Gibt es die Möglichkeit, mir rechtlich die Erziehungsberechtigung zu übertragen?

5 Antworten

Über ein Formular geht das nicht, müsst ihr beim Familiengericht beantragen. Und selbst auf "Wunsch" geht das auch nicht so einfach.

Nein. Das kann nur ein Gericht.

Sie kann dir wo nötig Vollmachten ausstellen um zB mit der Nichte zum Arzt zu gehen oder was auch immer.

Das Sorgerecht kann nur einen Gerichtsbeschluss verändert werden.

Die Kindesmutter kann dir aber eine Vollmacht ausstellen, z.B. für gesundheitliche Belange oder Schulangelegenheiten.

Das kann nur ein Richter und der wird je nach Alter auch deine Nichte anhören, ob sie das überhaupt möchte.