Gibt es (juristisch/begrifflich) einen Unterschied zwischen einer Einverständniserklärung und einer Einwilligungserklärung?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Im Strafrecht unterscheiden sich Einverständnis und Einwilligung. Ausführlich ist das zum Beispiel hier erklärt: https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/strafrecht-at/karteikarten/%C2%A7%2014%20-%20Einverst%C3%A4ndnis,%20Einwilligung%20und%20mutma%C3%9Fliche%20Einwilligung%20%28KK%20260-279%29.pdf
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ein Einverständnis gibt man vor einer Handlung.
Bei einer Einwilligung ist die Handlung schon passiert, bzw. passiert gerade.
Im Grunde genommen das gleiche. Nur die Einwilligungserklärung kann auch ohne Einverständnis geschlossen werden