Gibt es einen Unterschied zwischen Fachhochschulreife und Fachabitur?

7 Antworten

Ja eigentlich schon.

es ist umgangssprachlich das selbe aber eigentlich verschiedene Abschlüsse

das Fachabitur berechtigt einen bestimmte Studiengänge auch auf einer Universtität zu studieren. es ist also wie die FOS mit Bonus.

Wobei in manchen Bundesländern wie Hessen auch mit FOS an einer universtiät studieren kann. nicht nur bei Fachhochschulen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – man lebt halt xD
DerRoll  07.02.2020, 12:03

Nein, was du mit den "bestimmten Studiengängen an Universitäten" meinst ist die "fachgebundene Hochschulreife", die man z.B. ohne eine zweite Fremdsprache erwerben kann. Das ist aber inhaltlich mehr als das Fachabi. Auf der FOS in Bayern muß dazu nach dem Fachabi z.B. noch eine 13te Klasse mit eigenen Abiturprüfungen absolviert werden.

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Nayes2020  07.02.2020, 12:05
@DerRoll

Ja die fachgebundene Hochschulreife IST das Fachabitur. das ist ja was ich aussagen will.

das ist ja was ich sagen will. der Abschluss auf einer Fachoberschule ist die Fachhochschulreife.

klingt halt ähnlich.

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DerRoll  07.02.2020, 12:07
@Nayes2020

Nein, die fachgebundene Hochschulreife ist NICHT das Fachabitur. Die fachgebunde Hochschulreife berechtigt zum Studium an Universitäten, ist aber GEBUNDEN an Fachrichtungen. Das Fachabitur (oder eben die Fachhochschulreife) wiederum ist nicht gebunden an Fachrichtungen, sondern berechtigt zum Studium an ALLEN FHen unabhängig vom Fach. Aber eben nicht zum Zugang an die Universität.

Es gibt also tatsächlich drei Stufen der Hochschulreife:

Fachabitur -> fachgebundene Hochschulreife -> Abitur.

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Das Fachabitur machst du im Regelfall an einer Fachoberschule (FOS). Das Fachabitur bescheinigt dir nach den bestandenen Prüfungen deine Fachhochschulreife. Dann kannst du an einer Fachhochschule studieren.

Nein, gibt es nicht. Umgangssprachlich wird die Fachhochschulreife eben fachabi genannt.

Fachabitur ist der umgangssprachliche Begriff für die Fachhochschulreife.

Zwei Worte für den gleichen Tatbestand.