Recht und Jura; Was ist der Unterschied zwischen Deliktsfähigkeit und Schuldfähigkeit?
Hallo,
Deliksfähigkeit bezeichnet den "Umstand" dass man haftbar gemacht werden kann für eine Tat. Lt. Geseztt ist das ab 7. Jahren.
Schuldfähig ist eine Person 14 Jahren § 19 StGb.
Was genau ist nun der Unterschied und in welchen Fällen macht es einen unterschied dazwischen zu unterscheiden?
3 Antworten
Bei der Deliktsfaehigkeit geht es darum, inwieweit man fuer einen angerichteten Schaden zivilrechtlich haftet (also diesen ersetzen muss).
Bei der Schuldfaehigkeit geht es hingegen darum, inwieweit man fuer einen begangenen Gesetzesverstoss strafrechtlich belangt werden kann (also bestraft oder mit einem Bussgeld belegt werden kann).
Wenn beispielsweise ein zwar deliktfaehiges, nicht aber auch schuldfaehiges Kind mit einem Hammer auf das Auto des Nachbarn einschlaegt, muss es zwar den dadurch entstandenen Schaden bezahlen, kann aber nicht fuer die Tat bestraft werden.
Bitterkraut und DerCaveman haben es ja bereits hervorragend beantwortet. Ich möchte aber nochmal auf Deinen letzten Satz eingehen.
Es macht grundsätzlich einen Unterschied, ob jemand auf Grund seiner Deliktfähigkeit für entsprechende Schäden haften muß, oder ob er auf Grund seiner Straffähigkeit wegen einer Ordnungswidrigkeit bzw Straftat verfolgt wird.
Die Schuldfähigkeit bezieht sich auf das Strafrecht. Die Deliktfähigkkeit auf das Zivilrecht/Schadenersatz.