Boden ein Kritikpunkt?
Vielleicht hat hier jemand ein paar Ratschläge, was man im speziellen beachten muss, um keine Probleme mit Behörden zu bekommen. Einfach eine Wiese einzäunen und Pferde hinstellen dürfe wohl kaum genug sein.
5 Antworten
Ein Unterstand muss für Rinder nicht, für Pferde schon erreichbar sein, außer bei beschränkter Weidezeit. Wenn man Boxenpferde raus stellt, haben die i. d. R. auch keinen. Sind die Pferde 24/7 auf der Fläche, muss dort ein Unterstand sein, ob sie ihn nutzen möchten oder nicht.
Eine Decke ist für ein Pferd immer ein Problem. Es hat ein tolles Fell, das eigentlich vor jeglicher Witterung gut genug schützt für den Bedarf des Pferdes. Nur der Mensch kann sich das nicht vorstellen, besorgt Decken und erschwert seinem Pferd somit das leben.
Ob Gras auf einer Weide ist, interessiert das Veterinäramt null. Ob Raufutter zur Verfügung steht, schon. Es gibt genug Pferde, die aufgrund Rehe in der Vergangenheit komplett ohne Weide, nur auf Auslaufflächen, gehalten werden.
Lässt man Flächen vermatschen, kann dies richtig Ärger mit den Umwelt- bzw Wasserschutzbehörden geben. Einfach Pferde auf zu weiche Koppeln stellen hat schon einige Pferdehaltungen so viel gekostet, dass sie aufgeben mussten. Meist trifft es die kleinen privaten, denn gelernte Land- oder Pferdewirte wissen, worauf sie zu achten haben. In Deutschland gilt aber der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Daher hält man Pferde da, wo man auch mit Paddockraster, Pflaster o. ä. eine ausreichende Auslauffläche befestigen darf und lässt die Pferde nur auf Gras, wenn es trocken genug ist, dass die Grasnarbe hält.
Die Weidefläche so aufteilen, dass man mindestens zwei Flächen abwechselnd beweiden lassen kann, aber noch genügend Platz zum galoppieren ist anstelle einer großen Weide ist insbesondere dafür wichtig, auch in ein paar Jahren den Pferden noch Gras anbieten zu können. Hat man nur eine, kann man nie abschleppen, evtl kalken und die Fläche ruhen lassen. Viel Spaß mit Ampfer & Co., die mangelndes Weidemanagement viel leichter wegstecken als Gras.
Also ein Unterstand ist meines Wissens nach wirklich Pflicht. Auf wie vielen Seiten der geschlossen sein muss, weiß ich nicht, kann sein, dass 4 Pfosten und ein Dach reichen.
Eindecken würde ich Pferde nur, wenn sie alt oder krank sind, oder kein Winterfell ausbilden sollen, da sie Turnierpferde sind. Für alle anderen Pferde (also reine Freizeitpferde zum Beispiel) ist eine Decke unnötig, da sie den Wärmehaushalt durcheinander bringt. Abgesehen davon, dass so eine Decke ja nicht wie aufgeschweißt am Pferd klebt, sie kann verrutschen, das Tier kann sich verheddern oder die Decke reißt und dann kommt auch Wasser drunter...
Wie viel Gras noch auf der Wiese ist, ist unerheblich, es muss aber Raufutter (Heu und Stroh) zur Verfügung stehen, ebenso wie Wasser. Darauf achtet das Vet-Amt.
Bei zu viel Matsch kann das Vet-Amt auch mal meckern, viel schlimmer ist aber der Schaden, der auf dem Boden entsteht. Manchmal meldet sich hier dann auch das Wasserwirtschaftsamt, weil die Feuchtbestände nicht richtig abfließen können, kommt aber auch ein bisschen auf die Lage der Koppeln an.
Der Matsch ist auf Dauer auch nicht gerade super für die Pferde, da Feuchtigkeit an den Hufen im Dauerzustand auch mal zu Krankheiten führen kann (nicht muss!).
Daher bietet es sich an, bei extrem vermatschten Stellen, einfach Paddockplatten oder so Gummi-Raster Platten auf den Boden zu legen. Da verteilt sich das Gewicht der Tiere besser drauf und sie sinken nicht so arg ein (ähnlich wie Schneeschuhe im Winter bei Menschen).
Wechselkoppeln sind übrigens immer von Vorteil, auch bei ganzjähriger Koppelhaltung. So kann sich immer eine Wiese wieder erholen und das Gras nachwachsen für die hungrigen Pferdemäuler.
Warum so umständlich? Fläche sachgemäß befestigen, schon matscht es nicht mehr. Man kann keine Graskoppel als Allwetterauslauf nutzen, sobald der Boden nass ist u. die Pferde da drauf kommen, ist die Grasnarbe relativ schnell hinüber. Da hilft auch nicht, weitere Graskoppel hinzu zu nehmen. Vernünftigerweise gibt es eine große befestigte u. somit trockene Fläche, auf welche die Pferde immer können, Heu dabei u. Wetterschutz, dazu Weide mit Gras, auf welche sie kommen, wenn das Wetter/die Bodenverhältnisse es zulassen.
Ich persönliche finde immer wichtig, dass die Pferde einen Unterstand haben (es gibt ja so mobile Weidehütten, für die man auch keine Baugenehmigung braucht) und das genug Futter vorhanden ist (also auch Heu zugefüttert wird) damit die Pferde sich nicht streiten und rumrasen.
Weidehütten sind durchaus je nach Auslegung Genehmigungspflichtig. Selbst der Zaun muss genehmigt werden je nach Gegend und Status des Nutzers der Weide.
Alles was Du brauchst findest Du in den Haltungsrichtlinien vom BMEL.
Zusätzlich sind auch baurechtliche Vorschriften einzuhalten. Fängt beim Unterstand an hört beim Zaun auf. Liegt die Weide im Wohngebiet ist keine Pferdehaltung ohne weiteres möglich.